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  1. #1
    Milgauss Avatar von jigga2k1
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    Deutscher Pass Frage ???

    Ich hätte da mal eine Frage villeicht kann mir da jemand helfen.
    Auf meinen Formular steht drauf Ausbildungsvertrag/Arbeitsvertrag.
    Ich wurde damals nach der Ausbildung übernommen und habe daher nur den Ausbildungsvertrag.
    Reicht das aus ?? Oder bestehen die da auf einen Arbeitsvertrag ??

  2. #2
    Officially Certified Hell Driver 2015, 2016, 2018, 2019 & DoT Winner 2022 Avatar von biffbiffsen
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    Ich verstehe die Frage nicht.
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    Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!

  3. #3
    Yacht-Master Avatar von tbdbg
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    Nicht nur du
    Die Überschrift ist schon
    Gruß Thomas
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  4. #4
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    Ich würde vermuten, dass DIE auf einen Arbeitsvertrag bestehen. Das Anliegen des TS verstehe ich aber auch nicht

  5. #5
    Milgauss Avatar von jigga2k1
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    Zitat Zitat von biffbiffsen Beitrag anzeigen
    Ich verstehe die Frage nicht.
    Ich möchte einen deutschen Pass beantragen.Ich NIX DEUTSCH !!!
    Dafür habe ich jetzt ein Formular erhalten mit Unterlagen die ich dafür brauch....
    Meine Frage: Brauch ich einen Arbeitsvertrag oder reicht ein Ausbildungsvertrag ??
    Geändert von jigga2k1 (12.01.2015 um 20:55 Uhr)

  6. #6
    GMT-Master
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    Aber Du wirst doch, nach der Übernahme aus dem Ausbildungsverhältnis, einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben?!

  7. #7
    Orange Hand Avatar von orange
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    ein ausbildungsvertrag endet üblicherweise automatisch nach ende der ausbildung, bzw. nach bestehen der prüfung. du müsstest also mindestens einen neuen arbeitsvertrag oder zusatz zu deinem "alten" ausbildungsvetrag bekommen und auch unterschrieben haben.
    Geändert von orange (12.01.2015 um 21:00 Uhr)
    Gruß Florian

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von Clapton
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    Die Frage lautet, ob für die Erlangung eines deutschen Passes ein Arbeitsvertrag notwendig ist.

    Der TS hat noch einen Ausbildungsvertrag, obwohl die Lehre bereits abgeschlossen wurde.
    Gruß Hans

  9. #9
    Orange Hand Avatar von orange
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    Zitat Zitat von Clapton Beitrag anzeigen
    Der TS hat noch einen Ausbildungsvertrag, obwohl die Lehre bereits abgeschlossen wurde.
    wenn ich mich nicht irre, geht genau das nicht.
    Gruß Florian

  10. #10
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    Hey,

    Zitat Zitat von orange Beitrag anzeigen
    wenn ich mich nicht irre, geht genau das nicht.
    Soll ja auch Schwarzarbeit geben ... also möglich ist vieles, aber für den Pass reicht das vermutlich dann nicht?
    Mit freundlichen Grüßen,

    Thomas Arte

  11. #11
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    Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden.
    Carpe diem
    Ronald

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von usummer
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    Zitat Zitat von jigga2k1 Beitrag anzeigen
    Ich möchte einen deutschen Pass beantragen.Ich NIX DEUTSCH !!!
    Dafür habe ich jetzt ein Formular erhalten mit Unterlagen die ich dafür brauch....
    Meine Frage: Brauch ich einen Arbeitsvertrag oder reicht ein Ausbildungsvertrag ??
    Ruf da doch einfach mal an, wo auch immer die Formulare herkommen.
    Viel Spass noch in Deutschland.



    Gruss. Ulf

  13. #13
    Milgauss Avatar von jigga2k1
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    Zitat Zitat von orange Beitrag anzeigen
    ein ausbildungsvertrag endet üblicherweise automatisch nach ende der ausbildung, bzw. nach bestehen der prüfung. du müsstest also mindestens einen neuen arbeitsvertrag oder zusatz zu deinem "alten" ausbildungsvetrag bekommen und auch unterschrieben haben.
    Habe nur noch den Ausbildungsvertrag.Hilft ja alles nichts ?? Daher meine Frage reicht Ausbildungsvertrag aus ja oder nein ?? Wollte eigentlich alles am Donnerstag abgeben.Hilfe am Telefon gibt es dort auch nur am Donnerstag..

  14. #14
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    Hey,

    Zitat Zitat von rowe Beitrag anzeigen
    Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden.
    Ja, aber soweit ich weiß, ist es vorgeschrieben, innerhalb einer gewissen Frist eine schriftliche Version anzufertigen. Mündlich ist einfach schlecht für Fälle wie den mit dem Pass.

    Schnell nochmal gegoogelt: Link

    Nach §2 NachwG muss also spätestens einen Monat später eine schriftliche Ausfertigung vorliegen usw.
    Geändert von Thomas Arte (12.01.2015 um 21:12 Uhr)
    Mit freundlichen Grüßen,

    Thomas Arte

  15. #15
    Orange Hand Avatar von orange
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    Zitat Zitat von rowe Beitrag anzeigen
    Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden.
    ja schon, aber mindestens die schriftliche bestätigung der arbeitsbedingungen muss vom arbeitgeber nach einem monat erfolgen. inhalt dieser niederschrift ist u.a name, anschrift und beginnen des arbeitsverhältnisses. das könnte schon für den erforderlichen nachweis bei der passstelle reichen.
    Gruß Florian

  16. #16
    Milgauss Avatar von jigga2k1
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    Zitat Zitat von usummer Beitrag anzeigen
    Ruf da doch einfach mal an, wo auch immer die Formulare herkommen.
    Viel Spass noch in Deutschland.
    Du bist schon LUSTIG ?? Ich will ja am Donnerstag hingehen aber telefonisch erreicht man da einen aber auch nur am Donnerstag...

  17. #17
    Orange Hand Avatar von orange
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    ist deine ausbildung beendet? hast du die prüfung bei der ihk bestanden? arbeitest du NACH dieser erfolgreichen prüfung bei dieser firma?? und habt ihr mündlich dazu etwas vereinbart??
    Gruß Florian

  18. #18
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    Zitat Zitat von jigga2k1 Beitrag anzeigen
    Habe nur noch den Ausbildungsvertrag.Hilft ja alles nichts ?? Daher meine Frage reicht Ausbildungsvertrag aus ja oder nein ?? Wollte eigentlich alles am Donnerstag abgeben.Hilfe am Telefon gibt es dort auch nur am Donnerstag..
    Nein,da Ausbildung beendet ist der Ausbildungsvertrag nicht mehr gültig.
    Du benötigst einen Arbeitsvertrag,einen schriftlichen.Mündlich zählt hier nicht.Wende dich an deinen Arbeitgeber.
    VG
    Udo

  19. #19
    Milgauss Avatar von jigga2k1
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    Naja ich seh schon, ich muss wohl eine schriftlich Bestätigung von meinen Arbeitgeber anfordern.Wollte mir das eigentlich ersparen, da ich hier über eine Woche warten muss.

  20. #20
    PREMIUM MEMBER Avatar von usummer
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    Zitat Zitat von jigga2k1 Beitrag anzeigen
    Du bist schon LUSTIG ?? Ich will ja am Donnerstag hingehen aber telefonisch erreicht man da einen aber auch nur am Donnerstag...
    Alles klar. Lass dir einfach von deinem Arbeitgeber einen Vertrag geben. Dazu ist er verpflichtet.



    Gruss. Ulf

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