ja schon, aber mindestens die schriftliche bestätigung der arbeitsbedingungen muss vom arbeitgeber nach einem monat erfolgen. inhalt dieser niederschrift ist u.a name, anschrift und beginnen des arbeitsverhältnisses. das könnte schon für den erforderlichen nachweis bei der passstelle reichen.
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Thema: Deutscher Pass Frage ???
Hybrid-Darstellung
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12.01.2015, 21:12 #1Gruß Florian
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12.01.2015, 21:24 #2
Bin kein Jurist, meines Wissens irrst du jedoch. Anderenfalls läuft bei meiner Frau seit Jahren alles falsch, keiner ihrer Angestellten hat einen schriftlichen Arbeitsvertrag oder irgendwelche schriftlichen Unterlagen (sie ist Juristin).
Von daher könnte der Threadstarter mangels vorhandenem schriftlichen Arbeitsvertrag nix vorlegen. Dein abgelaufener Ausbildungsvertrag ( ggfls mit Prüfungszeugnis ) und Gehaltsabrechnungen können zumindest bestätigen, dass du in Lohn und Brot bist. Ob dass der Behörde ausreicht, weiß ich jedoch nicht. Im Zweifel wirst du Unterlagen nachreichen müssen.Ohne Signatur
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12.01.2015, 23:36 #3
Gruß an deine Frau, auch Juristen können nicht alles wissen:

Nachweisgesetz § 1, Anwendungsbereich: "Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer, es sei denn, daß sie nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden ..."
Und § 2, Nachweispflicht: "(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: ... "Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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