Zitat Zitat von rowe Beitrag anzeigen
Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden.
ja schon, aber mindestens die schriftliche bestätigung der arbeitsbedingungen muss vom arbeitgeber nach einem monat erfolgen. inhalt dieser niederschrift ist u.a name, anschrift und beginnen des arbeitsverhältnisses. das könnte schon für den erforderlichen nachweis bei der passstelle reichen.