Zitat Zitat von orange Beitrag anzeigen
ja schon, aber mindestens die schriftliche bestätigung der arbeitsbedingungen muss vom arbeitgeber nach einem monat erfolgen. inhalt dieser niederschrift ist u.a name, anschrift und beginnen des arbeitsverhältnisses. das könnte schon für den erforderlichen nachweis bei der passstelle reichen.
Bin kein Jurist, meines Wissens irrst du jedoch. Anderenfalls läuft bei meiner Frau seit Jahren alles falsch, keiner ihrer Angestellten hat einen schriftlichen Arbeitsvertrag oder irgendwelche schriftlichen Unterlagen (sie ist Juristin).
Von daher könnte der Threadstarter mangels vorhandenem schriftlichen Arbeitsvertrag nix vorlegen. Dein abgelaufener Ausbildungsvertrag ( ggfls mit Prüfungszeugnis ) und Gehaltsabrechnungen können zumindest bestätigen, dass du in Lohn und Brot bist. Ob dass der Behörde ausreicht, weiß ich jedoch nicht. Im Zweifel wirst du Unterlagen nachreichen müssen.