Zitat Zitat von markus247 Beitrag anzeigen
Schadensersatzansprüche verjähren frühestens nach 3 Jahren. Dazu ist es auch noch eine sogenannte Jahresschlußverjährung. Das bedeutet, dass die Ansprüche am 1. Januar des darauf folgenden Jahres verjährt sind.
Hallo Markus,

Danke für die schnelle Info !

Ralf