Zitat Zitat von Vespapapa Beitrag anzeigen
Hi, wie lange nach dem Unfall,
kann man den Anwalt noch einschalten ?

Gibt es da eine zeitliche oder andere Begrenzung? Z. B. Abgabe des Gutachtens bei der Versicherung.

VG Ralf

Schadensersatzansprüche verjähren frühestens nach 3 Jahren. Dazu ist es auch noch eine sogenannte Jahresschlußverjährung. Das bedeutet, dass die Ansprüche am 1. Januar des darauf folgenden Jahres verjährt sind.