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Thema: Fahrtenbuch
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07.11.2012, 11:02 #41
Verstehe.
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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07.11.2012, 12:25 #42
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07.11.2012, 12:46 #43
Nein, das geht zweifelsfrei nicht. Dieses überschlägige Fahrtenbuch dient primär zuerst mal nur der Frage: notwendiges BV > 50%, gewillkürtes BV 10-50 % oder notwendiges PV < 10% ?
Wenn notwendiges BV, ist klar geregelt: ordnungsgemäßes Fahrtenbuch oder 1%-Regelung. Weiterer Sachverhalt der klar geregelt ist: Wenn gewillkürtes BV, dann geht 1%-Regelung nicht.
Alle anderen Konstellationen sind gesetzlich nicht klar geregelt und teilweise weder von der Finanzverwaltung kommentiert - noch gibt es Rechtsprechung hierzu !
Tja, der Michi hat immer gute Ideen.Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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07.11.2012, 16:36 #44
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Danke für die Erklärung.
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07.11.2012, 23:24 #45
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Ich möchte dass hier nicht ausufern lassen, aber du merkst schon dass du Dir auf deine Antwort zu meinen Ausführungen oben widersprochen hast. Ich bin kein Laie. Würde gerne mal erleben, ob du Recht bekommst. Und wenn du gerne den Rechtsweg beschreitest...mmmhhh, hängt immer von den Erfolgsaussichten ab. Ob eine verbindliche Auskunft im Hinblick darauf, dass ein 3 monatiges Fahrtenbuch ausreicht, möglich ist, lassen wir mal dahingestellt. Ich würde ein Fahrtenbuch für 3 Monate als Grundlage an Stelle der Finanzbeamten nicht anerkennen. Und Michi hat Recht, wenn er trotz höherer privater Nutzung bei 35% landet, soll er doch zufrieden sein. Fahrtenbuch ist sch.....und wird in vielen Fällen zerpflückt.
Gruß
Stefan
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07.11.2012, 23:40 #46
Was bin ich froh, dass "Agent0815" sich hier angenommen hat!
Ich pflichte dem Kollegen vollkommen zu! Alles richtig!
Und nun: "Güter Rat ist teuer - und ohne Vorschuss kann 'ich' nicht denken" (Prof. Jo Lammerding). Also individuell euren StB befragen, ein Patentrezept gibt's nicht,Lieben Gruß René
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09.11.2012, 10:39 #47
- Sorry aber wo und mit was konkret ?
Geht ned - Verschwiegenheitspflicht
Nur in toto: Ist noch in keinem einzigen Fall kritisiert worden. In den meisten Fällen gab´s dabei noch nicht einmal die repräsentativen Aufzeichnungen für 3 Monate, da reichte meine bloße Behauptung von z.B. 45% privatem Nutzungsumfang.
War nicht meine Empfehlung ! - Du hast angeraten sich im Vorfeld mit der Finanzverwaltung zu besprechen. Du möchtest also eine verbindliche Auskunft darüber, ob Fahrtenbuch, Aufzeichnung der beruflichen Fahrten oder meine Empfehlung. Du bekommst darüber auch eine verbindliche Auskunft - das müssen wir nicht dahingestellt lassen. Nur da meinte ich eben: Kannst Dir sparen, weil ich die Antwort schon kenne. Und wenn diese negative Antwort im Raume steht, dann steht sie. Dann fällts schwer, später zu disskutieren.
Das ist nämlich genau eine der Fragen, die unter die Rubrik "Wer blö..... Fragen stellt, bekommt ne blö.... Antwort" fällt.
- Versteh ich jetzt ned - 35% sind wohl ned strittig; es geht ausschließlich um die Form des Nachweises oder richtig der Glaubhaftmachung - ein kleiner aber gewichtger Formulierungsunterschied.
Meine Rede- und weshalb empfiehlst Du es dann ?
Grüße
Bernd
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