Nachdem ich komplett auf Firmenfahrzeuge verzichte, jedoch mit 0,3 Euronen/km keines meiner Autos bewegen kann, bleibt ja nur die Möglichkeit, über ein Fahrtenbuch die tatsächlichen Kosten/km nachzuweisen...
Hat hier jemand Erfahrung mit elektronischen Fahrtenbüchern (iphone?) und deren approval beim Finanzamt?
Oder sonst welche Erfahrungen? Ink-on-dead-tree-technology?
Bitte input....
Danke!
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Thema: Fahrtenbuch
Hybrid-Darstellung
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04.11.2012, 20:05 #1
Fahrtenbuch
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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04.11.2012, 20:28 #2
Ich habe über zwei Jahre Fahrtenbuch geführt, Formblatt gemacht (Datum, Ziel, Kilometerstand und Kilometer), von Hand eingetragen. War kein Problem, ist so anerkannt worden. Auf Schönheit kam's da nicht an. Und dann hat man den ganzen Kram mit Anerkennen von elektronischem Fahrtenbuch usw. nicht, und dauert nicht länger aus auf dem Iphone.
77 Grüße!
Gerhard
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04.11.2012, 22:55 #3
Ich führe seit Jahren, Zweckform 223 steht da drauf.
Und ja, es nervt.
Nächstes Jahr mache ich das anders.Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
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04.11.2012, 23:07 #4
Probiers mal damit - ist vom Finanzamt anerkannt, weil Änderungen korrekt dokumentiert werden !
Habs seit Jahren ohne Beanstandung im Einsatz !
Fahrtenbuch.de by Dipl.-Ing. Mey Mark Meyer - bin weder verwandt noch verschwägert !
Gruß
Jürgen
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05.11.2012, 08:06 #5
Hallo Michi,
elektronische Fahrtenbücher zeichnen alles exakt auf [...]. Handgeschriebene Fahrtenbücher sind etwas aufwendiger zu führen. [...] Wichtig ist, es regelmäßig zu aktualisieren (mind. 1x wöchentlich). Wenn Du erst nach 3-4 Wochen das eintragen beginnst, vergiß es. Da schleichen sich Fehler ein, und es wird dann nicht anerkannt. Da zahlst irgendwann richtig nach. Die Finanzämter scheinen da mittlerweile gute Software zu haben, mit denen sie dies kontrollieren. Wichtig auch: Laß Dir mindestens 1x jährlich von Deinem Steuerberater das ordnungsgemäße Führen des Fahrtenbuches bestätigen! Ich hatte deswegen schon eine Betriebsprüfung, ging aber gut aus.
Die Schreibarbeit ist bei mir max 1Stunde die Woche, mittlerweile weniger, da ich das Fzg kaum noch nutze. Jedoch ist der Aufwand gerechtfertigt, wenn ich mir den Unterschied der Betriebskosten zwischen der 1% Pauschalversteuerung und der Fahrtenbuchauswertung ansehe.
Ganz wichtig: Solltest Du die elektronische Variante bevorzugen, kläre unbedingt vorher mit Deinem Finanzamt ab, ob sie die anerkennen und Dir dies schriftlich bestätigen!Geändert von Muigaulwurf (05.11.2012 um 09:13 Uhr)
Gruß Uwe
Steht Dir das Wasser auch bis zum Halse, dann laß denn Kopf nicht hängen!
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05.11.2012, 08:16 #6
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Ich mache das auch direkt manuell im Auto: Dauert max. 10 Sekunden vor dem Aussteigen. Nie Ärger mit dem Finanzamt. Mache das jetzt schon über 5 Jahre so. Hatte zuvor ein elektronisches Fahrtenbuch, welches alle Daten verloren hatte...., selbst wenn ich das ausser acht lasse, manuell macht am wenigsten Arbeit und ist völlig unstressig, wenn direkt nach jeder Fahrt geführt wird.
Werde nie mehr auf ein elektronisches Fahrtenbuch wechseln.
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05.11.2012, 08:26 #7
Moin Michi!
Ich benutze Driverslog Pro.
Habe das damals meinem StB gezeigt und der befand es für geeignet.
Ich hatte allerdings seither keine Prüfung mehr vom FA.
Gruß,
Peter.
US Navy Seals like this
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05.11.2012, 08:53 #8
Eigentlich ist es doch ganz einfach für Dich Michi. Du musst doch nur die dienstlichen Fahrten exakt notieren und dazwischen ist privat. Gesamtkosten erfassen natürlich separat.
P.S. Es geht ja nicht darum die 1% zu reduzieren, sondern mehr als 30 Cent abzurechnen.
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05.11.2012, 09:15 #9
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05.11.2012, 09:35 #10
Wie erfasst Du denn bisher die km für die 30 Cent Berechnung?
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05.11.2012, 09:45 #11
Exel, da scheints aber ein paar Probleme zu geben....
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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05.11.2012, 09:55 #12
Zu Excel stimmt Deine Einschätzung natürlich: http://www.kfz.net/tipps/fahrtenbuch/
Sofern Du nur 3/4 Fahrten pro Woche hast, würde ich über Papier nachdenken.
Edit: Oder suchst Du soetwas? https://itunes.apple.com/de/app/fahr...286070473?mt=8Geändert von AndreasL (05.11.2012 um 09:59 Uhr)
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05.11.2012, 11:14 #13
Michi,
welche Problem gibt es mit Excel bei der Abrechnung der betrieblichen Fahrten ?
Zuerst ermittelst Du die Jahresfahrleistung: Km-Stand Jahresende abzgl. Km-Stand Jahresanfang.
Dann addierst Du alle Kosten des PKWs auf (einschl. AfA) und teilst diese durch die Jahresfahrleistung. Dann hättest Du schon mal den km-Satz.
Nun fehlt es nur noch an der ordnungsgemäßen Abrechnung der Dienstreisen: Dafür gibt´s Vordrucke, kannst aber auch auf Excel machen.
Fahrtenbuch ? - Wozu ?
P.S.: Das funktioniert nur, wenn Deine Firmen Kapitalgesellschaften sind.Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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05.11.2012, 11:28 #14
Moin, Bernd,
nein, Selbständiger mit Privat-Kfz. Die Kosten und Km müssen im Fall eines höheren Ansatzes mit nem lückenlosen Fahrtenbuch belegt werden. Exel mag unser FA hierfür nicht unbedingt wegen der Änderungsmöglichkeiten- wie auch immer. Ich sehs halt nicht ein, einen Wagen, den ich für 28K gekauft habe, mit 1% vom NP (knapp 100 K) zu versteuern, daher kein Firmenvermögen/Betriebsvermögen. Die 50%-Grenze umschiffe ich locker. Umgekehrt will ich dem FA auch nichts schenken und mit 0,3 Euro/km kann man maximal nen Smart fahren.
Ich hatte beim FA nachgefragt und die tatsächlichen Kosten, die einen höheren ansetzbaren km-Satz bedingen, wären nur durch ein lückenloses Fahrtenbuch zu belegen...Gruß,
Michi
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05.11.2012, 12:37 #15
Michi,
Dein Denkansatz ist richtig - Solche Fahrezuge gehören nicht ins Betriebsvermögen. Da Du die 50%-Grenze locker umschiffst, ist meine Anmerkungen bzgl. Kapitalgesellschaft obsolet.
Die Auskunft vom Finanzamt ist allerdings falsch. Zur Zuordnung Betriebsvermögen oder Privatvermögen ist die Führung eines "Fahrtenbuches" über einen repräsentativen Zeitraum (3 Monate) ausreichend. Dieses Fahrtenbuch muss auch nicht die Anforderungen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches erfüllen.
Wenn Du unter Zugrundelegung diese Fahrtenbuches zu der Erknntnis kommst, dass Du den PKW zu z.B. 45% betrieblich nutzt, so hast Du die Möglichkeit diesen dem s.g. gewillkürten Betriebsvermögen zuzuführen oder ihn als Privatvermögen zu behandeln.
Sinnvoll ist i.d.R. natürlich Privatvermögen. Du kannst dann in der Folge 45% der Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Eine einzelner Nachweis der betrieblichen Fahrten entfällt. Dieses repräsentative Fahrtenbuch ist nur alle 3 Jahre oder bei grundlegender Nutzungsänderung zu erstellen und gut ist.
So, dass ist die Rechtslage für ertragsteuerliche Zwecke - die Umsatzsteuer ist ne andere Kiste - muss auch ned paralell laufen. Du kannst durchaus Wirtschaftsgüter, die ertragsteuerlich Privatvermögen sind, umsatzsteuerlich dem unternehmerischen Bereich zuordnen.Grüße
Bernd
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07.11.2012, 12:25 #16
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07.11.2012, 12:46 #17
Nein, das geht zweifelsfrei nicht. Dieses überschlägige Fahrtenbuch dient primär zuerst mal nur der Frage: notwendiges BV > 50%, gewillkürtes BV 10-50 % oder notwendiges PV < 10% ?
Wenn notwendiges BV, ist klar geregelt: ordnungsgemäßes Fahrtenbuch oder 1%-Regelung. Weiterer Sachverhalt der klar geregelt ist: Wenn gewillkürtes BV, dann geht 1%-Regelung nicht.
Alle anderen Konstellationen sind gesetzlich nicht klar geregelt und teilweise weder von der Finanzverwaltung kommentiert - noch gibt es Rechtsprechung hierzu !
Tja, der Michi hat immer gute Ideen.Grüße
Bernd
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07.11.2012, 23:24 #18
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Ich möchte dass hier nicht ausufern lassen, aber du merkst schon dass du Dir auf deine Antwort zu meinen Ausführungen oben widersprochen hast. Ich bin kein Laie. Würde gerne mal erleben, ob du Recht bekommst. Und wenn du gerne den Rechtsweg beschreitest...mmmhhh, hängt immer von den Erfolgsaussichten ab. Ob eine verbindliche Auskunft im Hinblick darauf, dass ein 3 monatiges Fahrtenbuch ausreicht, möglich ist, lassen wir mal dahingestellt. Ich würde ein Fahrtenbuch für 3 Monate als Grundlage an Stelle der Finanzbeamten nicht anerkennen. Und Michi hat Recht, wenn er trotz höherer privater Nutzung bei 35% landet, soll er doch zufrieden sein. Fahrtenbuch ist sch.....und wird in vielen Fällen zerpflückt.
Gruß
Stefan
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05.11.2012, 12:44 #19
mehr gibt es eigentlich dazu nicht zu sagen!
Lieben Gruß René
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05.11.2012, 12:48 #20
Bernd,
gerne höre ich die Worte! Gibt es dazu auch irgendwo eine verläßliche Quelle oder ein Urteil? StB habe ich noch nicht dazu gefragt, ich mach mich vorher gerne immer selbst etwas schlau. Vor allem ist der 3-Monats-Ansatz für mich interessant...
Zitat: "Du kannst durchaus Wirtschaftsgüter, die ertragsteuerlich Privatvermögen sind, umsatzsteuerlich dem unternehmerischen Bereich zuordnen. "
Wie geht das denn? Das würde ja bedeuten, daß ein Mehrerlös bei VErkauf Privatsache ist, während die Ust immer noch ausgewiesen werden könnte oder seh ich das falsch?Gruß,
Michi
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