Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 20 von 47

Thema: Fahrtenbuch

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
    Registriert seit
    13.11.2006
    Beiträge
    24.837
    Blog-Einträge
    20

    Fahrtenbuch

    Nachdem ich komplett auf Firmenfahrzeuge verzichte, jedoch mit 0,3 Euronen/km keines meiner Autos bewegen kann, bleibt ja nur die Möglichkeit, über ein Fahrtenbuch die tatsächlichen Kosten/km nachzuweisen...

    Hat hier jemand Erfahrung mit elektronischen Fahrtenbüchern (iphone?) und deren approval beim Finanzamt?

    Oder sonst welche Erfahrungen? Ink-on-dead-tree-technology?

    Bitte input....

    Danke!
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  2. #2
    Ich habe über zwei Jahre Fahrtenbuch geführt, Formblatt gemacht (Datum, Ziel, Kilometerstand und Kilometer), von Hand eingetragen. War kein Problem, ist so anerkannt worden. Auf Schönheit kam's da nicht an. Und dann hat man den ganzen Kram mit Anerkennen von elektronischem Fahrtenbuch usw. nicht, und dauert nicht länger aus auf dem Iphone.
    77 Grüße!
    Gerhard

  3. #3
    Wilde Amazone Avatar von karlhesselbach
    Registriert seit
    12.01.2006
    Ort
    Arese, Milano
    Beiträge
    5.604
    Ich führe seit Jahren, Zweckform 223 steht da drauf.

    Und ja, es nervt.
    Nächstes Jahr mache ich das anders.
    Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
    Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören

    Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler

  4. #4
    GMT-Master Avatar von porsche993
    Registriert seit
    29.04.2009
    Beiträge
    518
    Probiers mal damit - ist vom Finanzamt anerkannt, weil Änderungen korrekt dokumentiert werden !

    Habs seit Jahren ohne Beanstandung im Einsatz !

    Fahrtenbuch.de by Dipl.-Ing. Mey Mark Meyer - bin weder verwandt noch verschwägert !

    Gruß
    Jürgen

  5. #5
    GMT-Master Avatar von Chief_U
    Registriert seit
    01.12.2010
    Ort
    zu Hause
    Beiträge
    526
    Hallo Michi,

    elektronische Fahrtenbücher zeichnen alles exakt auf [...]. Handgeschriebene Fahrtenbücher sind etwas aufwendiger zu führen. [...] Wichtig ist, es regelmäßig zu aktualisieren (mind. 1x wöchentlich). Wenn Du erst nach 3-4 Wochen das eintragen beginnst, vergiß es. Da schleichen sich Fehler ein, und es wird dann nicht anerkannt. Da zahlst irgendwann richtig nach. Die Finanzämter scheinen da mittlerweile gute Software zu haben, mit denen sie dies kontrollieren. Wichtig auch: Laß Dir mindestens 1x jährlich von Deinem Steuerberater das ordnungsgemäße Führen des Fahrtenbuches bestätigen! Ich hatte deswegen schon eine Betriebsprüfung, ging aber gut aus.
    Die Schreibarbeit ist bei mir max 1Stunde die Woche, mittlerweile weniger, da ich das Fzg kaum noch nutze. Jedoch ist der Aufwand gerechtfertigt, wenn ich mir den Unterschied der Betriebskosten zwischen der 1% Pauschalversteuerung und der Fahrtenbuchauswertung ansehe.
    Ganz wichtig: Solltest Du die elektronische Variante bevorzugen, kläre unbedingt vorher mit Deinem Finanzamt ab, ob sie die anerkennen und Dir dies schriftlich bestätigen!
    Geändert von Muigaulwurf (05.11.2012 um 09:13 Uhr)
    Gruß Uwe



    Steht Dir das Wasser auch bis zum Halse, dann laß denn Kopf nicht hängen!

  6. #6
    Sea-Dweller
    Registriert seit
    06.08.2006
    Beiträge
    734
    Ich mache das auch direkt manuell im Auto: Dauert max. 10 Sekunden vor dem Aussteigen. Nie Ärger mit dem Finanzamt. Mache das jetzt schon über 5 Jahre so. Hatte zuvor ein elektronisches Fahrtenbuch, welches alle Daten verloren hatte...., selbst wenn ich das ausser acht lasse, manuell macht am wenigsten Arbeit und ist völlig unstressig, wenn direkt nach jeder Fahrt geführt wird.
    Werde nie mehr auf ein elektronisches Fahrtenbuch wechseln.

  7. #7
    Yacht-Master Avatar von giftmischer
    Registriert seit
    28.11.2005
    Ort
    Oberland
    Beiträge
    2.107
    Moin Michi!
    Ich benutze Driverslog Pro.
    Habe das damals meinem StB gezeigt und der befand es für geeignet.
    Ich hatte allerdings seither keine Prüfung mehr vom FA .
    Gruß,
    Peter.

    US Navy Seals like this

  8. #8
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
    Registriert seit
    28.03.2006
    Beiträge
    27.495
    Eigentlich ist es doch ganz einfach für Dich Michi. Du musst doch nur die dienstlichen Fahrten exakt notieren und dazwischen ist privat. Gesamtkosten erfassen natürlich separat.

    P.S. Es geht ja nicht darum die 1% zu reduzieren, sondern mehr als 30 Cent abzurechnen.

  9. #9
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
    Registriert seit
    13.11.2006
    Beiträge
    24.837
    Blog-Einträge
    20
    Themenstarter
    Zitat Zitat von AndreasL Beitrag anzeigen
    Eigentlich ist es doch ganz einfach für Dich Michi. Du musst doch nur die dienstlichen Fahrten exakt notieren und dazwischen ist privat. Gesamtkosten erfassen natürlich separat.

    P.S. Es geht ja nicht darum die 1% zu reduzieren, sondern mehr als 30 Cent abzurechnen.
    Richtig- aber ich wollte halt nicht unbedingt "schreiben" ...
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  10. #10
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
    Registriert seit
    28.03.2006
    Beiträge
    27.495
    Wie erfasst Du denn bisher die km für die 30 Cent Berechnung?

  11. #11
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
    Registriert seit
    13.11.2006
    Beiträge
    24.837
    Blog-Einträge
    20
    Themenstarter
    Exel, da scheints aber ein paar Probleme zu geben....
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  12. #12
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
    Registriert seit
    28.03.2006
    Beiträge
    27.495
    Zu Excel stimmt Deine Einschätzung natürlich: http://www.kfz.net/tipps/fahrtenbuch/

    Sofern Du nur 3/4 Fahrten pro Woche hast, würde ich über Papier nachdenken.

    Edit: Oder suchst Du soetwas? https://itunes.apple.com/de/app/fahr...286070473?mt=8
    Geändert von AndreasL (05.11.2012 um 09:59 Uhr)

  13. #13
    Daytona Avatar von Agent0815
    Registriert seit
    26.09.2007
    Ort
    Saar-Lor-Lux
    Beiträge
    2.825
    Michi,

    welche Problem gibt es mit Excel bei der Abrechnung der betrieblichen Fahrten ?
    Zuerst ermittelst Du die Jahresfahrleistung: Km-Stand Jahresende abzgl. Km-Stand Jahresanfang.
    Dann addierst Du alle Kosten des PKWs auf (einschl. AfA) und teilst diese durch die Jahresfahrleistung. Dann hättest Du schon mal den km-Satz.
    Nun fehlt es nur noch an der ordnungsgemäßen Abrechnung der Dienstreisen: Dafür gibt´s Vordrucke, kannst aber auch auf Excel machen.
    Fahrtenbuch ? - Wozu ?

    P.S.: Das funktioniert nur, wenn Deine Firmen Kapitalgesellschaften sind.
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  14. #14
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
    Registriert seit
    13.11.2006
    Beiträge
    24.837
    Blog-Einträge
    20
    Themenstarter
    Moin, Bernd,

    nein, Selbständiger mit Privat-Kfz. Die Kosten und Km müssen im Fall eines höheren Ansatzes mit nem lückenlosen Fahrtenbuch belegt werden. Exel mag unser FA hierfür nicht unbedingt wegen der Änderungsmöglichkeiten- wie auch immer. Ich sehs halt nicht ein, einen Wagen, den ich für 28K gekauft habe, mit 1% vom NP (knapp 100 K) zu versteuern, daher kein Firmenvermögen/Betriebsvermögen. Die 50%-Grenze umschiffe ich locker. Umgekehrt will ich dem FA auch nichts schenken und mit 0,3 Euro/km kann man maximal nen Smart fahren.

    Ich hatte beim FA nachgefragt und die tatsächlichen Kosten, die einen höheren ansetzbaren km-Satz bedingen, wären nur durch ein lückenloses Fahrtenbuch zu belegen...
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  15. #15
    Daytona Avatar von Agent0815
    Registriert seit
    26.09.2007
    Ort
    Saar-Lor-Lux
    Beiträge
    2.825
    Michi,

    Dein Denkansatz ist richtig - Solche Fahrezuge gehören nicht ins Betriebsvermögen. Da Du die 50%-Grenze locker umschiffst, ist meine Anmerkungen bzgl. Kapitalgesellschaft obsolet.
    Die Auskunft vom Finanzamt ist allerdings falsch. Zur Zuordnung Betriebsvermögen oder Privatvermögen ist die Führung eines "Fahrtenbuches" über einen repräsentativen Zeitraum (3 Monate) ausreichend. Dieses Fahrtenbuch muss auch nicht die Anforderungen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches erfüllen.
    Wenn Du unter Zugrundelegung diese Fahrtenbuches zu der Erknntnis kommst, dass Du den PKW zu z.B. 45% betrieblich nutzt, so hast Du die Möglichkeit diesen dem s.g. gewillkürten Betriebsvermögen zuzuführen oder ihn als Privatvermögen zu behandeln.
    Sinnvoll ist i.d.R. natürlich Privatvermögen. Du kannst dann in der Folge 45% der Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Eine einzelner Nachweis der betrieblichen Fahrten entfällt. Dieses repräsentative Fahrtenbuch ist nur alle 3 Jahre oder bei grundlegender Nutzungsänderung zu erstellen und gut ist.
    So, dass ist die Rechtslage für ertragsteuerliche Zwecke - die Umsatzsteuer ist ne andere Kiste - muss auch ned paralell laufen. Du kannst durchaus Wirtschaftsgüter, die ertragsteuerlich Privatvermögen sind, umsatzsteuerlich dem unternehmerischen Bereich zuordnen.
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  16. #16
    Double-Red Avatar von ReneS
    Registriert seit
    07.09.2010
    Ort
    Meine niederbayrische Heimat Niederbayern.
    Beiträge
    7.346
    Blog-Einträge
    10
    Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
    [...]Zur Zuordnung Betriebsvermögen oder Privatvermögen ist die Führung eines "Fahrtenbuches" über einen repräsentativen Zeitraum (3 Monate) ausreichend. Dieses Fahrtenbuch muss auch nicht die Anforderungen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches erfüllen.[...]
    Klappt das auch, wenn ich das Fahrzeug zu ca. 85% geschäftlich nutze und einfach pauschal 85% aller Kosten steuerlich geltend machen möchte ohne ein Fahrtenbuch
    zu führen und ohne unter die 1%-Regelung zu fallen?

    Btw: Toller Thread

  17. #17
    Daytona Avatar von Agent0815
    Registriert seit
    26.09.2007
    Ort
    Saar-Lor-Lux
    Beiträge
    2.825
    Zitat Zitat von ReneS Beitrag anzeigen
    Klappt das auch, wenn ich das Fahrzeug zu ca. 85% geschäftlich nutze und einfach pauschal 85% aller Kosten steuerlich geltend machen möchte ohne ein Fahrtenbuch
    zu führen und ohne unter die 1%-Regelung zu fallen?
    Nein, das geht zweifelsfrei nicht. Dieses überschlägige Fahrtenbuch dient primär zuerst mal nur der Frage: notwendiges BV > 50%, gewillkürtes BV 10-50 % oder notwendiges PV < 10% ?
    Wenn notwendiges BV, ist klar geregelt: ordnungsgemäßes Fahrtenbuch oder 1%-Regelung. Weiterer Sachverhalt der klar geregelt ist: Wenn gewillkürtes BV, dann geht 1%-Regelung nicht.
    Alle anderen Konstellationen sind gesetzlich nicht klar geregelt und teilweise weder von der Finanzverwaltung kommentiert - noch gibt es Rechtsprechung hierzu !


    Zitat Zitat von ReneS Beitrag anzeigen
    Btw: Toller Thread
    Tja, der Michi hat immer gute Ideen.
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  18. #18
    Datejust
    Registriert seit
    29.07.2008
    Ort
    Essen
    Beiträge
    108
    Ich möchte dass hier nicht ausufern lassen, aber du merkst schon dass du Dir auf deine Antwort zu meinen Ausführungen oben widersprochen hast. Ich bin kein Laie. Würde gerne mal erleben, ob du Recht bekommst. Und wenn du gerne den Rechtsweg beschreitest...mmmhhh, hängt immer von den Erfolgsaussichten ab. Ob eine verbindliche Auskunft im Hinblick darauf, dass ein 3 monatiges Fahrtenbuch ausreicht, möglich ist, lassen wir mal dahingestellt. Ich würde ein Fahrtenbuch für 3 Monate als Grundlage an Stelle der Finanzbeamten nicht anerkennen. Und Michi hat Recht, wenn er trotz höherer privater Nutzung bei 35% landet, soll er doch zufrieden sein. Fahrtenbuch ist sch.....und wird in vielen Fällen zerpflückt.
    Gruß
    Stefan

  19. #19
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
    Registriert seit
    17.04.2007
    Ort
    Aachen
    Beiträge
    3.543
    Blog-Einträge
    2
    mehr gibt es eigentlich dazu nicht zu sagen!
    Lieben Gruß René

  20. #20
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
    Registriert seit
    13.11.2006
    Beiträge
    24.837
    Blog-Einträge
    20
    Themenstarter
    Bernd,

    gerne höre ich die Worte! Gibt es dazu auch irgendwo eine verläßliche Quelle oder ein Urteil? StB habe ich noch nicht dazu gefragt, ich mach mich vorher gerne immer selbst etwas schlau. Vor allem ist der 3-Monats-Ansatz für mich interessant...

    Zitat: "Du kannst durchaus Wirtschaftsgüter, die ertragsteuerlich Privatvermögen sind, umsatzsteuerlich dem unternehmerischen Bereich zuordnen. "

    Wie geht das denn? Das würde ja bedeuten, daß ein Mehrerlös bei VErkauf Privatsache ist, während die Ust immer noch ausgewiesen werden könnte oder seh ich das falsch?
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •