Ich würde aus dem Bauch heraus sagen, dass die Minderung des steuerbaren Einkommens durch die Abschreibung und Betriebskosten größer sein muss als das zu versteuernde Mehreinkommen durch die p.a. 12% vom ehemaligen Fahrzeuglistenneupreis inklusive Mehrwertsteuer.
Kannst Du die MwSt. auch ziehen, wenn das Auto zum Privatvermögen gehört?
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Thema: Fahrtenbuch
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06.11.2012, 10:48 #20PREMIUM MEMBER
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Geändert von Chefcook (06.11.2012 um 10:50 Uhr)





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