Schon etwas besser als Dein erster Beitrag zu diesem Thema. Fakt ist, es gibt keine Verwaltungsanweisung zu dieser Rechtsfrage - weder auf Landes- geschweige denn auf Bundesebene. Insofern sind Deine Ausführungen, dass dies von Bundesland zu Bundesland anders gehändelt wird falsch. Auch gibt es keinen Bestandsschutz für "Altsachverhalte".
Die Frage wird in Abhängigkeit vom individuell immer anders gelagerten Sachverhalt vom jeweils zuständigen Sachbearbeiter unter eventueller Rücksprache mit seinem Sachgebietsleiter abgehandelt. Sprich, wenn´s dort abgehackt wird, ist´s durch.
Weshalb das in den beiden entschiedenen Fällen (1 mal Bundesfinanzhof, 1 mal nur Erstinstanz) in die Hose ging, hab ich oben kurz umrissen. Die extremen Gestaltungen wurde mit 2 verschiedenen Rechtsansätzen von den Gerichten zerbröselt. Entscheidungskriterien sind jedoch immer: Jahresfahrleistung und Kosten pro km. Passt das einigermaßen, ist die Oldtimereigenschaft m.E. unerheblich !
Mein Lieblingshinweis zu extremen Gestaltungen: Kirche im Dorf lassen ! Sie darf allerdings ruhig am Dorfrand stehen. Steht Sie jedoch außerhalb des Dorfes, kommt jemand, der stellt sie in´s Dorf und zwar genau in die Mitte.
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Thema: 1% Regelung?
Baum-Darstellung
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05.04.2012, 11:58 #19Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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