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  1. #1
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Es gibt zwei Varianten:

    1. Das Sparbuch wird auf den Namen des Mieters angelegt und das Guthaben an den Vermieter verpfändet.

    2. Der Vermieter legt das Kautionskonto als Treuhandkonto auf seinen Namen an.

    In beiden Fällen ist der Zugriff im Schadensfall imho unkomplizierter als bei einer Bankbürgschaft.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  2. #2
    Milgauss
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Es gibt zwei Varianten:

    1. Das Sparbuch wird auf den Namen des Mieters angelegt und das Guthaben an den Vermieter verpfändet.

    2. Der Vermieter legt das Kautionskonto als Treuhandkonto auf seinen Namen an.

    In beiden Fällen ist der Zugriff im Schadensfall imho unkomplizierter als bei einer Bankbürgschaft.
    Aha...wieder was gelernt,danke.
    gruss mikel

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