Zitat Zitat von Big Ben Beitrag anzeigen
Das sehe ich anders.
Wenn eine gestohlene Ware gutgläubig erworben wurde und die Versicherung gezahlt hat, kann der Besitz an den Käufer / Getäuschten übergehen.
Es gab auch hier Thread`s darüber(war, glaube ich, ne Omega).

Ich glaube ebenfalls eher an einen Zahlendreher, auch wenn Betrü.. nur glaubwürdig betrügen können...

Drücke so was von fest die Daumen!!!
Wenn die Versicherung gezahlt haben sollte, erhält sie dann nicht die gestohlene Uhr ?