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  1. #1
    Submariner
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    Ich bin kein Verfechter von Rechtsstreit um jeden Preis, nur sollte man eben möglichst viel wissen, um nicht hinterher überrascht zu werden und sich zu ärgern, wenn es zu spät ist.

    Zitat Zitat von cardealer
    Wenn die Produktion ausgelaufen ist bekommt die NIEMAND wieder in Gang. Das bedeutet es wird kein neues Auto geben. Logisch kann man trotz dieses Wissens mit einem Anwalt auf Hersteller und Händler losgehen, versuchen das Einzuklagen und sich an einem jahrelangen Prozess erfreuen
    Wenn ich das auf die Schnelle richtig gesehen habe, läuft die Produktion aber aktuell noch. Auch wenn keine Neubestellungen mehr möglich sind, heißt das ja nicht automatisch, dass man nicht doch noch ein Fahrzeug in die Produktion bekommt. Schließlich hat der Hersteller das Problem selbst verursacht.
    Ich will damit nicht sagen, dass das der Weg ist, den man im Ergebnis immer gehen sollte. Dann muss man halt versuchen, das bei der Höhe der Ausgleichszahlung zu berücksichtigen.

    Zitat Zitat von cardealer
    Ebenfalls kann man den Minderwert im TÜV/DEKRA Gutachten mit einem Anwalt in Frage stellen und dann die Wertentwicklung der nächsten Jahre darstellen. Auch das wird vor Gericht gehen....
    Oder jetzt einen Gutachter suchen, der das nicht nach dem üblichen (Verkehrsunfall-)Schema F macht. Dann kann man sich immer noch einigen.

    Zitat Zitat von cardealer
    wie beides ausgeht weis man nicht und ob der TS darauf Lust hat muss er halt entscheiden
    Das sehe ich im Ergebnis ganz genauso. Das gilt umso mehr, weil die Rechtsfragen schwierig und bislang kaum entschieden sind, das Gutachterfeld überschaubar sein wird. Es ist am Ende eine Abwägung von Zahlen, Wahrscheinlichkeiten und Befindlichkeiten (ein Rechtsstreit kann einem die Freude am neuen Auto auch ganz schön vermiesen).
    Geändert von ictus (01.02.2024 um 14:19 Uhr)
    Viele Grüße, Frank

  2. #2
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Zitat Zitat von ictus Beitrag anzeigen

    Wenn ich das auf die Schnelle richtig gesehen habe, läuft die Produktion aber aktuell noch. Auch wenn keine Neubestellungen mehr möglich sind, heißt das ja nicht automatisch, dass man nicht doch noch ein Fahrzeug in die Produktion bekommt. Schließlich hat der Hersteller das Problem selbst verursacht.
    Ich will damit nicht sagen, dass das der Weg ist, den man im Ergebnis immer gehen sollte. Dann muss man halt versuchen, das bei der Höhe der Ausgleichszahlung zu berücksichtigen.



    AUSVERKAUFT IST AUSVERKAUFT!!!!!!

    Da geht nix und das sage ich Dir als Verbandspartner von Volumenherstellern. Da wird kein Auto aus dem Hut gezaubert. Wenn das einer der letzten thermischen ist, gibt den keiner ab. Niemals nie.

    Klar kann man hoffen. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Aber vergiß nicht: sie stirbt.
    Geändert von obiwankenobi (01.02.2024 um 14:22 Uhr)
    Glaube nicht alles, was Du denkst!

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