Also, es geht um einen Lambo, jedoch spielt das im Grunde ja auch keine Rolle, da den Ärger mit der Lackierung einen bei jedem anderen Hersteller genauso treffen kann. Bei Autos über 250k Euro NP und einem überdurchschnittlichen Werterhalt ist so eine Sache verzwickt.
Der Händler ist sehr bemüht die Situation für alle gut zu lösen. Er hat meines Wissens nach auch das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung.
Letztendlich stört mich persönlich die nochmalige Lackierung nicht so sehr, sofern sie tadellos durchgeführt wird und die einzelnen Arbeitsschritte dokumentiert werden. Ich frag mich halt, was am Tage des Verkaufs an den nächsten passieren wird. Ich habe kein Interesse, die finanzielle Verantwortung dafür beim Verkauf zu übernehmen. Eigentlich gehört es sich, den Nächsten über diese Situation zu informieren, was den Kaufpreis sicherlich nicht nach oben treiben wird.
Rechtlich gesehen weiß ich leider nicht, ob dadurch ein Wertverlust entsteht, der von Hersteller/Händlerseite zusätzlich auszugleichen ist. Im Netz findet sich meistens nur Beiträge zu kleineren Lack Ausbesserungen im Werk oder beim Händler.
Meine momentane Idee wäre
- Auto instand setzen lassen inkl. kompletter Dokumentation
- Bestätigungsschreiben von Händler/Hersteller, dass es sich bei der Maßnahme um eine Mängelbeseitigung der Werkslackierung handelte und kein Unfall
- Gutachter nach Durchführung der Arbeiten begutachten lassen.
Offener Punkt:
- Evtl. Ausgleich des entstandenen Wertverlust durch die Maßnahme
Eine "Ersatzquote" vom Händler für das Auto zu bekommen und Auto dafür wandeln ist leider keine Option, da die komplette Serie ausverkauft ist.
Nachfolger mit Hybrid ist keine Option für mich !
Ergebnis 1 bis 20 von 76
Hybrid-Darstellung
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31.01.2024, 14:27 #1Explorer
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31.01.2024, 17:20 #2Submariner
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Wurde das Fahrzeug in Deutschland gekauft?
Wurde das Fahrzeug zu (jedenfalls überwiegend) privaten Zwecken gekauft? Dann liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor. Vieles kann dann durch Vereinbarungen auch nicht abbedungen werden.
Der Händler muss und darf nacherfüllen. Das meint aber sowohl Nachbesserung (= Reparatur = das, was er gerade anbietet) oder Nachlieferung (= Lieferung eines neuen Fahrzeugs). Im Ausgangspunkt darf der Käufer(!) wählen. Der Verkäufer kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie gegenüber der anderen Art unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht. Das muss der Verkäufer aber darlegen und ggf. beweisen. Zu berücksichtigen wird man mE aber auch haben, dass wir schon die Gefahr eines merkantilen Minderwerts haben, wenn nachgebessert wird.Viele Grüße, Frank
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31.01.2024, 19:10 #3Explorer
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Das Auto wurde in D privat gekauft.
Zum Thema Wertverlust habe ich einige widersprüchliche Beiträge im Netz gelesen…. Daher meine Frage anfangs. Die meisten Beiträge befassen sich mit den üblichen Teillackierungen…
Wer kann sowas besser beantworten? Fachanwalt (wenn man einen findet, der sich mit sowas auskennt) oder ein guter Gutachter?
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