Die Frage eines möglichen Wertverlusts kann nur ein Gutachter beantworten. Das ist ja etwas Tatsächliches, nichts Rechtliches.
Ich würde mal bei TÜV, Dekra etc. anrufen und fragen, ob die jemanden haben, der darauf (solche Fahrzeuge) spezialisiert ist.

Fachanwalt dafür gibt es nicht. Das muss jemand sein, der sich im Kaufrecht richtig gut auskennt. Soweit ich das sehe, gibt es noch keine einschlägige Entscheidung und es stellen sich einige schwierigere Rechtsfragen.

Ich würde den Händler darauf hinweisen, dass du die Art der Nacherfüllung wählen kannst und du die Lieferung eines neuen mangelfreien Fahrzeugs wählst.