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Baum-Darstellung

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  1. #31
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    Pascal, und da wir in D sind, gibts ne Wohnflächenverordnung

    hab mal fix meine Kollegen in der Vermietung gefragt; aus Vermietungssicht sind diese Flächen (Treppenhaus) in einem Einfamilienhaus inkludiert. Im MFH nicht, da sie nicht zu 100% einer definierten Wohnung zugeordnet werden können. Deshalb werden auch die Kosten der Allgemeinbereiche über die Betriebskostenumlage auf alle Mieter umgelegt (Strom, Reinigung, etc.)

    Vorteil für Euch wäre auch, dass der Mieter des gesamten Hauses die Versorgerverträge (Strom, Wasser, Gas, Müll) direkt abschießt und Ihr nichts damit zu tun habt.
    Geändert von Maga (04.11.2022 um 15:35 Uhr)
    Ich bin immer für Sie da
    Markus

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