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  1. #1
    ehemaliges mitglied
    Gast

    ETW mit Mieter kaufen und auf Eigenbedarf Kündigen

    Hallo liebes Forum,

    wir möchten eine ETW zur Eigennutzung erwerben und hätten dort einen Mieter drin.

    Er wohnt dort seit 2,5 Jahren.

    Was haben wir alles zu beachten, damit sein Auszug reibungslos von statten geht.

    Oder sollte man was so einer ETW Abstand gewinnen.

    Gruß

    Thomas

  2. #2
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Kündigen kannst/darfst Du erst, wenn Du im Grundbuch eingetragen und somit Eigentümer bist. Dann kannst Du mit einer Frist von 3 Monaten dem Mieter kündigen. Angenommen Du kaufst diesen Monat die Wohnung und wirst im Juni ins Grundbuch eingetragen, dann kannst Du zu Ende September kündigen.

  3. #3
    Day-Date Avatar von Hudlhe
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    3.795
    Nicht umsonst sind vermietete Wohnungen meist billiger

  4. #4
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Habe ich bei dieser aber nicht das Gefühl. Hat aber ein gut - sehr gute Austattung incl. einer Top Küche.

    Thomas

  5. #5
    Sea-Dweller
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    734
    Rede doch mal mit dem jetzigen Mieter, was er davon hält, und frage Dich dann, ob Du Dir und dem jetzigen Mieter das zumuten willst.
    Gruss Markus

  6. #6
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Eigenbedarf vorhanden?

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  7. #7
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Ja, wir möchten dort einziehen.

    Ich glaube der Mieter hält nicht viel davon, die Wohnung ist seit 8 Monaten auf den Markt ( beste Lage der Stadt) und er hat wohl ( Aussage Makler) Besichtigungen immer wieder terminlich verhindert...

    Thomas

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von Clapton
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    Zitat Zitat von topvote77 Beitrag anzeigen
    ...und er hat wohl ( Aussage Makler) Besichtigungen immer wieder terminlich verhindert...
    Sind keine guten Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf.
    Gruß Hans

  9. #9
    Day-Date Avatar von Hudlhe
    Registriert seit
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    Beiträge
    3.795
    Würd ich mir nicht antun

  10. #10
    ehemaliges Mitglied
    Gast
    Gehts zufällig um eine Wohnung in Oberkassel, Richtung Niederkassel?

  11. #11
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Nein, Ruhrgebiet.

    Thomas

  12. #12
    GMT-Master
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    451
    Kann meiner Erfahrung nach ein heikles Unterfangen werden. Zuerst solltest DU abklären, ob deine Gründe aufgrund Eigenbedarf eine Kündigung auszusprechen juristisch haltbar und erfolgsversprechend sind.

    Wenn ja, sind zumindest schon mal DEINE Rahmenbedingungen erfüllt. Heisst dann aber immer noch nicht, daß eine Kündigung sauber durchläuft. Wenn nicht (und so hört es sich gerade an, zumindest lt. deinem post) richte Dich schon mal auf den Klageweg ein...und der kann dauern....(irgendwann, sofern DEINE Gründe für die Eigenbedarfs-Kündigung korrekt sind, wird der jetzige Mieter dann gehen müssen...das kann im ungüstigsten Fall aber dauern)

    Ohne juristischen Beistand würde ich hier gar nicht anfangen, es sei denn, der jetzige Mieter ist Gesprächsbereit (manchmal kann es günstiger sein, dem derzeitigen Mieter ein Angebot zu unterbreiten um ihm das "Gehen" zu erleichtern, als es auf einen langen Prozess ankommen zu lassen...ist aber eher selten der Fall, daß neuer Eigentümer und jetziger Mieter einen gemeinsamen Nenner bei der Summe finden.)

    Gruß
    Dirk

  13. #13
    Daytona Avatar von KINI
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    Nach deinen eigenen Erzählungen dürfte der Mieter wenig Interesse an einem Auszug haben. Selbst wenn Du tatsächlich Eigenbedarf nachweisen kannst könnten ihm sicher noch Gründe einfallen, warum ein Auszug nicht zumutbar ist. Wenn Die Wohnung günstig hergeht (was sie deiner Aussage ja nicht tut), kann man das mal probieren. Ein Vergleich, den man dann einpreist, ist sicher überlegenswert. Aber was, wenn er partout nicht rauswill -warum auch immer? Ich denke, die Mieter sind in D recht gut geschützt - vielleicht manchmal zu gut, was Querulanten natürlich entgegenkommt.

    Kaufst Du die Wohnung von vorhandenem Geld oder finanzierst Du? Wenn ersteres: ok, probiers. Wenn Du nen Kredit aufnimmst, die Wohnung kaufst, ggf. deine jetzige Bleibe schon gekündigt hast - und der Kerl dann nicht rausgeht... - dann hast Du ein Problem, nämlich Ratentilgung plus Miete..
    Das hat schon nen Grund, warum die tolle Wohnung seit 8 Monaten am Markt ist....
    I know how the bunny runs

  14. #14
    GMT-Master
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    Zitat Zitat von KINI Beitrag anzeigen
    ...- und der Kerl dann nicht rausgeht... - dann hast Du ein Problem, nämlich Ratentilgung plus Miete......
    ...naja, nicht ganz:

    Zins-/Tilgungsleistung plus Miete minus Mieteinnahme

    Aber genau da liegt unter Umständen tatsächlich das Problem (sind die Gründe für Eigenbedarf juristisch einwandfrei?? Wo und auch wie wohnst Du jetzt? Und das ist nur ein Punkt auf der Liste der zu klärenden Fragen).

    Gruß
    Dirk

  15. #15
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Ich habe eigentlich recht gute Voraussetzungen, wohne zur Miete und habe sonst kein Wohneigentum.

    Thomas

  16. #16
    PREMIUM MEMBER Avatar von Peter_O
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    Zitat Zitat von topvote77 Beitrag anzeigen
    Ich habe eigentlich recht gute Voraussetzungen, wohne zur Miete und habe sonst kein Wohneigentum.

    Thomas
    Ja, mag sein, aber _deine_ Voraussetzungen machen den geringeren Teil aus wenn der Mieter nicht rausmöchte...
    Gruß, Peter
    __

    Der hat nie das Glück gekostet, der's in Ruhe genießen will (Karl Theodor Körner)

  17. #17
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Seh ich auch so. Mieter können die Pest sein. Hier zeichnet sich ein Problem ab. Laß es jemand anderes Problem sein
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  18. #18
    PREMIUM MEMBER Avatar von Peter_O
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    Ich würde die Wohnung auch auf keinen Fall vermietet kaufen.

    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    Seh ich auch so. Mieter können die Pest sein. Hier zeichnet sich ein Problem ab. Laß es jemand anderes Problem sein
    Zum Beispiel des Verkäufers. Ich meine es gibt auch ein Kündigungsrecht "wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnis an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert ist". (Quelle) Soll er doch versuchen den Mieter loszuwerden bevor du unterschreibst...
    Gruß, Peter
    __

    Der hat nie das Glück gekostet, der's in Ruhe genießen will (Karl Theodor Körner)

  19. #19
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Recht hast du...werde immer nachdenklicher.

    Es wird wohl diese Woche einen Besichtungstermin geben, vielleicht ist der Mieter ja vor Ort und man kann sich ein Bild machen.

    Sein Problem ( mein Problem) ist wohl, dass er für die Lage und Ausstattung eine viel zu geringe Miete zahlt.....und wird er hier in der Lage nicht finden.

    Wie ist das eigentlich mit einer Mieterhöhung nach Kauf?

    Thomas
    Geändert von ehemaliges mitglied (19.05.2014 um 18:05 Uhr)

  20. #20
    GMT-Master
    Registriert seit
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    Beiträge
    451
    Zitat Zitat von topvote77 Beitrag anzeigen
    ...

    Sein Problem ( mein Problem) ist wohl, dass er für die Lage und Ausstattung eine viel zu geringe Miete zahlt.....und wird er hier in der Lage nicht finden.
    Wobei das, zumindest laut meinem Kenntnisstand (bin aber kein Jurist, Du solltest Dir in jedem Fall einen Anwalt für Mietrecht bzw. einen guten Forumsanwalt nehmen, wenn es akut wird) nicht wirklich dein Problem im Bezug auf Kündigung aufgrund Eigenbedarf ist...Wenn DEINE Gründe korrekt sind, dann ist die Chance auf dem Klageweg die Kündigung durch zu bekommen recht hoch.

    Du findest darüber etliches im Netz: z.B. hier http://www.zdf.de/wiso/eigenbedarfsk...-32148162.html



    Zitat Zitat von topvote77 Beitrag anzeigen
    Wie ist das eigentlich mit einer Mieterhöhung nach Kauf?

    Thomas
    Du übernimmst die bestehenden Mietverträge und kannst ggfs. Mieterhöhungen durchsetzen, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, z.B. wann war die letzte Mieterhöhung...

    Aber auch hierzu findest Du etliches im Netz:z.B. hier http://www.finanztip.de/mieterhoehung/

    Ob das klug ist, wenn man auf Eigenbedarf klagt, vermag ich allerdings nicht beurteilen.

    Ich würde mich grundsätzlich nicht von einem Kauf einer vermieteten Wohung abschrecken lassen, aber sehr wohl im Vorfeld mit Hilfe eines guten Juristen die Erfolgsaussichten abklopfen und dann erst entscheiden.

    Gruß
    Dirk

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