Ergänzung: Das Haus befindet sich in Deutschland
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03.11.2022, 18:13 #1
Zweifamilienhaus an einen Mieter vermieten
Guten Tag zusammen,
für mein Zweifamilienhaus suche ich zukünftig einen neuen Mieter für die Wohnung im EG. Nun hat der Mieter aus dem OG angefragt, ob er das gesamte Haus mieten könnte.
Weiss jemand, ob in diesem Fall dann der Hausflur als Wohnraum zählt (dies tut er aktuell natürlich noch nicht)?
Weiterhin gibt es im Keller im Prinzip noch eine Art Einliegerwohnung (2 beheizte Räume mit Fenster und einem Bad). Diese sind laut Bauplan als Hobbyräume bezeichnet. Im Falle von 2 Mietern wären diese nur als Keller-/Abstellräume nutzbar, da man um in den Waschkeller zu kommen durch den selben Flur muss. Im Falle von nur einem Mieter wären sie aber voll "nutzbar". Wie macht sich dies auf die Wohnfläche bemerkbar?
Vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir hier eine Indikation geben. Besten Dank im Voraus.Gruß
Pascal
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03.11.2022, 18:14 #2Gruß
Pascal
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03.11.2022, 18:18 #3
Admins: Gerade erst gesehen dass der Beitrag im Bereich "Lebenshilfe" besser aufgehoben wäre
. Kann als gerne verschoben werden
Gruß
Pascal
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03.11.2022, 18:34 #4
Falsch gelesen.
Geändert von John Wayne (03.11.2022 um 18:36 Uhr)
Grüsse, Steffen
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03.11.2022, 19:13 #5
Du bekommst jetzt für 2 Wohnungen die Mieteinnahmen. Hast dann nur noch einen Mieter, willst die Wohnfläche vergrößern. Warum?
Servus
Claus
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03.11.2022, 19:41 #6
Wegen Kohle
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03.11.2022, 19:48 #7
Selbst wenn es rechtlich haltbar wäre, fände ich es dem Mieter inhaltlich recht schwer vermittelbar.
„Heute 2 zum Preis von 2,1!“
P.S.: nach meinem rechtlich nicht abgesicherten Empfinden hängt es davon ab, ob einen oder zwei Verträge für 2 Wohnungen abschließt oder einen Vertrag für das ganze Haus. Wobei dabei ggf. andere €/qm anzusetzen wären.Geändert von kurvenfeger (03.11.2022 um 19:50 Uhr)
Aloha,
Can
I am the REAL Checker Can!
Gibt‘s das auch mit Approved?
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03.11.2022, 20:05 #8
Aktuell ist die Wohnung im EG leer. Das Haus wurde früher als Mehrgenerationenhaus genutzt. Um für 2 Wohnungen ordentliche Nebenkosten abzurechnen, müssten bauliche Veränderungen durchgeführt werden. Es wäre daher für mich -unter anderem aus vorher genannten Grund- einfacher, das gesamte Haus zu vermieten. Finanziell wäre eine Aufteilung lukrativer, ist aber nicht gewünscht. Mir wäre es sogar lieber wenn die Hobbyräume und der Flur in meinem Fall nicht zur Wohnfläche zählen würde, da ich dem Mieter OG gerne das ganze Haus geben würde, er es sich mit 50+ qm mehr Wohnfläche aber nicht mehr leisten werden kann.
Was genau für den Mieter oben schwer vermittelbar ist erschliesst sich mir nicht ganz.Gruß
Pascal
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03.11.2022, 20:16 #9
Dann zähl sie halt einfach nicht zur Wohnfläche - fertig, Fisch geputzt...
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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03.11.2022, 20:22 #10
Ist es ein ordentlicher und langjähriger Mieter? Wenn ja, hinsetzen, Preis absprechen, Vertrag fürs ganze Haus aufsetzen, unterschreiben und sich freuen.
Ob man dann den Flur und die Kellerräume als Wohnfläche zählt ist doch am Ende des Tages schnuppe. Beim Gesamtpreis muss man sich einig werden.Christoph
"I hate being Bi-Polar. Its awesome"
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03.11.2022, 20:25 #11
Wenn ich alleiniger Eigentümer wäre hätte ich es genau so gehandhabt. Da dies aber nicht der Fall ist, müsste eine Erhöhung der Wohnfläche berücksichtigt werden. Daher meine ursprüngliche Frage
Gruß
Pascal
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03.11.2022, 20:29 #12
Sollte man dann aber schreiben, nicht "...mein Zweifamilienhaus..."
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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03.11.2022, 20:38 #13
Die Frage war doch einfach nur "zählen Flur und Hobbyräume zum Wohnraum, wenn ich ein Zweifamilienhaus an einen Mieter vermiete". Zum beantworten dieser Frage ist es doch völlig irrelevant, ob mir das Haus alleine gehört oder nicht.
Gruß
Pascal
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03.11.2022, 21:31 #14
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- 2.467
Den Flur würde ich als Verkehrsfläche sehen, d.h. weder Wohn- noch Nutzfläche.
Die Kellerräume würde ich bei einem Mieter weiterhin als Nutzfläche sehen, da ich eher von der Nutzung als Hobby- bzw. Nebenräume ausgehen würde. Könnte man eventuell auch im Mietvertrag festhalten, wenn einem das wichtig wäre.Gruß, Kai
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03.11.2022, 21:36 #15
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03.11.2022, 21:38 #16
Besten Dank Kai und Udo für die Einschätzungen
Gruß
Pascal
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04.11.2022, 06:05 #17
Uffbasse: fuer mich waere entscheidend bzgl Wfl. , was fuer Angaben in der Grundsteuererklaerung ich mache (-n muss) oder gemacht habe.
salve! , der Jo
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04.11.2022, 09:11 #18
Ich verstehe immer noch nicht das Problem (muss ich ja auch nicht, aber es interessiert mich halt). Hat es steuerliche Gründe, dass es bestimmt werden muss? Oder sonstige Behördengründe (Grundsteuer z. B.). Das wäre sicher für mehrere Interessant.
Geht es nur um Festlegung eines Mietpreises aufgrund mehr Nutzung, bin ich raus, da ist oben alles dazu gesagt.Servus
Claus
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04.11.2022, 09:57 #19Aloha,
Can
I am the REAL Checker Can!
Gibt‘s das auch mit Approved?
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04.11.2022, 11:24 #20
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