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  1. #1
    GMT-Master Avatar von P_Wayne
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    Zweifamilienhaus an einen Mieter vermieten

    Guten Tag zusammen,

    für mein Zweifamilienhaus suche ich zukünftig einen neuen Mieter für die Wohnung im EG. Nun hat der Mieter aus dem OG angefragt, ob er das gesamte Haus mieten könnte.

    Weiss jemand, ob in diesem Fall dann der Hausflur als Wohnraum zählt (dies tut er aktuell natürlich noch nicht)?

    Weiterhin gibt es im Keller im Prinzip noch eine Art Einliegerwohnung (2 beheizte Räume mit Fenster und einem Bad). Diese sind laut Bauplan als Hobbyräume bezeichnet. Im Falle von 2 Mietern wären diese nur als Keller-/Abstellräume nutzbar, da man um in den Waschkeller zu kommen durch den selben Flur muss. Im Falle von nur einem Mieter wären sie aber voll "nutzbar". Wie macht sich dies auf die Wohnfläche bemerkbar?

    Vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir hier eine Indikation geben. Besten Dank im Voraus.
    Gruß
    Pascal

  2. #2
    GMT-Master Avatar von P_Wayne
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    Ergänzung: Das Haus befindet sich in Deutschland
    Gruß
    Pascal

  3. #3
    GMT-Master Avatar von P_Wayne
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    Admins: Gerade erst gesehen dass der Beitrag im Bereich "Lebenshilfe" besser aufgehoben wäre. Kann als gerne verschoben werden
    Gruß
    Pascal

  4. #4
    Day-Date Avatar von John Wayne
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    Falsch gelesen.
    Geändert von John Wayne (03.11.2022 um 18:36 Uhr)
    Grüsse, Steffen


  5. #5
    Yacht-Master Avatar von Mr. Edge
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    Du bekommst jetzt für 2 Wohnungen die Mieteinnahmen. Hast dann nur noch einen Mieter, willst die Wohnfläche vergrößern. Warum?
    Servus
    Claus

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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  7. #7
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
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    Selbst wenn es rechtlich haltbar wäre, fände ich es dem Mieter inhaltlich recht schwer vermittelbar.

    „Heute 2 zum Preis von 2,1!“

    P.S.: nach meinem rechtlich nicht abgesicherten Empfinden hängt es davon ab, ob einen oder zwei Verträge für 2 Wohnungen abschließt oder einen Vertrag für das ganze Haus. Wobei dabei ggf. andere €/qm anzusetzen wären.
    Geändert von kurvenfeger (03.11.2022 um 19:50 Uhr)
    Aloha,
    Can
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    Gibt‘s das auch mit Approved?
    GN

  8. #8
    GMT-Master Avatar von P_Wayne
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    Aktuell ist die Wohnung im EG leer. Das Haus wurde früher als Mehrgenerationenhaus genutzt. Um für 2 Wohnungen ordentliche Nebenkosten abzurechnen, müssten bauliche Veränderungen durchgeführt werden. Es wäre daher für mich -unter anderem aus vorher genannten Grund- einfacher, das gesamte Haus zu vermieten. Finanziell wäre eine Aufteilung lukrativer, ist aber nicht gewünscht. Mir wäre es sogar lieber wenn die Hobbyräume und der Flur in meinem Fall nicht zur Wohnfläche zählen würde, da ich dem Mieter OG gerne das ganze Haus geben würde, er es sich mit 50+ qm mehr Wohnfläche aber nicht mehr leisten werden kann.

    Was genau für den Mieter oben schwer vermittelbar ist erschliesst sich mir nicht ganz.
    Gruß
    Pascal

  9. #9
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
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    Zitat Zitat von P_Wayne Beitrag anzeigen
    Was genau für den Mieter oben schwer vermittelbar ist erschliesst sich mir nicht ganz.
    Ok, da haben mir noch ein paar Infos gefehlt. Ich hatte verstanden, dass es aktuell 2 separat vermietete/vermietbare Wohneinheiten gibt, bei denen der Flur nicht als Wohnfläche zählt und nun bei Vermietung an eine Partei nun hinzugerechnet werden soll. Dem ist ja aber so…
    Aloha,
    Can
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    Gibt‘s das auch mit Approved?
    GN

  10. #10
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Dann zähl sie halt einfach nicht zur Wohnfläche - fertig, Fisch geputzt...
    Gruß,

    Michi

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  11. #11
    Daytona Avatar von Salamander
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    Ist es ein ordentlicher und langjähriger Mieter? Wenn ja, hinsetzen, Preis absprechen, Vertrag fürs ganze Haus aufsetzen, unterschreiben und sich freuen.
    Ob man dann den Flur und die Kellerräume als Wohnfläche zählt ist doch am Ende des Tages schnuppe. Beim Gesamtpreis muss man sich einig werden.
    Christoph

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  12. #12
    GMT-Master Avatar von P_Wayne
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    Wenn ich alleiniger Eigentümer wäre hätte ich es genau so gehandhabt. Da dies aber nicht der Fall ist, müsste eine Erhöhung der Wohnfläche berücksichtigt werden. Daher meine ursprüngliche Frage
    Gruß
    Pascal

  13. #13
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Sollte man dann aber schreiben, nicht "...mein Zweifamilienhaus..."
    Gruß,

    Michi

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  14. #14
    GMT-Master Avatar von P_Wayne
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    Die Frage war doch einfach nur "zählen Flur und Hobbyräume zum Wohnraum, wenn ich ein Zweifamilienhaus an einen Mieter vermiete". Zum beantworten dieser Frage ist es doch völlig irrelevant, ob mir das Haus alleine gehört oder nicht.
    Gruß
    Pascal

  15. #15
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von P_Wayne Beitrag anzeigen
    Die Frage war doch einfach nur "zählen Flur und Hobbyräume zum Wohnraum, wenn ich ein Zweifamilienhaus an einen Mieter vermiete". Zum beantworten dieser Frage ist es doch völlig irrelevant, ob mir das Haus alleine gehört oder nicht.
    An zu vermietenden Wohnraum sind bestimmte Kriterien gebunden wie Mindestraumhöhe etc.,dies wird im umgebauten Keller nicht der Fall sein.Es ist und bleibt ein Hobbyraum.
    Flur ist Flur und kein Wohnraum.
    VG
    Udo

  16. #16
    Daytona
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    Den Flur würde ich als Verkehrsfläche sehen, d.h. weder Wohn- noch Nutzfläche.

    Die Kellerräume würde ich bei einem Mieter weiterhin als Nutzfläche sehen, da ich eher von der Nutzung als Hobby- bzw. Nebenräume ausgehen würde. Könnte man eventuell auch im Mietvertrag festhalten, wenn einem das wichtig wäre.
    Gruß, Kai

  17. #17
    GMT-Master Avatar von P_Wayne
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    Besten Dank Kai und Udo für die Einschätzungen
    Gruß
    Pascal

  18. #18
    Deepsea Avatar von 666feet
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    Uffbasse: fuer mich waere entscheidend bzgl Wfl. , was fuer Angaben in der Grundsteuererklaerung ich mache (-n muss) oder gemacht habe.
    salve! , der Jo

  19. #19
    Yacht-Master Avatar von Mr. Edge
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    Ich verstehe immer noch nicht das Problem (muss ich ja auch nicht, aber es interessiert mich halt). Hat es steuerliche Gründe, dass es bestimmt werden muss? Oder sonstige Behördengründe (Grundsteuer z. B.). Das wäre sicher für mehrere Interessant.

    Geht es nur um Festlegung eines Mietpreises aufgrund mehr Nutzung, bin ich raus, da ist oben alles dazu gesagt.
    Servus
    Claus

  20. #20
    Daytona
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    Zitat Zitat von Mr. Edge Beitrag anzeigen
    Ich verstehe immer noch nicht das Problem (muss ich ja auch nicht, aber es interessiert mich halt). Hat es steuerliche Gründe, dass es bestimmt werden muss? Oder sonstige Behördengründe (Grundsteuer z. B.). .
    Habe es so interpretiert bzw. zwischen den Zeilen gelesen, daß es mehrere Eigentümer (evtl. Erbengemeinschaft) gibt und daher nach Argumentationshilfen gefragt wurde, damit die Entscheidungsfindung bzgl. Mietpreisberechnung beschleunigt werden kann.
    Gruß, Kai

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