Hi!
Allgemeine Diskussion:
X hat eine Lagerhalle an eine Autowerkstatt/Einmann-GmbH Y vermietet. Der Mieter Y hat mittlerweile Rückstände von knapp 2000,-. Während des Urlaubs von Frau X hat Y die Halle komplett geräumt, sodass sich nichts mehr pfänden lässt.
Auf Xs Aufforderungen hat Y angegeben, dass vom Stammkapital nichts mehr übrig sei und Y die Wertgegenstände der Werkstatt verscheuert habe, aber bisher noch kein Geld gesehen habe. Ergo: Y könne nicht zahlen, selbst wenn er wollte.
X hat bisher nur formgerecht gemahnt und von gerichtlichen Schritten abgesehen, weil X schlechtem Geld kein Gutes hinterherwerfen wollte.
Lohnt es sich in einem solchen Fall, einen Mahnbescheid zu beantragen? Kann man die Staatsanwaltschaft wegen Insolvenzverschleppung oder Bankrott einschalten?
Welches (redliche) Vorgehen bei derartigen renitenten Nichtzahlern erachtet ihr als sinnvoll?
Ergebnis 1 bis 13 von 13
Baum-Darstellung
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14.09.2007, 11:59 #1
Was würdet ihr tun: Zahlungsunwilliger GmbH-Mieter?
Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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