Zitat Zitat von Jetset_DUS Beitrag anzeigen
Aber laut DSGVO kann dann auch jemand verlangen, dass seine personenbezogenen Daten aus allen Blacklists gelöscht werden?
Ja.
Du kannst auch zuvor abfragen, welche Daten von Dir erhoben wurden. Das müssen sie dir beantworten.


Zitat Zitat von Schmackofatz Beitrag anzeigen
Aber ganz sicher nicht auf die Buchhaltung bezogen.

Dann schaut man halt dort hinein, wenn man etwas nachvollziehen möchte.
Wenn der Verbraucher die Löschung seiner Daten beantragt hat und das Unternehmen sie nicht löscht, sondern dennoch weiter speichert, ist das illegal.
Wenn das Unternehmen die Daten, welche für einen anderen Geschäftszweck als dem Marketing erteilt wurden, für Marketing verwendet, dann ist das illegal.
DSGVO Verstöße sind kein Kavaliersdelikt!

Zudem werden für die Buchhaltung keine personenbezogenen Kundendaten benötigt. Wozu auch?
Du kannst in Deutschland völlig anonym etwas im Einzelhandel kaufen und deren Buchhaltung ist wasserdicht und folgt den deutschen Gesetzen und Normen.
Habe selbst schon eine teure Uhr anonym gekauft. Gleiches bei Kleidung, Elektronik, etc.



Zitat Zitat von Compact Beitrag anzeigen
Passt zwar nicht direkt hier hin, interessiert mich aber.
Wie verhält sich das denn, wenn die BuHa ausgelagert (externe DL) ist?
Denke da an den ein oder anderen kleineren Konzi, der ggf. das über externe macht - ggf. sogar Factoring.
Wie gesagt: Daten für Buchhaltungszwecke dürfen nur für den eigentlichen Zweck der Buchhaltung verwendet werden, wenn sie denn erhoben wurden. Da darf der Händler nicht einfach so eine schwarze Kundenliste draus machen.
Zudem gibt es in Deutschland keinen Grund Kundendaten für die Buchhaltung im Endkundengeschäft aufzubewahren. Wozu auch auch? Stellt euch mal vor jeder EDEKA oder REWE müsste das machen.