Ja.
Du kannst auch zuvor abfragen, welche Daten von Dir erhoben wurden. Das müssen sie dir beantworten.
Wenn der Verbraucher die Löschung seiner Daten beantragt hat und das Unternehmen sie nicht löscht, sondern dennoch weiter speichert, ist das illegal.
Wenn das Unternehmen die Daten, welche für einen anderen Geschäftszweck als dem Marketing erteilt wurden, für Marketing verwendet, dann ist das illegal.
DSGVO Verstöße sind kein Kavaliersdelikt!
Zudem werden für die Buchhaltung keine personenbezogenen Kundendaten benötigt. Wozu auch?
Du kannst in Deutschland völlig anonym etwas im Einzelhandel kaufen und deren Buchhaltung ist wasserdicht und folgt den deutschen Gesetzen und Normen.
Habe selbst schon eine teure Uhr anonym gekauft. Gleiches bei Kleidung, Elektronik, etc.
Wie gesagt: Daten für Buchhaltungszwecke dürfen nur für den eigentlichen Zweck der Buchhaltung verwendet werden, wenn sie denn erhoben wurden. Da darf der Händler nicht einfach so eine schwarze Kundenliste draus machen.
Zudem gibt es in Deutschland keinen Grund Kundendaten für die Buchhaltung im Endkundengeschäft aufzubewahren. Wozu auch auch? Stellt euch mal vor jeder EDEKA oder REWE müsste das machen.
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Thema: Rolex Blacklist
Baum-Darstellung
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12.09.2020, 11:53 #11Air-King
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