Zitat Zitat von holgor Beitrag anzeigen
Gemäß DSGVO hat man ein Recht zu erfahren, welche Daten von einem gespeichert sind. Zudem gibt es auch das Recht auf Löschung der Daten.
Du könntest also eine Minute nach dem Kauf der Uhr die Löschung Deiner persönlichen Daten verlangen und schon wüsste niemand mehr, dass Du jemals eine Uhr dort gekauft hast.
Ja, klar.

Inklusive der Daten aus der Buchhaltung, für die der Gesetzgeber eine 10-jährige Aufbewarungsfrist vorsieht.


Sagt der Konzi zum Steuerprüfer: "Tut mir leid, der Kunde wollte das ich Alles lösche."


Hihi...