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Thema: Rolex Blacklist
Hybrid-Darstellung
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11.09.2020, 21:29 #1
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11.09.2020, 21:07 #2
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Mei, da zuckt der durchschnittliche Data Analyst nur gelangweilt mit den Schultern.
Wenn es einen Markt dafür gibt wird er auch bedient.Sport frei
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11.09.2020, 21:35 #3
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11.09.2020, 21:51 #4
Irgendwie hatte ich diesen Qualitäts-Faden verdrängt, und da passt Du einmal nicht auf und schon schwappt diese Gr..ze wieder an die Oberfläche
Beste Grüße, Dirk
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11.09.2020, 22:21 #5
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11.09.2020, 22:03 #6
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Lach.. Blackliste
Ein Grossteil der Rolex Händler hat Dreck am Stecken.
Träumt weiter.
Gruß
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11.09.2020, 22:17 #7
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12.09.2020, 00:16 #8
Das ganze Schisselapeng mit der Software juckt mich wenig, bei Payback werden mehr Daten erhoben.
Und wenn es tatsächlich irgendeinen Honk trifft, der seinen neuen Wecker ein paar Tausende Euro teurer am gleichen Tag weiterverscherbelt, weil ihm die wenige Stunden zuvor gekaufte Uhr angeblich nun doch nicht gefällt und er nicht mit ihr "warm" wird, dann finde ich das gut so, wenn er beim Konzi nicht mehr antanzen braucht.
Es rückt der nächste auf, und vielleicht behält er dann die Uhr etwas länger und freut sich darüber.Peter
Bekennender Längsdenker
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12.09.2020, 07:41 #9
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12.09.2020, 00:47 #10
... Und den ganzen Tag Uhren im Internet anschauen und Preise vergleichen ist für viele User hier eh ganz normal
Geändert von slimshady (12.09.2020 um 00:49 Uhr)
Christian
Jedem Menschen ist das Denken erlaubt, vielen bleibt es aber erspart.
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12.09.2020, 08:22 #11
Ich bin ja immer hin und her gerissen, ob jetzt das Verhalten von Rolex und den Konzis gut finde oder nicht.
Zum Einen möchte ich, dass alle Liebhaber eine Uhr bekommen können.
Zum Anderen finde ich, dass so ein Verhalten entgegen der Marktwirtschaft läuft. Warum soll man nicht ein Produkt mit Gewinn weiterverkaufen sollen/dürfen, wenn es dafür einen Markt gibt? Rolex könnte ja diesen Markt für sich selbst erschliessen und entweder grössere Menge verkaufen oder eben die Preise auf das Niveau hebe, welches anscheinend ja der Kunde bereit ist zu zahlen.
Hier wird ja eigentlich nur versucht ein Geschäftsmodell, welches nicht zur aktuellen Marktsituation passt zu verteididgen.There is no Exit, Sir.
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12.09.2020, 08:24 #12
Tricki90, krass.
Wie viele Kunden hast Du denn im Monat, wenn ich fragen darf?
Du verdienst ja damit quasi mit an/durch die Weiterverkäufe.
Nicht falsch verstehen. Habe nur nicht damit gerechnet, dass es sowas gibt.
Gönne Dir das voll, finde ich gut.tbd.
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12.09.2020, 10:01 #13
Aber laut DSGVO kann dann auch jemand verlangen, dass seine personenbezogenen Daten aus allen Blacklists gelöscht werden?
Beste Grüße Rick
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12.09.2020, 11:53 #14
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Ja.
Du kannst auch zuvor abfragen, welche Daten von Dir erhoben wurden. Das müssen sie dir beantworten.
Wenn der Verbraucher die Löschung seiner Daten beantragt hat und das Unternehmen sie nicht löscht, sondern dennoch weiter speichert, ist das illegal.
Wenn das Unternehmen die Daten, welche für einen anderen Geschäftszweck als dem Marketing erteilt wurden, für Marketing verwendet, dann ist das illegal.
DSGVO Verstöße sind kein Kavaliersdelikt!
Zudem werden für die Buchhaltung keine personenbezogenen Kundendaten benötigt. Wozu auch?
Du kannst in Deutschland völlig anonym etwas im Einzelhandel kaufen und deren Buchhaltung ist wasserdicht und folgt den deutschen Gesetzen und Normen.
Habe selbst schon eine teure Uhr anonym gekauft. Gleiches bei Kleidung, Elektronik, etc.
Wie gesagt: Daten für Buchhaltungszwecke dürfen nur für den eigentlichen Zweck der Buchhaltung verwendet werden, wenn sie denn erhoben wurden. Da darf der Händler nicht einfach so eine schwarze Kundenliste draus machen.
Zudem gibt es in Deutschland keinen Grund Kundendaten für die Buchhaltung im Endkundengeschäft aufzubewahren. Wozu auch auch? Stellt euch mal vor jeder EDEKA oder REWE müsste das machen.
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12.09.2020, 12:41 #15
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12.09.2020, 13:37 #16
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Auch hierfür gilt die DSGVO: Die erhobenen, personenbezogenen Daten dürfen nur für den erhobenen Zweck, nicht aber für andere Zwecke genutzt werden.
Nur weil Daten zum Zwecke des GWG erhoben wurden, bedeutet dies nicht, dass der Händler damit auch Marketinganalysen und schwarze Listen erzeugen darf. Das wäre illegal und ein Verstoß gegen die DSGVO.
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13.09.2020, 12:36 #17
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12.09.2020, 10:03 #18
Kann die Software auch die Seriennummer in der Rehaut auslesen? Dürfte vermutlich etwas schwieriger werden.
Greetz
Alex
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12.09.2020, 10:38 #19
Passt zwar nicht direkt hier hin, interessiert mich aber.
Wie verhält sich das denn, wenn die BuHa ausgelagert (externe DL) ist?
Denke da an den ein oder anderen kleineren Konzi, der ggf. das über externe macht - ggf. sogar Factoring.tbd.
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12.09.2020, 10:49 #20
Solche Datenweitergabe müsste in den AGB geregelt sein. Denn die Buchhaltung wird regelmäßig ja durch Stb erstellt, diese müssen jeden Geschäftsvorfall ja nun mal buchen, also was hat der Konzi wem verkauft.
Sollte der Konzi factoring betreiben, müsste diese Datenweitergabe mE auch genehmigt werden. Beim Arzt muss ich ja zb der Weitergabe der Daten an die PVS genehmigen.
Allgemein muss der Konzi ja auch die Vorgaben des Geldwäschegesetzes einhalten. Diese Daten müssen eben auch vorgehalten werden.Ohne Signatur
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