Das jahressteuergesetz ist am Freitag durch den Bundesrat.

Daher die Info für die Elektro und Hybrid (noch nicht) Fahrer:

Wer sein Elektro oder Hybridfahrzeug (Erwerb nach 31.12.2018 und vor 1.1.2022) zu mehr als 50% betrieblich nutzt und die 1% Methode für die Privatnutzung (Versteuerung privater Nutzungsanteil) nutzt, setzt dafür nur noch den hälftigen bruttolistenpreis an.

Quelle https://www.bundesrat.de/DE/plenum/b...=4352768#top-5

Gilt entsprechend bei fahrtenbuchmethode für die Anschaffungskosten und auch für die privatnutzung von Dienstwagen.