Das jahressteuergesetz ist am Freitag durch den Bundesrat.
Daher die Info für die Elektro und Hybrid (noch nicht) Fahrer:
Wer sein Elektro oder Hybridfahrzeug (Erwerb nach 31.12.2018 und vor 1.1.2022) zu mehr als 50% betrieblich nutzt und die 1% Methode für die Privatnutzung (Versteuerung privater Nutzungsanteil) nutzt, setzt dafür nur noch den hälftigen bruttolistenpreis an.
Quelle https://www.bundesrat.de/DE/plenum/b...=4352768#top-5
Gilt entsprechend bei fahrtenbuchmethode für die Anschaffungskosten und auch für die privatnutzung von Dienstwagen.
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26.11.2018, 10:12 #11Daytona
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Grüße, Philipp
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