Zitat Zitat von fugazi Beitrag anzeigen
Vor allem VW Verhandlung klingt interessant. Hier im konkreten Fall, ist es ein Jahreswagen von VAG erworben. Weiß jemand ob das einen Unterschied macht?
Jahreswagen, die gemäß AGB als Gebrauchtwagen gekauft werden, sind i.d.R vom Wandlungsrecht ausgeschlossen.