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Hybrid-Darstellung

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  1. #1

    Abgasproblem VW, neue Erkenntnisse bzgl Terminen und Nutzen?

    Ich habe einen dieser VW-Diesel-Autos, die wegen der Abgasgeschichte in die Werkstatt sollen. Nachdem ein erster VW-Brief vor Monaten kam, kam jetzt der zweite. Mein Autoschrauber meint, einfach mal abwarten und nichts unternehmen, viele Autos hätten nach der Umrüstung Probleme usw. usw.

    VW schreibt, "dass bei Nicht-Teilnahme... eine Betriebsuntersagung gem §5 FZV durchgeführt werden..." könne.

    Der Schrauber meint wiederum, dass eine solche Betriebsuntersagung allenfalls vom Kraftfahrtbundesamt - und nicht ohne "Vorwarnung" - kommen könne und VW hier nur ein wenig einschüchtern wolle.

    Wie ist denn der momentane Stand der Dinge? Droht tatsächlich eine Untersagung, oder muss diese behördenseits angekündigt werden, sodass man dann immer noch Zeit hätte? Es gibt auch Stimmen, die den Nutzen bezweifeln und daher auch vermuten, die Rückrufaktion werde am Ende storniert.

    Vielleicht weiß jemand von Euch mehr oder kann Erfahrungen berichten.
    77 Grüße!
    Gerhard

  2. #2
    Day-Date Avatar von Popeye
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    Also damals beim Touran und TT wurden die Halter zunächst von VW/Audi angeschrieben.
    Darin wurde dann auch " angekündigt " , dass bei nicht Einhaltung der Umrüstung die Betriebserlaubnis erlöschen kann.
    Nach Ablauf der Frist kam dann das Schreiben vom KBA mit letztmaliger Frist
    LG, Matze

  3. #3
    Mil-Sub Avatar von ducsudi
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    Zitat Zitat von Popeye Beitrag anzeigen
    Nach Ablauf der Frist kam dann das Schreiben vom KBA mit letztmaliger Frist
    So und nicht anders läuft das ab.
    Grüsse
    der Sudi


  4. #4
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Was hast Du denn für ein Fahrzeug - neu/gebraucht, Leasing/Kauf, Alter, etc.?

    Evtl. kommt ja auch eine Rückabwicklung in Betracht. Da entscheiden immer mehr Richter zugunsten der Kunden. Man liest auch, dass Kunden, die vor Gericht in 1. Instanz verloren haben und in Revision gehen mit Vergleichen seitens VW geködert werden. Vor weiteren Instanzen scheint sich VW zu scheuen, warum auch immer.

    Vielleicht solltest Du Dich ja mal anwaltlich beraten lassen.
    Geändert von ehemaliges mitglied (10.07.2017 um 19:37 Uhr)

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von ein michael
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    Ich habe die Umrüstung durchführen lassen. Veränderungen oder Probleme konnte ich bisher nicht feststellen.
    Habe mich jetzt allerdings den Klagen angeschlossen. Mal sehen, was wie passiert.
    Ohne Signatur

  6. #6
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Zitat Zitat von ein michael Beitrag anzeigen
    Ich habe die Umrüstung durchführen lassen. Veränderungen oder Probleme konnte ich bisher nicht feststellen.
    Das könnte ich jetzt nicht behaupten: Mein Audi 2.0TDI läuft nach dem Softwareupdate (polemische Frage: wenn die Software alles richten kann, warum hat man sie nicht gleich von Anfang an installiert?) deutlich rauher, es hat sich nach meinem Empfinden die Schaltcharakteristik (beim DSG) verändert, und er verbraucht bei gleichem Streckenprofil gut einen Liter mehr.

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von mojohh
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    Zitat Zitat von ein michael Beitrag anzeigen
    Habe mich jetzt allerdings den Klagen angeschlossen. Mal sehen, was wie passiert.
    Wie hast Du das gemacht?

    Danke!

  8. #8
    Sea-Dweller Avatar von fugazi
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    Zitat Zitat von ein michael Beitrag anzeigen
    Ich habe die Umrüstung durchführen lassen. Veränderungen oder Probleme konnte ich bisher nicht feststellen.
    Habe mich jetzt allerdings den Klagen angeschlossen. Mal sehen, was wie passiert.
    Was muss man da tun um sich den Klagen anzuschließen? Einfach um sich mal alle Optionen offen zu halten.
    Schöne Grüße, Bernd

    Gentlemen, synchronize your watches!

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von siggi415
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    Zitat Zitat von ein michael Beitrag anzeigen
    Ich habe die Umrüstung durchführen lassen. Veränderungen oder Probleme konnte ich bisher nicht feststellen.
    +1
    >> Gruß Siggi <<

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    -
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  10. #10
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Googel mal nach "myRight"

  11. #11
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von R.O. Lex Beitrag anzeigen
    Googel mal nach "myRight"
    Sind denn Sammelklagen überhaupt zulässig?

  12. #12
    Sea-Dweller Avatar von fugazi
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    Kann ich mich da noch anhängen obwohl ein Softwareupdate schon durchgeführt wurde? Inwiefern können da doch noch Kosten entstehen?
    Schöne Grüße, Bernd

    Gentlemen, synchronize your watches!

  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von ein michael
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    Ich habe mich für www.vw-verhandlung.de entschieden.
    Über Erfahrungen kann ich noch nicht berichten. Habe mich erst vorletzte Woche dazu entschieden.
    Da ich den Verbrauch nicht regelmäßig prüfe, fehlt mir der Vergleich.
    Ohne Signatur

  14. #14
    PREMIUM MEMBER Avatar von mojohh
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    Zitat Zitat von ein michael Beitrag anzeigen
    Ich habe mich für www.vw-verhandlung.de entschieden.
    Über Erfahrungen kann ich noch nicht berichten. Habe mich erst vorletzte Woche dazu entschieden.
    Da ich den Verbrauch nicht regelmäßig prüfe, fehlt mir der Vergleich.
    Werde ich wohl auch machen.

    Ich habe alle Tankbelege der letzten 5 Jahre.

  15. #15
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Alle Thermoausdrucke kopiert?
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  16. #16
    PREMIUM MEMBER Avatar von mojohh
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    Zitat Zitat von Spacewalker Beitrag anzeigen
    Alle Thermoausdrucke kopiert?
    Nee, eingescannt.

  17. #17
    Sea-Dweller Avatar von fugazi
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    Vor allem VW Verhandlung klingt interessant. Hier im konkreten Fall, ist es ein Jahreswagen von VAG erworben. Weiß jemand ob das einen Unterschied macht?
    Schöne Grüße, Bernd

    Gentlemen, synchronize your watches!

  18. #18
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Zitat Zitat von fugazi Beitrag anzeigen
    Vor allem VW Verhandlung klingt interessant. Hier im konkreten Fall, ist es ein Jahreswagen von VAG erworben. Weiß jemand ob das einen Unterschied macht?
    Jahreswagen, die gemäß AGB als Gebrauchtwagen gekauft werden, sind i.d.R vom Wandlungsrecht ausgeschlossen.
    Glaube nicht alles, was Du denkst!

  19. #19
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von obiwankenobi Beitrag anzeigen
    Jahreswagen, die gemäß AGB als Gebrauchtwagen gekauft werden, sind i.d.R vom Wandlungsrecht ausgeschlossen.
    Bitte die Quelle nennen. Es müsste doch ein "Wandlungsrecht" gegenüber dem VK bestehen. Ob Neu-oder Gebraucht-/Jahreswagen dürfte eigentlich keine Rolle spielen, da der Mangel doch bei beiden vorhanden ist.

  20. #20
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    8.374
    Zitat Zitat von Kabus Beitrag anzeigen
    Bitte die Quelle nennen. Es müsste doch ein "Wandlungsrecht" gegenüber dem VK bestehen. Ob Neu-oder Gebraucht-/Jahreswagen dürfte eigentlich keine Rolle spielen, da der Mangel doch bei beiden vorhanden ist.
    Hallo Kai,

    Deshalb schrob ich auch "i.d.R.": Autohändler haben die Möglichkeit, das Wandlungsrecht bei Gebrauchter Ware explizit auszuschließen. Daher verkaufen viele Händler die Jahreswagen, oder Tageszulassungen nicht mit einem Neuwagenvertrag mit Erstzulassung, sondern mit einem Gebrauchtwagenvertrag. Hier unterschieden sich die AGB sehr deutlich.

    Siehe auch:
    https://www.wandlung.de/wandlung-kau...ebrauchtwagen/

    Spannend finde ich, dass der Verkäufer das Recht dazu hat, nachzubessern. Das tut er ja dann auch, wenn nachgerüstet wird und kommt damit sauber einer etwaigen Rücknahme vorbei.
    Geändert von obiwankenobi (14.07.2017 um 13:58 Uhr) Grund: Ergänzung
    Glaube nicht alles, was Du denkst!

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