Ich habe einen dieser VW-Diesel-Autos, die wegen der Abgasgeschichte in die Werkstatt sollen. Nachdem ein erster VW-Brief vor Monaten kam, kam jetzt der zweite. Mein Autoschrauber meint, einfach mal abwarten und nichts unternehmen, viele Autos hätten nach der Umrüstung Probleme usw. usw.
VW schreibt, "dass bei Nicht-Teilnahme... eine Betriebsuntersagung gem §5 FZV durchgeführt werden..." könne.
Der Schrauber meint wiederum, dass eine solche Betriebsuntersagung allenfalls vom Kraftfahrtbundesamt - und nicht ohne "Vorwarnung" - kommen könne und VW hier nur ein wenig einschüchtern wolle.
Wie ist denn der momentane Stand der Dinge? Droht tatsächlich eine Untersagung, oder muss diese behördenseits angekündigt werden, sodass man dann immer noch Zeit hätte? Es gibt auch Stimmen, die den Nutzen bezweifeln und daher auch vermuten, die Rückrufaktion werde am Ende storniert.
Vielleicht weiß jemand von Euch mehr oder kann Erfahrungen berichten.
Ergebnis 1 bis 20 von 67
Hybrid-Darstellung
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10.07.2017, 14:57 #1
Abgasproblem VW, neue Erkenntnisse bzgl Terminen und Nutzen?
77 Grüße!
Gerhard
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10.07.2017, 16:56 #2
Also damals beim Touran und TT wurden die Halter zunächst von VW/Audi angeschrieben.
Darin wurde dann auch " angekündigt " , dass bei nicht Einhaltung der Umrüstung die Betriebserlaubnis erlöschen kann.
Nach Ablauf der Frist kam dann das Schreiben vom KBA mit letztmaliger FristLG, Matze
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10.07.2017, 18:25 #3
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10.07.2017, 19:35 #4ehemaliges mitgliedGast
Was hast Du denn für ein Fahrzeug - neu/gebraucht, Leasing/Kauf, Alter, etc.?
Evtl. kommt ja auch eine Rückabwicklung in Betracht. Da entscheiden immer mehr Richter zugunsten der Kunden. Man liest auch, dass Kunden, die vor Gericht in 1. Instanz verloren haben und in Revision gehen mit Vergleichen seitens VW geködert werden. Vor weiteren Instanzen scheint sich VW zu scheuen, warum auch immer.
Vielleicht solltest Du Dich ja mal anwaltlich beraten lassen.Geändert von ehemaliges mitglied (10.07.2017 um 19:37 Uhr)
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10.07.2017, 19:37 #5
Ich habe die Umrüstung durchführen lassen. Veränderungen oder Probleme konnte ich bisher nicht feststellen.
Habe mich jetzt allerdings den Klagen angeschlossen. Mal sehen, was wie passiert.Ohne Signatur
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10.07.2017, 21:12 #6
Das könnte ich jetzt nicht behaupten: Mein Audi 2.0TDI läuft nach dem Softwareupdate (polemische Frage: wenn die Software alles richten kann, warum hat man sie nicht gleich von Anfang an installiert?) deutlich rauher, es hat sich nach meinem Empfinden die Schaltcharakteristik (beim DSG) verändert, und er verbraucht bei gleichem Streckenprofil gut einen Liter mehr.
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10.07.2017, 21:17 #7
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10.07.2017, 21:18 #8
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11.07.2017, 10:29 #9
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10.07.2017, 21:20 #10
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11.07.2017, 12:15 #11
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10.07.2017, 21:39 #12
Kann ich mich da noch anhängen obwohl ein Softwareupdate schon durchgeführt wurde? Inwiefern können da doch noch Kosten entstehen?
Schöne Grüße, Bernd
Gentlemen, synchronize your watches!
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10.07.2017, 21:46 #13
Ich habe mich für www.vw-verhandlung.de entschieden.
Über Erfahrungen kann ich noch nicht berichten. Habe mich erst vorletzte Woche dazu entschieden.
Da ich den Verbrauch nicht regelmäßig prüfe, fehlt mir der Vergleich.Ohne Signatur
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10.07.2017, 21:48 #14
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10.07.2017, 21:50 #15
Alle Thermoausdrucke kopiert?
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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10.07.2017, 21:57 #16
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10.07.2017, 21:55 #17
Vor allem VW Verhandlung klingt interessant. Hier im konkreten Fall, ist es ein Jahreswagen von VAG erworben. Weiß jemand ob das einen Unterschied macht?
Schöne Grüße, Bernd
Gentlemen, synchronize your watches!
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11.07.2017, 10:23 #18
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11.07.2017, 12:12 #19ehemaliges mitgliedGast
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14.07.2017, 13:55 #20
Hallo Kai,
Deshalb schrob ich auch "i.d.R.": Autohändler haben die Möglichkeit, das Wandlungsrecht bei Gebrauchter Ware explizit auszuschließen. Daher verkaufen viele Händler die Jahreswagen, oder Tageszulassungen nicht mit einem Neuwagenvertrag mit Erstzulassung, sondern mit einem Gebrauchtwagenvertrag. Hier unterschieden sich die AGB sehr deutlich.
Siehe auch:
https://www.wandlung.de/wandlung-kau...ebrauchtwagen/
Spannend finde ich, dass der Verkäufer das Recht dazu hat, nachzubessern. Das tut er ja dann auch, wenn nachgerüstet wird und kommt damit sauber einer etwaigen Rücknahme vorbei.Geändert von obiwankenobi (14.07.2017 um 13:58 Uhr) Grund: Ergänzung
Glaube nicht alles, was Du denkst!
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