Zitat Zitat von Chris_DA-DJ-MC Beitrag anzeigen
Hallo alle…

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstelle die jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigert werden kann… da gibt’s weder Richtlinien, Rechtsansprüche oder ähnliches…
(die feine Art ist es nicht (zumal bei einem großen, renommierten Hersteller wie Rolex), aber so schauts aus… keinerlei Ansprüche, alles freiwillig, wenn sie nicht wollen, dann wollen sie nicht und müssen auch nicht…)
Garantie-/Gewährleistung ist keine freiwillige Leistung. Im BtC-Bereich ist der gewerbliche Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine 24-monatige Garantie-/Gewährleistung auf das neue Produkt zu gewähren. Die Frist beginnt mit dem Kaufdatum. So schreibt es das ABG-Gesetz vor. Deshalb musst du z. B. beim Kauf eines neuen iPhone dafür unterschreiben, dass du die von Apple nur 12-monatige Garantie-/Gewährleistung akzeptierst. Da dieses gegen das ABG-Gesetz verstößt und nur dann zulässig ist, wenn der Käufer dieses akzeptiert.

Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Zu Gunsten des Käufers geht die Rechtssprechung davon aus, dass in den ersten 6 Monaten nach Kauf der Mangel bereits beim Kauf/Lieferung bestand (es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass dieser Mangel zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestand) . Danach geht die Beweislast zu Lasten des Käufers, der den Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung bereits bestand.

Anders verhälst sich die Sache, wenn ein gebrauchtes Gut verkauft wird, dann sind es nur 12 Monate. Der Verkäufer muss dann aber darauf hin weisen.