Garantie-/Gewährleistung ist keine freiwillige Leistung. Im BtC-Bereich ist der gewerbliche Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine 24-monatige Garantie-/Gewährleistung auf das neue Produkt zu gewähren. Die Frist beginnt mit dem Kaufdatum. So schreibt es das ABG-Gesetz vor. Deshalb musst du z. B. beim Kauf eines neuen iPhone dafür unterschreiben, dass du die von Apple nur 12-monatige Garantie-/Gewährleistung akzeptierst. Da dieses gegen das ABG-Gesetz verstößt und nur dann zulässig ist, wenn der Käufer dieses akzeptiert.
Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Zu Gunsten des Käufers geht die Rechtssprechung davon aus, dass in den ersten 6 Monaten nach Kauf der Mangel bereits beim Kauf/Lieferung bestand (es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass dieser Mangel zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestand) . Danach geht die Beweislast zu Lasten des Käufers, der den Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung bereits bestand.
Anders verhälst sich die Sache, wenn ein gebrauchtes Gut verkauft wird, dann sind es nur 12 Monate. Der Verkäufer muss dann aber darauf hin weisen.
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Thema: Kanaren Rolex
Hybrid-Darstellung
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15.07.2013, 10:35 #1Aloha
Micha
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15.07.2013, 11:26 #2Air-King
- Registriert seit
- 17.05.2009
- Beiträge
- 3
Leider falsch.
Unterschied gesetzliche Gewährleistung des Händlers und freiwillige Garantie des Herstellers.
Garantie freiwillig, freiwillig, freiwillig… nach Gutdünken und Willkür des Herstellers, die Uhr ist „alt“ Hersteller verweigert Garantie, da ist es wurscht wann wo wie gekauft, DAS kann Rolex tun – weil FREIWILLIGE Garantie Leistung
Gewährleistung besteht gegenüber dem Händler, NUIR dem Händler, der MUSS (sofern in der EU gekauft) nachbessern… in den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen das ein Mangel seit Anfang an bestand (auch vielleicht versteckt), Händler muss das Gegenteil beweisen wenn er die Gewährleistung (wegen unsachgemäßer Behandlung z.B.) verweigern will.
Nach den ersten 6 Monaten MUSS im Problemfall der Kunde nachweisen das das Problem von Anfang an bestand, d.h. im Zweifelsfall ist in der Praxis nach 6 Monaten auch mit Gewährleistung Schluss, wenn der Händler nicht mitspielen mag…
Also hier:
Gewährleistung…
Wohin?
Auf die Kanaren zum Händler. Punkt.
Rolex kann wenn sie denn wollen das Ganze in Kulanz als Garantie übernehmen.greetz
Chris
I want to believe..
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Das glaubwürdigste Indiz außerirdischer Intelligenz ist, daß sie sich nicht bei uns melden...
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15.07.2013, 12:55 #3
Ganz so falsch war ich aber nicht. Die Gewährleistung ist eine Angelegenheit zwischen Verkäufer und Käufer, ich hatte nirgends Rolex bzw. den Hersteller genannt.
Aber zurück zum eigentlichen Thema. Im Grunde bist du doch der Dumme, wenn du dir beim offiziellen Händler was kaufst, was bei dem im Lager lag.Aloha
Micha
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15.07.2013, 18:46 #4ehemaliges mitgliedGast
Keine Ahnung, wo Du das her hast, oder welcher Repetitor sowas unterrichtet, jedenfalls stimmt es nicht. Richtig ist, ein Hersteller kann eine Garantie für sein Produkt übernehmen, er muss es aber nicht. Nur wenn er Garantie übernimmt, dann gilt die auch rechtlich bindend und einklagbar. Da ist dann nichts mehr mit freiwillig und Willkür, dann muss die Garantieleistung im Garantiefall erbracht werden. Garantie bedeutet rechtlich ja gerade, dass der Hersteller erklärt, in erhöhtem Maße für den Kaufgegenstand einstehen zu wollen.
In diesem Fall hat ein offizieller Rolexkonzessionär eine neue Rolex verkauft. Er hat eine Rechnung ausgestellt und die weltweit gültige Garantiekarte ausgefüllt. Das heißt für den Kunden nichts anderes, als dass er ab diesem Zeitpunkt die von Rolex gewährten zwei Jahre Garantie hat und zwar weltweit. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, bei welchem offiziellen Konzi er gekauft hat oder wie lange die Uhr dort in der Schublade lag. Auch der Preis ist völlig irrelevant in dem Zusammenhang. Das ist Sache des Kunden und des Konzis, der die Uhren bei Rolex ja schon bezahlt hat. Das alles muss der Kunde nicht wissen und das braucht er auch nicht zu wissen. Wenn Rolex Sonderregelungen für alte Schubladenuhren hat, die als Neuuhren verkauft werden, dann ist es Aufgabe von Rolex, die Konzessionäre entsprechend zu schulen und anzuhalten, in solchen Fällen den Kunden explizit auf eine fehlende Garantie hinzuweisen und die Garantiekarte nicht auszufüllen oder unbrachbar zu machen. Nur dem Kunden erst eine Garantiekarte auszufüllen und dann Ätsch zu sagen, weil man sich auf eine angebliche Verjährung beruft, ist widersprüchliches Verhalten und würde vor deutschen Gerichten ein Augenbrauenzucken des Richters verursachen.Geändert von ehemaliges mitglied (15.07.2013 um 18:48 Uhr)
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