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Thema: Kanaren Rolex

  1. #101
    Day-Date Avatar von Tempusfugit
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    ups - falscher Faden - sorry

  2. #102
    Zitat Zitat von Micha-K Beitrag anzeigen
    Garantie-/Gewährleistung ist keine freiwillige Leistung. Im BtC-Bereich ist der gewerbliche Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine 24-monatige Garantie-/Gewährleistung auf das neue Produkt zu gewähren. Die Frist beginnt mit dem Kaufdatum. So schreibt es das ABG-Gesetz vor. Deshalb musst du z. B. beim Kauf eines neuen iPhone dafür unterschreiben, dass du die von Apple nur 12-monatige Garantie-/Gewährleistung akzeptierst. Da dieses gegen das ABG-Gesetz verstößt und nur dann zulässig ist, wenn der Käufer dieses akzeptiert.

    Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Zu Gunsten des Käufers geht die Rechtssprechung davon aus, dass in den ersten 6 Monaten nach Kauf der Mangel bereits beim Kauf/Lieferung bestand (es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass dieser Mangel zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestand) . Danach geht die Beweislast zu Lasten des Käufers, der den Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung bereits bestand.

    Anders verhälst sich die Sache, wenn ein gebrauchtes Gut verkauft wird, dann sind es nur 12 Monate. Der Verkäufer muss dann aber darauf hin weisen.
    Leider falsch.

    Unterschied gesetzliche Gewährleistung des Händlers und freiwillige Garantie des Herstellers.

    Garantie freiwillig, freiwillig, freiwillig… nach Gutdünken und Willkür des Herstellers, die Uhr ist „alt“ Hersteller verweigert Garantie, da ist es wurscht wann wo wie gekauft, DAS kann Rolex tun – weil FREIWILLIGE Garantie Leistung

    Gewährleistung besteht gegenüber dem Händler, NUIR dem Händler, der MUSS (sofern in der EU gekauft) nachbessern… in den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen das ein Mangel seit Anfang an bestand (auch vielleicht versteckt), Händler muss das Gegenteil beweisen wenn er die Gewährleistung (wegen unsachgemäßer Behandlung z.B.) verweigern will.
    Nach den ersten 6 Monaten MUSS im Problemfall der Kunde nachweisen das das Problem von Anfang an bestand, d.h. im Zweifelsfall ist in der Praxis nach 6 Monaten auch mit Gewährleistung Schluss, wenn der Händler nicht mitspielen mag…

    Also hier:
    Gewährleistung…
    Wohin?
    Auf die Kanaren zum Händler. Punkt.
    Rolex kann wenn sie denn wollen das Ganze in Kulanz als Garantie übernehmen.
    greetz

    Chris


    I want to believe..
    ----------------------------------------------
    Das glaubwürdigste Indiz außerirdischer Intelligenz ist, daß sie sich nicht bei uns melden...

  3. #103
    Sea-Dweller
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    So wie ich es verstanden habe, wollte Rolex die Rechnung der Uhr....

    Frage: Was hätte denn auf der Rechnung stehen müssen, damit sie den Schaden ohne Berechnung regulieren?
    Gruss Markus

  4. #104
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    3-4 Jahren nach auslieferung an den Konzi,ja kleinlich.Keine Frage.

    Aber nach 8 Jahren ??

    Denn noch bei einer WG Lünette und einem Schaden der wahrscheinlich altetersbedingt ist und durch die jahrelange Ausstellung im Schaufenster des Konzis entstanden ist ??

    Meiner Meinung nach ist hier der Konzi in der Haftung und nicht Rolex.

    Finde das Verhalten von Rolex bei einer 8 Jahre alten Uhr,die 2005 gerade mal 4700€ gekostet hat und wahrscheinlich jede PE beim Konzi auf dem Preisschild fleissig mit gemacht hat,überhaupt nicht kleinlich.
    Bei einer 3-4 Jahre alten Uhr hätte ich allerdings auch eine andere Meinung.
    Und die Garantieproblematik bei so einer alten Uhr sollte zumindest dem Geschäftsführer bekannt sein.
    Den Kunden jedoch drüber nicht zu informieren,schützt den Konzi allerdings nicht viel bei Gewährleistungsansprüchen ...
    Udo, ich kann verstehen, worauf Du raus willst, und ja, vielleicht kann man es so sehen.
    Aber wenn ich Deinen Ansatz weiterverfolge, wäre Rolex in der Pflicht, zu alte Uhren (das muss dann genau definiert werden) vom Konzi zurückzukaufen, oder ihm zu untersagen, diese mit einem Garantiezertifikat (aktuell abgestempelt) zu verkaufen. Die Marketingabteilung in Genf hätte dann die Aufgabe, dem Kunden zu vermitteln: Kaufen Sie weltweit unser Spitzenprodukt nur bei autorisierten Fachhändlern und achten Sie zusätzlich darauf, dass die ihnen angebotene Uhr nicht älter als X Jahre und X Monate ist. Na dann Prost!
    Gruß Frank

  5. #105
    Day-Date Avatar von klazomane
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    Wenn keine gesonderte Vereinbarung mir dem Käufer getroffen wurde, ist Rolex (auch ohne den Weg über den Händler) in der Pflicht seiner allgemeinen Garantiezusage nachzukommen. Es kann NICHT vom Kunden erwartet werden, dass er sich über den Produktionszeitpunkt der Ware informiert.
    Wenn dieses Versäumnis des Händlers nicht konform zur Geschäftspolitik oder den Vereinbarungen zwischen Konzessionären und Rolex ist, so muss sich Rolex mit dem Konzi auseinander setzen.(daher evtl. auch die Anforderung der Rechnung)
    Eine solche Antwort von Rolex ist allerdings nicht nur hochgradig peinlich, sondern juristisch garantiert erfolgreich anfechtbar.
    Wie gesagt; vorausgesetzt es handelte sich um einen regulären Kauf bei einem Konzi, ohne gesonderte Vereinbarung.
    Gruß, der Carsten

  6. #106
    Day-Date Avatar von DS-XELOR
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    Wenn es wirkliche eine "Neuuhr" ist, hätte ich schon längst in Köln angerufen und mir den Sachverhalt erklären lassen.

    Aber mich würde auf jeden Fall die Rechnung des Konzis zusammen mit dem Zerti interessieren, bevor hier noch weiter spekuliert wird.
    Es grüßt, Gerd G.

  7. #107
    Freccione Avatar von Janufer
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    Ich glaube Wir haben Uns über die mittlerweile 6 Seiten dem Punkt doch angenähert.
    Für mich wäre das Fazit...Völlig egal was Rolex mit seinen Konzis vereinbart (und da scheint einiges im Argen zu liegen) der Kunde darf in keinem Fall der Leidtragende sein. Was ich über die letzten 3 Jahre allein in diesem Forum zum Thema Rolex Köln/Konzis/Rolex Genf gelesen, und auch selbst erfahren habe, ist einem Global Player in Sachen Uhren absolut unwürdig!!


    Grüsse Jan
    If you pray hard enough, you can make water run uphill! How hard? Hard enough to make water run uphill, of course!

  8. #108
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    Dann muß man sich also bei einem Rolex Kauf demnach immer erst informieren, ob da schon vielleicht die 5-jahres Frist i.S.v. § 479 II 2 BGB abgelaufen ist ... na wie schön.
    Ob die Verkäufer bei den Konzessionären überhaupt diesen Paragraphen kennen ?

    Na ein Glück, dass bei meiner über das Forum gekauften WG Daytona bislang kein Schaden aufgetreten ist, sonst könnte ich mich wohl auch mit Rolex Köln rumnerven, zumal ich keine Rechnung habe, sondern nur die Garantiekarte.

    Boris

  9. #109
    Sea-Dweller Avatar von Nevermind
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    ...was mir genauso übel aufstösst ist die Tatsache das sich Rolex zu einem gewährten Rabatt äußert.
    Das ist Sache zwischen Konzi und Käufer und geht Rolex imho überhaupt nichts an.
    Daraus dann einen Grund zu konstruieren die Revisions-Kosten auf den Käufer abzuwälzen...
    der größte Luxus ist Zeit...

    Viele Grüße,
    Robert

  10. #110
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    Unabhängig von jeglicher Rechtslage......Rolex Deutschland einfach mal anzurufen, halte ich für einen guten Weg. Und wenn alle Stricke reißen......Händler auf den Kanaren kontaktieren und um Zusendung einer Lünette bitten. Die Montage in D wird ja bezahlbar sein.

    LG

    Michael
    "Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein

  11. #111
    Freccione Avatar von Micha-K
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    Zitat Zitat von Chris_DA-DJ-MC Beitrag anzeigen
    Leider falsch.

    Unterschied gesetzliche Gewährleistung des Händlers und freiwillige Garantie des Herstellers.

    Garantie freiwillig, freiwillig, freiwillig… nach Gutdünken und Willkür des Herstellers, die Uhr ist „alt“ Hersteller verweigert Garantie, da ist es wurscht wann wo wie gekauft, DAS kann Rolex tun – weil FREIWILLIGE Garantie Leistung

    Gewährleistung besteht gegenüber dem Händler, NUIR dem Händler, der MUSS (sofern in der EU gekauft) nachbessern… in den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen das ein Mangel seit Anfang an bestand (auch vielleicht versteckt), Händler muss das Gegenteil beweisen wenn er die Gewährleistung (wegen unsachgemäßer Behandlung z.B.) verweigern will.
    Nach den ersten 6 Monaten MUSS im Problemfall der Kunde nachweisen das das Problem von Anfang an bestand, d.h. im Zweifelsfall ist in der Praxis nach 6 Monaten auch mit Gewährleistung Schluss, wenn der Händler nicht mitspielen mag…

    Also hier:
    Gewährleistung…
    Wohin?
    Auf die Kanaren zum Händler. Punkt.
    Rolex kann wenn sie denn wollen das Ganze in Kulanz als Garantie übernehmen.
    Ganz so falsch war ich aber nicht. Die Gewährleistung ist eine Angelegenheit zwischen Verkäufer und Käufer, ich hatte nirgends Rolex bzw. den Hersteller genannt.

    Aber zurück zum eigentlichen Thema. Im Grunde bist du doch der Dumme, wenn du dir beim offiziellen Händler was kaufst, was bei dem im Lager lag.
    Aloha
    Micha

  12. #112
    Deepsea
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    Zitat Zitat von PCS Beitrag anzeigen
    Naja also lassen wir mal die Kirche im Dorf. Mehrwertsteuerproblematiken und Rabattfreudigkeit einmal aussen vor gelassen - es ist doch jetzt nicht so unüblich, dass im Urlaub das Geld etwas lockerer sitzt und Käufe etwas spontaner erfolgen.
    Absolut. Ich habe nur das geäussert, was ich mir vorstellen kann, das in den Köpfen dort vorsich geht.

    Ich bekenne mich hier auch öffentlich als RABATTKÄUFER. Muss nicht der letzte Cent sein, ich jedoch sehe auch keinen Sinn darin bei einem Konzi um vielleicht 1000,- zu feilschen, wenn es doch soviele nette Forumskonzis gibt.

    Stellt euch aber mal bitte vor - Deutschland ist bestimmt ein Land mit sehr vielen Rolex Kunden, Kunden die eben SO WIE ICH AUCH, nicht-LC100 Uhren bevorzugen. Sagen wir mal 25% der Kundschaft.

    Da muss ein Mitarbeiter nur mal einen schlechten Tag haben und schon bewegt man sich auf einer Gratwanderung zwischen offensichtlichem Recht und irgendwelchen AGB Spitzfindigkeiten.

    Ich KANN das u.U verstehen, wünsche dem TS jedoch wie gesagt, dennoch Glück und ein gutes "Händchen" am Telefon.

  13. #113
    Deepsea
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    Zitat Zitat von Nevermind Beitrag anzeigen
    ...was mir genauso übel aufstösst ist die Tatsache das sich Rolex zu einem gewährten Rabatt äußert.
    Das ist Sache zwischen Konzi und Käufer und geht Rolex imho überhaupt nichts an.
    Daraus dann einen Grund zu konstruieren die Revisions-Kosten auf den Käufer abzuwälzen...
    Dem schliesse ich mich an.

    Rolex hat seinen Deal seinerszeit bereits über die Bühne gebracht und gut ist.

  14. #114
    Day-Date Avatar von DS-XELOR
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    Von Rabatt steht ja nichts in dem Schreiben. Rolex spricht von einem "Sonderpreis" .

    Den könnte Rolex aber dem Konzi für den Abverkauf älterer Lagerware gemacht haben.

    Dann ergäbe auch das Schreiben, meiner Meinung nach, wieder einen Sinn.
    Es grüßt, Gerd G.

  15. #115
    GMT-Master
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    Hallo, auf welcher der Inseln wurde die Uhr gekauft? Sollte es auf Teneriffa sein, kann ich gerne behilflich sein!

    Schöne Grüße von Teneriffa

  16. #116
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
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    Das ist doch mal wieder ein starkes Angebot! Das Forum rockt!
    Aloha,
    Can
    I am the REAL Checker Can!
    Gibt‘s das auch mit Approved?
    GN

  17. #117
    Drei, zwei, eins - MEINS! Avatar von EX-OMEGA
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    Hallo Teneriffa, wenn Du "Gran Canaria" heißen würdest, könntest Du wohl eher helfen, die Uhr wurde in Maspalomas Gran Canaria gekauft.
    Gruß, Peter


  18. #118
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Zitat Zitat von DS-XELOR Beitrag anzeigen
    Von Rabatt steht ja nichts in dem Schreiben. Rolex spricht von einem "Sonderpreis" .

    Den könnte Rolex aber dem Konzi für den Abverkauf älterer Lagerware gemacht haben.

    Dann ergäbe auch das Schreiben, meiner Meinung nach, wieder einen Sinn.
    In diese Richtung habe ich ja auch schon argumentiert. Das müsste dann aber auch auf der Kundenrechnung in irgend einer Form vermerkt sein UND der Kunde hätte vor dem Kauf über die Garantie-Konsequenzen (sollten diese rechtlich tatsächlich in einem solchen Fall Bestand haben) aufgeklärt werden müssen.
    Gruß Frank

  19. #119
    Yacht-Master
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    stimmt genau. Ist beim Fahrzeugverkauf älter 1 Jahr als Lagerwagen- oder Aktionsfahrzeuge genauso.

    Entspricht die ware nicht mehr dem aktuellen Produktionsmodell wird der Preis gemindert. Nicht nur vom Händler zum Kunden, sondern auch vom Hersteller zum Kunden. Somit ist in diesem Falle der 1. Ansprechpartner immer der Händler.

    Wobe

  20. #120
    GMT-Master
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    Hallo Peter, die Zentrale beider Rolexvertretungen sind Saphir und Ideal auf Teneriffa! Sollte die Uhr bei Ideal gekauft worden sein, wäre das im wahrsten Sinne des Wortes , Ideal !

    LG

    Andreas

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