Naja, Art. 14 GG ist ein Grundrecht mit Gesetzesvorbehalt und somit einschränkbar. Die Frage hierbei ist nur, ob ein Eingriff, also eine Zwangshypothek (was nichts anderes als eine weitere Immobiliensteuer wäre), auch verhältnismäßig ist und somit gerechtfertigt. Ob dies der Fall ist, wird durch eine Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen entschieden. Hier könnten beispielsweise die Interessen des Allgemeinwohls - Sozialstaatsprinzip - im Fall einer sehr schwierigen Krise und eines damit verbundenen Auseinandertreibens von arm und reich ohne weiteres überwiegen.
Eine (verhältnismäßige) Abgabe halte ich somit für durchaus verfassungskonform. Ob die Rechtslage dies dann auch zulässt oder nicht, wird wohl dann das BVerfG klären....
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Baum-Darstellung
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22.06.2012, 13:44 #11
Geändert von Rolifan (22.06.2012 um 13:48 Uhr)
Ein richtiger Lude, das weiß jeder Anfänger im Gewerbe, trägt seinen Notgroschen am Handgelenk: eine Armbanduhr der Marke Rolex
(Der Spiegel 02.05.1983)
Beste Grüße Manuel
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