Zitat Zitat von Rolifan Beitrag anzeigen
.......... Ob die Rechtslage dies dann auch zulässt oder nicht, wird wohl dann das BVerfG klären....
Wenn DAS soweit ist, klärt Dir das kein Gericht mehr. Ob die Immobilie Deine ist oder jemand anderem gehört, klärst Du vor Ort mit ner Axt und nem .38er in Deiner Hand.