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  1. #1
    Daytona Avatar von trophy
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    20K für Edelmetalle ist besser als nichts. Ich würde mir dafür 10 Unzen Krügerrand kaufen um vom Rest 10 Tubes a 25 Unzen Maple Leaf Silbermünzen. Eine schöne Mischung und vom Platzbedarf gut zu handeln.

    Gold war noch nie gefühlt billig. Genauso wie eine Submariner.
    Schöne Grüße, Andreas

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Rolifan
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    Zitat Zitat von trophy Beitrag anzeigen
    20K für Edelmetalle ist besser als nichts. Ich würde mir dafür 10 Unzen Krügerrand kaufen um vom Rest 10 Tubes a 25 Unzen Maple Leaf Silbermünzen. Eine schöne Mischung und vom Platzbedarf gut zu handeln.

    Gold war noch nie gefühlt billig. Genauso wie eine Submariner.
    Kann ich zu 100% zustimmen. Aber auch hier sollte man ggf. das ein oder andere beachten. Gerade bei Edelmetallen (speziell Gold) sollten diese anonym gekauft werden. Warum dies zu raten ist, ergibt sich bereits aus der Geschichte, Stichwort: Goldverbot. Da Silber ein Industriemetall (überwiegend) ist, sollte es hier in Bezug auf die Thematik eines Verbotes keine Probleme geben. Das Silber eines der ersten Metalle sein wird, welches tatsächlich aufgebraucht sein wird, sei hier nur nebenbei bemerkt.
    Bei Silber sollte man ggf. den Unterschied bzw. die verschiedenen Mwst-Sätze beachten. Barren 19% (außer Münzbarren) und Münzen 7% (da Nennwert als Zahlungsmittel). Gold ist generell (Anlagegold) von der Mwst befreit. Die Wahl sollte daher - zu reinen Anlagezwecken - auf Münzen oder Münzbarren fallen.

    Eine Investition in Immobilien ist grundsätzlich nicht schlecht - zumindest vor 10-20 Jahren. Wer tatsächlich glaubt, als Immobilienbesitzer in der aktuellen Schuldenkrise (eig. eine falsche Bezeichnung, da es keine Krise ist, sondern ein normaler Bereinigungsvorgang) ohne irgendwelche Nachteile z.B. in Form von Zwangshypotheken der Thematik zu entgehen, der ist meiner Meinung nach zu leichtgläubig. Auch hier hat die Geschichte bereits zwei Mal gezeigt, dass jede Große Krise stets Anlass war, die Vermögenden (und damit gerade die Immobilieneigentümer) in Anspruch zu nehmen. Eine notwenige Umverteilung von oben nach unten wird auch bei uns in naher Zukunft unweigerlich stattfinden. Stichwort: Lasten-ausgleichsgesetz. Dass dies nicht völlig abwegig ist, zeigt bereits die erste Forderung einer Politikerin (SPD) im Bundestag, die genau solche Maßnahmen erneut einführen möchte.

    Ich denke in den kommenden Monaten / Jahren sollte die Frage nicht darauf gerichtet sein, wie viel Geld eine Kapitalanlage erzielt, sondern, wie viel Geld man erhalten kann.

    Ps: Gold ist zu teuer? Das sagten die Experten vor 10 Jahren auch…..
    Geändert von Rolifan (22.06.2012 um 12:00 Uhr)
    Ein richtiger Lude, das weiß jeder Anfänger im Gewerbe, trägt seinen Notgroschen am Handgelenk: eine Armbanduhr der Marke Rolex
    (Der Spiegel 02.05.1983)
    Beste Grüße Manuel

  3. #3
    Daytona Avatar von trophy
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    Hallo Manuel,

    hört sich so an also ob Du auch ein Kollege aus dem Goldseitenforum bist!? Schöner Beitrag von Dir. Mit relativ wenig Worten die absolut wichtigsten Themen im Edelmetallbereich abgedeckt.

    Ich denke wir konsolidieren noch in den Sommermonaten um dann im Herbst die 2.000 Dollar in Angriff zu nehmen. Silber bleibt für mich aber 1. Wahl wenn die Wirtschaft nicht völlig einbrechen sollte.

    In diesem Sinne frohes schaffe, schaffe Ünzle sammle!
    Schöne Grüße, Andreas

  4. #4
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von Rolifan Beitrag anzeigen
    ... Wer tatsächlich glaubt, als Immobilienbesitzer in der aktuellen Schuldenkrise (eig. eine falsche Bezeichnung, da es keine Krise ist, sondern ein normaler Bereinigungsvorgang) ohne irgendwelche Nachteile z.B. in Form von Zwangshypotheken der Thematik zu entgehen,...
    Wie war das jetzt mit den Horrorgeschichten?

    Wenn die Eigentumsgarantie nach Art. 14 Grundgesetz nicht mehr gilt, liegt hier so oder so alles in Trümmern.
    Zwangshypotheken sind eine Form der Enteignung und nach aktueller Gesetzeslage so nicht möglich.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von Rolifan
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Wie war das jetzt mit den Horrorgeschichten?

    Wenn die Eigentumsgarantie nach Art. 14 Grundgesetz nicht mehr gilt, liegt hier so oder so alles in Trümmern.
    Zwangshypotheken sind eine Form der Enteignung und nach aktueller Gesetzeslage so nicht möglich.
    Naja, Art. 14 GG ist ein Grundrecht mit Gesetzesvorbehalt und somit einschränkbar. Die Frage hierbei ist nur, ob ein Eingriff, also eine Zwangshypothek (was nichts anderes als eine weitere Immobiliensteuer wäre), auch verhältnismäßig ist und somit gerechtfertigt. Ob dies der Fall ist, wird durch eine Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen entschieden. Hier könnten beispielsweise die Interessen des Allgemeinwohls - Sozialstaatsprinzip - im Fall einer sehr schwierigen Krise und eines damit verbundenen Auseinandertreibens von arm und reich ohne weiteres überwiegen.

    Eine (verhältnismäßige) Abgabe halte ich somit für durchaus verfassungskonform. Ob die Rechtslage dies dann auch zulässt oder nicht, wird wohl dann das BVerfG klären....
    Geändert von Rolifan (22.06.2012 um 13:48 Uhr)
    Ein richtiger Lude, das weiß jeder Anfänger im Gewerbe, trägt seinen Notgroschen am Handgelenk: eine Armbanduhr der Marke Rolex
    (Der Spiegel 02.05.1983)
    Beste Grüße Manuel

  6. #6
    Freccione Avatar von JakeSteed
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    Zitat Zitat von Rolifan Beitrag anzeigen
    .......... Ob die Rechtslage dies dann auch zulässt oder nicht, wird wohl dann das BVerfG klären....
    Wenn DAS soweit ist, klärt Dir das kein Gericht mehr. Ob die Immobilie Deine ist oder jemand anderem gehört, klärst Du vor Ort mit ner Axt und nem .38er in Deiner Hand.
    Gruß, Hubertus


    Be excellent to each other!

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von Rolifan
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    Zitat Zitat von JakeSteed Beitrag anzeigen
    Wenn DAS soweit ist, klärt Dir das kein Gericht mehr. Ob die Immobilie Deine ist oder jemand anderem gehört, klärst Du vor Ort mit ner Axt und nem .38er in Deiner Hand.
    Mit einer Axt klären, wenn eine monatliche Abgabe für Hauseigentümer von z.B. 100 Euro auf z.B. 8 Jahre beschlossen wird? Bissel krass die Reaktion. Übrigens ist die aufgeworfene Thematik bereits jetzt in einer vergleichbaren Form gegeben. Die Grundsteuer ist hier nichts anderes. Zahlen beispielsweise mehrere Generationen Grundsteuer, bis der gezahlte Betrag (auch wenn das ewig dauert), den Wert z.B der Immobilie erreicht hat, ist diese gänzlich enteignet.

    Sei es drum, denke ich, ob, wie und wann ggf. einmal ein Baum umfällt hilft dem TS und seiner gestellten Frage nicht weiter. Wie immer gilt: Jeder ist seines Glückes Schmied.

    Liebe Grüße
    Geändert von Rolifan (22.06.2012 um 15:58 Uhr)
    Ein richtiger Lude, das weiß jeder Anfänger im Gewerbe, trägt seinen Notgroschen am Handgelenk: eine Armbanduhr der Marke Rolex
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    Beste Grüße Manuel

  8. #8
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von Rolifan Beitrag anzeigen
    ... Zahlen beispielsweise mehrere Generationen Grundsteuer, bis der gezahlte Betrag (auch wenn das ewig dauert), den Wert z.B der Immobilie erreicht hat, ist diese gänzlich enteignet....
    Kurz zur Ergänzung. Ich war heute bei einem Freund, der zufällig gerade dabei war, die Belege für seinen Steuerberater vorzubereiten. Bei der Gelegenheit haben wir das mal kurz für zwei Objekte gerechnet. Bei einer Einheit waren es 518 Jahre, bei der anderen 1.625 Jahre.

    Bezogen haben wir jeweils die aktuell jährlich fällige Grundsteuer auf den aktuellen Verkehrswert (kürzlich erst sachverständig fürs F-Amt ermittelt) der betroffenen Immobilie. Steigerungen im Verkehrwert, sowie Erhöhungen der GESt. habe wir außen vor gelassen.
    Ciao

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  9. #9
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von Rolifan Beitrag anzeigen
    ...Zahlen beispielsweise mehrere Generationen Grundsteuer, bis der gezahlte Betrag (auch wenn das ewig dauert), den Wert z.B der Immobilie erreicht hat, ist diese gänzlich enteignet....
    Lölchen, wasn Argument. Über wieviel hundert Jahre sprechen wir hier.


    Zitat Zitat von Rolifan Beitrag anzeigen
    ... Eine (verhältnismäßige) Abgabe halte ich somit für durchaus verfassungskonform....
    Grundsteuer ist eine Abgabe, bzw. eine Steuer. Eine Zwangshypothek ist weder das eine noch das andere. Sie hat (im Idealfall für den Schuldner) lediglich ähnliche Auswirkungen wie eine Steuer, indem Sie durch regelmäßige Zahlungen abbezahlt werden muss.

    In erster Linie verschafft eine Zwangshypothek dem Gäubiger einen dinglichen Anspruch auf Befriedigung aus dem belasteten Grundstück. Wie ich schon schrob wäre sie mit einer Teilenteignung gleichzusetzen. Und zwar weil Sie den Marktwert der Immobilie reduzieren, sowie deren Verkehrsfähigkeit einschränken würde.
    Geändert von paddy (22.06.2012 um 17:14 Uhr)
    Ciao

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  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von Rolifan
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    Geändert von Rolifan (22.06.2012 um 17:22 Uhr)
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