Beim Kauf einer Uhr (egal welcher LC!) von einem Händler in D oder aus der EU (steuerfreie Gebiete ausgenommen) und einer RG vom Händler mit ausgewiesener Umsatzsteuer (kann bei einem Händler aus der EU auch der Steuersatz des Heimatlandes des Händlers sein) gilt die Uhr als in der EU versteuert und es gibt keine Probleme.
Du musst keine Kopie der RG dabei haben, aber auf Verlangen den Nachweis erbringen können.
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Thema: Verzollung
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31.03.2012, 15:43 #7ehemaliges mitgliedGast
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