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Thema: Verzollung

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  1. #1

    Verzollung

    Hallo,

    ich habe eine Frage:

    gibt es etwas besonderes zu beachten, wenn man in Deutschland eine Rolex mit EU Papieren kauft?

    Kann es bei Reisen ins Ausland Probleme wegen der Verzollung damit geben?

    Haftet der Händler oder letzten Endes der Käufer?

    Danke für Feedback.

    Grüße
    Lars

  2. #2
    Administrator Avatar von PCS
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    Das kann man so pauschal nicht sagen.

    Grundsätzlich solltest Du mit der Rechnung vom EU-Händler auf der sicheren Seite sein.....
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  3. #3
    Freccione Avatar von eos
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    Zitat Zitat von oyster79 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe eine Frage:

    gibt es etwas besonderes zu beachten, wenn man in Deutschland eine Rolex mit EU Papieren kauft?
    Nein. Eine Rechnung, die belegt, dass Du die Uhr in Deutschland gekauft hast, bringt Dich auf die sichere Seite.
    --
    Beste Grüße, Andreas

  4. #4
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    Themenstarter
    danke für die info.

    man liest ja teilweise schon abenteuerliches wenn fußballprofis wieder in deutschland einreisen und ihre uhren, obwohl in deutschland gekauft erstmal vom zoll beschlagnahmt werden....

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Also bei in der EU gekauften Uhren kann es keine Probleme geben.
    Wichtig: EU ist nicht gleich Europa
    Kanarische Inseln sind die Ausnahme, da gelten andere Verfahren.

    Ob es allerdings woanders günstiger ist, mag jeder für sich selbst beantworten.
    War vor 2 Wochen in Dubai und da war alles etwas teurer als hier.
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  6. #6
    Deepsea Avatar von AlexH
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    ich dachte das ich mit EU (Ausnahme irgendwelche Inseln) Kronen grundsätzlich kein Thema mit dem Zoll habe, oder muss ich trotzdem eine Rechnungskopie dabei haben? Bei US und Rest der Welt verstehe ich das ja.
    Grüsse Alex

    "Mich interessiert nicht wessen Schuld es ist, vor allem nicht wenn es meine eigene ist!"
    Dr. House

  7. #7
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Beim Kauf einer Uhr (egal welcher LC!) von einem Händler in D oder aus der EU (steuerfreie Gebiete ausgenommen) und einer RG vom Händler mit ausgewiesener Umsatzsteuer (kann bei einem Händler aus der EU auch der Steuersatz des Heimatlandes des Händlers sein) gilt die Uhr als in der EU versteuert und es gibt keine Probleme.

    Du musst keine Kopie der RG dabei haben, aber auf Verlangen den Nachweis erbringen können.

  8. #8
    Deepsea Avatar von AlexH
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    1.135
    Hallo Ralf,

    Danke für Deine Antwort, beruhigend
    Grüsse Alex

    "Mich interessiert nicht wessen Schuld es ist, vor allem nicht wenn es meine eigene ist!"
    Dr. House

  9. #9
    Yacht-Master
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    Ralf hat alles völlig zutreffend dazu geschrieben:

    Zitat Zitat von Toppits Beitrag anzeigen
    Beim Kauf einer Uhr (egal welcher LC!) von einem Händler in D oder aus der EU (steuerfreie Gebiete ausgenommen) und einer RG vom Händler mit ausgewiesener Umsatzsteuer (kann bei einem Händler aus der EU auch der Steuersatz des Heimatlandes des Händlers sein) gilt die Uhr als in der EU versteuert und es gibt keine Probleme.

    Du musst keine Kopie der RG dabei haben, aber auf Verlangen den Nachweis erbringen können.
    Aber dass es keine Kontrollen gibt (nur weil manche hier so etwas noch nie selbst oder im persönlichen Umfeld erlebt haben) oder dass Uhren nicht an Ort und Stelle beschlagnahmt werden ist schlicht und ergreifend ein Ammenmärchen. Mir persönlich ist ein Fall bekannt, bei dem eine Uhr bei der AUSREISE von DE nach CH vom deutschen Zoll beschlagnahmt wurde. Ganz normale Bargeldkontrolle mit dickem Auto und ohne grenznahes Kennzeichen am Grenzübergang Konstanz. Kein Bargeld dabei gehabt, war ein ganz normaler Geschäftstermin in der Schweiz, dann nach der Uhr gefragt und schon war sie weg. Ab diesem Zeitpunkt ist die Beweislast dann beim "Delinquenten". Klar muss man die Rechnung nicht dabei haben, hab ich auch nicht, aber dann ist die Uhr halt erst mal weg. Und dann muss man, wie Ralf es geschrieben hat "auf Verlangen den Nachweis erbringen können".
    Geändert von Andi S. aus V. (01.04.2012 um 11:11 Uhr)
    Gruß Andi S. aus V.

    "Man versehe mich mit Luxus, auf alles Notwendige kann ich verzichten." (Oscar Wilde)
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  10. #10
    Yacht-Master Avatar von Maxiiking
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    für einen Zollthread ja ein Schonprogramm für den Threadstarter
    Geändert von Maxiiking (31.03.2012 um 19:09 Uhr)
    Grüße Liam

    ...alles ist gut solange Sie tickt.....

  11. #11
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Wir brauchen halt dringend noch ein paar Threads zu dem Thema damit das Forum bei den Suchbegriffen Zoll und Rolex endlich auf der ersten Seite bei google steht.

  12. #12
    PREMIUM MEMBER
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    Bei der Wiedereinreise in die EU kann bei einer Zollkontrolle auch ein Foto (in der Kamera, etc. gespeichert) der Rechnung helfen. Wollte zwar noch niemand von mir sehen, aber man könnte sich den Weg zum Zollamt mit der Original Rechnung sparen.

    Ich glaube gehört zu haben, daß der kontrollierte Fußballer einige Uhren mit sich geführt hatte. Da fragt der Zoll schon mal nach.

    LG

    Michael

  13. #13
    Steve McQueen
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    Es wird keine Rechnung benötigt,auch keine Kopie davon ....
    Der Zoll beschlagnahmt auch keine Uhr (gebrauchte) bei Einreise wenn nicht sofort vorzeigbar ...

    Als Kaufbeleg innerhalb EU reicht zB. auch eine Kopie des Überweisungsbeleg,Paypal Abrechnung,Kreditkartenabrechnung,Kopie der eBay Auktion ....
    Und Mann ist nicht verpflichtet die bei Einreise mit zu führen.

    Wer allerdings mit nagelneuer Uhr am Handgelenk,1-2 oder mehr weiteren im Koffer bei Rückkehr aus HK etc. über die grüne Linie geht gehört zu recht raus gezogen überprüft und ......

    Falls noch nicht bekannt das Thema Zoll füllt hier Seiten ...
    VG
    Udo

  14. #14
    Freccione Avatar von orphie
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    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    Es wird keine Rechnung benötigt,auch keine Kopie davon ....
    Der Zoll beschlagnahmt auch keine Uhr (gebrauchte) bei Einreise wenn nicht sofort vorzeigbar ...

    Als Kaufbeleg innerhalb EU reicht zB. auch eine Kopie des Überweisungsbeleg,Paypal Abrechnung,Kreditkartenabrechnung,Kopie der eBay Auktion ....
    Und Mann ist nicht verpflichtet die bei Einreise mit zu führen.

    na das will ich mal stark hoffen...

    mfG
    Alex
    liebe Grüße
    Alex

  15. #15
    Freccione Avatar von RBLU
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    Bayern und etwas US
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    Ich bin Vielflieger (auch in exotische Länder) und Uhrensammler! (ich habe immer mind. 3 Uhren dabei)

    Ich hatte niemals Probleme gehabt!
    Ich habe hier in den Jahren noch niemals jemanden kennengelernt, der Zollprobleme hatte.

    Gruß,
    Bernhard

  16. #16
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    ...oder die ganze Sache ist schon 10 Jahre her, dann sollte es verjährt sein...
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  17. #17
    Day-Date Avatar von acid303
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    Mir persönlich ist ein Fall bekannt, bei dem eine Uhr bei der AUSREISE von DE nach CH vom deutschen Zoll beschlagnahmt wurde.
    das kann eigentlich nicht sein, denn bei der ausreise von d nach ch kontrolliert nur der schweizer zoll! die deutschen interessiert es erst wieder, wenn es von ch zurück nach d geht! erst dann stehen die deutschen grenzer auf der richtigen straßenseite
    Gruss Monty

  18. #18
    Yacht-Master
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    Naja, wenn du es besser weißt? Bitte lies nochmal, was ich geschrieben habe. Und DAS kontrollieren die deutschen Beamten auf der deutschen Seite, und zwar bei der Ausreise, wo und wann denn sonst?
    Gruß Andi S. aus V.

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  19. #19
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von acid303 Beitrag anzeigen
    das kann eigentlich nicht sein, denn bei der ausreise von d nach ch kontrolliert nur der schweizer zoll! die deutschen interessiert es erst wieder, wenn es von ch zurück nach d geht! erst dann stehen die deutschen grenzer auf der richtigen straßenseite
    Du könntest aber Geld haben, welches du dort zu Bank bringen möchtest und darum schauen/schauten die vom Zoll auch mal bei der Einreise in die Schweiz rein

  20. #20
    Deepsea Avatar von nand
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    ich wohne grenznah, wenn ich von DE nach CH gehe, werde ich vom Schweizer Zoll kontrolliert, wenn überhaupt.

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