Dies sollte als persönlicher Hausrat (sofern länger im Bestand) einfach dazu gehören.
Edit: Wohl hier mit schlauen Link http://reuter.mit.edu/dfgwiki/Zoll
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Thema: Verzollung die 2.!
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01.04.2012, 19:43 #1
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Verzollung die 2.!
Liebes allwissendes Forum!
Ich hab' da mal ne' Frage..........
Ich plane in absehbarer Zeit nach 7 Jahren in den USA wieder nach Deutschland zurueckzukehren. In der Zeit hier in Amerika hat sich eine respektable Anzahl an Uhren angesammelt. Meine Sammlung wuerde ich gerne mit nach Deutschland ueberfuehren. Muss ich fuer meine in den USA erworbenen und natuerlich versteuerten Uhren in Deutschland noch ein mal Steuern bei der Einfuehrung entrichten? Weiss jemand von Euch wie die Rechtslage fuer einen solchen Fall ist?
Besten Dank fuer Eure Informationen im voraus!HJO
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01.04.2012, 19:44 #2
Geändert von AndreasL (01.04.2012 um 19:47 Uhr)
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01.04.2012, 19:53 #3
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Hausrat wenn länger wie 10 (können auch 12 etc. sein) Monate dort in deinem Besitz.
Kommst du nur mit einem Koffer zurück oder mit Container?
Wenn Container musst du eh alles,aber auch alles angeben.
Kann sein das dann irgendwann mal jemand von den Finanzbehörden vor der Tür steht,deine Auflistung in der Hand hat und Belege sehen will...
So in etwa ....
Da gibt es aber kompetente Ansprechpartner/Unternehmen für die solche Dinge erledigen.VG
Udo
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02.04.2012, 00:53 #4
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Besten Dank!
HJO
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02.04.2012, 02:34 #5
Wieder so ein typischer Hugo-Panik Beitrag !!!!! Da steht keiner vom Finanzamt vor der Tür.
Die Spedition regelt alles! Die passen schon genau auf, was in den Container kommt. Es ist ja schliesslich auch die Verantwortung der Spedition, die Papiere korrekt zu deklarieren. Die packen daher alles selbst. Die Versicherung des Umzugsgutes ist normalerweise ein wichtigerer Aspekt als der Zoll. Ich musste für meine Bilder eine Spezialfirma zum einpacken kommen lassen, da die Spedition sie sonst nicht verschickt hätte.
Ich bin schon zweimal aus den USA und einmal aus Russland mit einem Container nach D. gezogen.
Du kannst die Größte Uhren- und Kunstsammlung haben!
Also viel Glück !
Bei Fragen gerne PN
Gruß,
Bernhard
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02.04.2012, 04:02 #6
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Thanks! Werde drauf zurueck kommen!
HJO
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02.04.2012, 06:42 #7
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Ist es eigentlich relevant, ob du die beim kauf im ausland verzollt hattest oder geht das (wie ich meine) den dt zoll nichts an?? Oder wenn du sie zb in einem 3. Land gekauft hattest, zb auf reise?
Nos vemos!
famoso_lars
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02.04.2012, 07:29 #8
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Die Spedition verpackt nur, wenn Ihr auch dafür zahlt. So meine Erfahrung.
Beim Ausladen des Containers kann schon der Zoll nebendran stehen und Fragen stellen. So wiederum meine Erfahrung.
IMHO kannst Du nach all den Jahren in USA die Uhren zollfrei nach D einführen. Wo die Uhren gekauft worden sind ist egal. Wieviel Uhren ist wohl auch egal. Ruf´doch mal beim deutschen Zoll an, dort kann die kompetent geholfen werden.
Und die Uhren sind der Spedition wurscht. Warum? Weil ich annehme, daß Du sie nicht im Container nach D senden wirst.
Definiere "respektable Anzahl".
LG
MichaelGeändert von löwenzahn (02.04.2012 um 07:32 Uhr)
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02.04.2012, 10:04 #9
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02.04.2012, 10:21 #10
Bilder wie bei Dir Hugo bieten keine Alternative zum Container, doch ich weiß nicht, ob ich meine Uhren im Container überführen würde... Immer vorausgesetzt, dass Du nicht gleich mit 50 oder 60 guten Stücken zurück nach Deutschland kommst, wäre meine Wahl dafür wohl eher das Handgepäck. Nicht mal in den aufgegebenen Koffer, denn am Flughafen wird geklaut ohne Ende.
Nicht das Erzählte reicht - nur das Erreichte zählt!
Beste Grüße,
Matthias
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02.04.2012, 10:28 #11
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02.04.2012, 12:02 #12
Alles was zum persönlichen Gebrauch bestimmt ist, fällt in diesem Fall unter Übersiedlungsgut. Ob eine "respektable Anzahl Uhren" auch hierzu zählt, oder ob man hier nicht einen kommerziellen Charakter unterstellt, würde ich schriftlich beim Zoll anfragen.
Es grüßt, Gerd G.
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04.04.2012, 11:29 #13
Die Uhren müssen halt mind. 12 Monate vor Rückreise nach D gekauft worden sein. Dann können sie zollfrei als Übersiedlungsgut nach Deutschland gebracht werden, es gibt das spezielle Formuare dafür. Und je nachdem wer das beim Zoll bearbeitet, kann es rerativ easy und unbürokratisch sein oder ein erbsenzähler verkompliziert es unnötig. Allerdings dürfen die Uhren innerhalb der nächsten 12 Monate nach Einreise nach Deutschland NICHT verkauft werden! In der Tat kann es sein, das innerhalb dieser 12 Monate dann jemand vom Finanzamt (oder was auch immer) vor der Türe steht und schauen will, ob sich die Uhren noch im besitz des Einführenden befinden. Ansonsten werden "Abgaben" fällig
Gruss Monty
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04.04.2012, 15:16 #14
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Besten Dank fuer die Infos an alle!
Ich werde mich in Kuerze mit dem deutschen Zoll in Verbindung setzten und die Einzelheiten der Ueberfuehrung abklaeren.HJO
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