Das liegt außerhalb meines Gebiets, aber es gibt sowas wie ein Verbot, in Vertretung anderer zu seinen eigenen Gunsten Verträge abzuschließen, nennt sich "Selbstkontraktionsverbot". Desweiteren hat die HV dem Parteiwillen zu folgen und wenn ihr die Drei einfangt und die mitstimmen, ist die HV raus. Oder, Volljuristenkollegen?
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Thema: Haftbarkeit Hausverwaltung
Hybrid-Darstellung
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28.02.2012, 14:33 #1Beste Grüße,
Marcus
Prisencolinensinainciusol
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28.02.2012, 15:12 #2
Seh ich auch so. Die HV hat jedenfalls dem Parteiwillen zu folgen und gibt auf keinen Fall eine eigene Stimme ab, insbes. wenn es um die eigene Bestellung oder Weiterbeschäftigung geht.
Soweit die HV im Rahmen des HV-Vertrages Pflichten verletzt hat oder hätte, würde ggf. auch die Beweislastumkehr des §280 I 2 BGB helfen.
All dies sind aber nur vage Ferndiagnosen, daher bitte Vorsicht. Im Zweifel sollte sich ein RA den ganzen Vorgang anschauen.
Gruß,
Jürgen
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Das hab ich 2011 schon versucht als es um die Vertragsverlängerung ging.. Nur haben 3 Eigentümer wegen Entfernung/Alter der HV die Vollmacht gegeben in Ihrem Interesse zu handeln... d.h. die HV hat schon alleine 60% Stimmrecht... Wäre interessant mal zu wissen ob das so rechtens ist.. ?
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