Wenn die Verwaltung den Beschluss aus dem Jahr 2008 definitiv nicht ausgeführt hat, könnte sie theoretisch ggf. haftbar gemacht werden. Allerdings ist das in der Praxis eher schwer durchzusetzen - man müsste den genauen Wortlaut des Beschlusses kennen und man müsste beweisen können, dass dieser Beschluss nicht umgesetzt wurde. Wenn ein Handwerker sich die Sache angesehen hat, müsste eine Rechnung existieren... Unterlageneinsicht könnte hier helfen.
Wenn 2011 beschlossen wurde, dass neue Fenster eingebaut werden, sollte der Beschlusstext im Protokoll eigentlich Näheres dazu beinhalten - also welche Fenster (Holz/Kunststoff etc.), durch welche Firma, wann und zu welchem Preis sowie Finanzierung der Maßnahme. Oder es wurde beschlossen, den Beirat in die Einzelheiten mit einzubeziehen oder dass die Verwaltung die letzte Entscheidung treffen soll. Hier würde es helfen, den Beirat einfach mal zu fragen.
Ergebnis 1 bis 20 von 22
Thema: Haftbarkeit Hausverwaltung
Baum-Darstellung
-
28.02.2012, 11:15 #12PREMIUM MEMBER
- Registriert seit
- 01.08.2009
- Ort
- Tegernsee/Gardasee
- Beiträge
- 849
Ähnliche Themen
-
Kosten für Hausverwaltung
Von michig im Forum Off TopicAntworten: 25Letzter Beitrag: 05.08.2009, 22:54 -
Hausverwaltung München
Von R.O. Lex im Forum Off TopicAntworten: 8Letzter Beitrag: 06.09.2005, 10:44




Zitieren
Lesezeichen