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  1. #1
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    Wenn die Verwaltung den Beschluss aus dem Jahr 2008 definitiv nicht ausgeführt hat, könnte sie theoretisch ggf. haftbar gemacht werden. Allerdings ist das in der Praxis eher schwer durchzusetzen - man müsste den genauen Wortlaut des Beschlusses kennen und man müsste beweisen können, dass dieser Beschluss nicht umgesetzt wurde. Wenn ein Handwerker sich die Sache angesehen hat, müsste eine Rechnung existieren... Unterlageneinsicht könnte hier helfen.

    Wenn 2011 beschlossen wurde, dass neue Fenster eingebaut werden, sollte der Beschlusstext im Protokoll eigentlich Näheres dazu beinhalten - also welche Fenster (Holz/Kunststoff etc.), durch welche Firma, wann und zu welchem Preis sowie Finanzierung der Maßnahme. Oder es wurde beschlossen, den Beirat in die Einzelheiten mit einzubeziehen oder dass die Verwaltung die letzte Entscheidung treffen soll. Hier würde es helfen, den Beirat einfach mal zu fragen.
    Ciao, Petra

    www.pb-foto.net

  2. #2
    Daytona Avatar von Smoke
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    Ich denke auch, dass es auf die genaue Beschlussfassung und die tatsächliche Beauftragung der HV ankommt - dann kann diese ggf. auch in Haftung genommen werden.
    Die HV darf jedenfalls nicht selbstständig entscheiden welche Fenster eingebaut werden.

    Ich würde Konstofffenster ebenfalls vorziehen.

    Jürgen

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