Im nächsten Monat steht wieder eine Eigentümerversammlung an.
Seit 3 Jahren hab ich auf einen Mangel an den Holzfenstern aufmerksam gemacht und März 2011 wurde dann beschlossen das ein Tischler sich das ganze mal ansieht.
Letzte Woche hab ich dann die beiden Mieter angerufen ob da was passiert ist und musste feststellen das überhaupt nix passiert ist.
Meinen Hinweis hab ich seit 3 Jahren immer ins Protokoll aufnehmen lassen !
Jetzt 2 Fragen
Kann man die Hausverwaltung haftbar für die Folgeschäden machen ?
Denn soweit ich das heute gesehen habe sind 2 Fensterflügel schrott..
Die zweite Frage wäre ob ich es hinnehmen muss ,das die Hausverwaltung aus finanziellen Gründen Holzfenster gegen Kunstoff Fenster tauschen möchte ?
Auf der letzten Versammlung wurde beschlossen das die Fenster getauscht werden wenn sie Schrott sind ! Aber Ob Holz oder Kunststoff da wurde gar nicht drüber gesprochen.
Das Haus ist 12 Jahre alt und ist im Stadtsanierungsgebiet und die Front wurde nach Denkmalauflagen wiederhergestellt.
Die Fenster befinden sich aber auf der Rückseite !
In der Hauskasse sind locker 70K nach der letzten Abrechnung.. Am Geld soll es also nicht liegen..
Ergebnis 21 bis 22 von 22
Thema: Haftbarkeit Hausverwaltung
Baum-Darstellung
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27.02.2012, 17:38 #1
Haftbarkeit Hausverwaltung
Geändert von Waschi.1 (27.02.2012 um 17:43 Uhr)
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Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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