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  1. #121
    PREMIUM MEMBER Avatar von Rolstaff
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    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    Es ist ansich ganz einfach.Egal welcher Lc,auch wenn es der von Timbuktu ist,wenn die Uhr in Deutschland gekauft wurde,egal von privat oder vom Händler und ich einen Beleg dafür habe,ist alles ok.
    Die Steuerschuld lastet nicht auf der Uhr sondern auf dem "Importeur".
    Als Beleg reicht z.B. eine Quittung mit der Gehäusenummer und den Daten von VK+K,ein Überweisungsbeleg mit eben solchen Daten,ein Bierdeckel,eine Serviette,Kreditkartenabrechnung ....
    Es muss keine Rechnung sein,schon gar nicht mit der hier immer sehr häufig geforderten "ausgewiesenen Mwst",die gibt es meist noch nicht einmal vom Händler (nicht Konzi).
    Und ein schriftlicher Kaufvertrag kann so ziemlich alles sein,wenn es mal ein Spontankauf auf dem Gäste Wc einer Kneipe ist sogar 1-2 Blatt Wc Papier.
    Hauptsache Gehäusenummer und Daten vom K+VK.;-)
    Für den Auslandsurlaub ausserhalb der EU vielleicht kopieren ;-)


    Gut auf den Punkt gebracht !!!

    Ich würde aber sogar so weit gehen, dass man nicht einmal unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag braucht !

    Man muss im Streitfall gegenüber den Zollbehörden nur nachweisen, dass man die Uhr in der EU gekauft hat. Die Uhr kann auch per Handschlag gekauft worden sein. Nur ist dann halt der Nachweis schwieriger, als wenn man einen schriftlichen Kaufvertrag hat.

    Dennoch ist es möglich, diesen Nachweis zu erbringen, indem z.B. ein Freund als Zeuge dabei war und den Kauf innerhalb der EU bestätigen kann.......
    Viele Grüsse, Jürgen

  2. #122
    Deepsea Avatar von kAot
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    Zitat Zitat von TheLupus Beitrag anzeigen
    Mit einer Rechnung, auf der nicht dein Name steht, kannst du dir den Popo putzen.
    So musst du es machen:




    Oder wollte dir der VK keinen Kaufvertrag unterschreiben?
    ja, auch das wollte er nicht, daher habe in Summe vom Kauf Abstand genommen...

    hätte ich eine Händlerrechnung (aus D) dazu bekommen, hätte ich sie vlt. gekauft, obwohl du im nachinein betrachtet natürlich Recht hast und diese Rechnung allein recht wenig aussagt, so lange ich diese Rechnung nicht beim Kauf von dem Händler bekommen habe und somit genau weiß, dass die Uhr nicht zwischenzeitlich vlt. ausgeführt wurde...
    Geändert von kAot (03.12.2015 um 11:54 Uhr)

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