Ergebnis 121 bis 122 von 122
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03.12.2015, 11:37 #121
Gut auf den Punkt gebracht !!!
Ich würde aber sogar so weit gehen, dass man nicht einmal unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag braucht !
Man muss im Streitfall gegenüber den Zollbehörden nur nachweisen, dass man die Uhr in der EU gekauft hat. Die Uhr kann auch per Handschlag gekauft worden sein. Nur ist dann halt der Nachweis schwieriger, als wenn man einen schriftlichen Kaufvertrag hat.
Dennoch ist es möglich, diesen Nachweis zu erbringen, indem z.B. ein Freund als Zeuge dabei war und den Kauf innerhalb der EU bestätigen kann.......Viele Grüsse, Jürgen
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03.12.2015, 11:52 #122
ja, auch das wollte er nicht, daher habe in Summe vom Kauf Abstand genommen...
hätte ich eine Händlerrechnung (aus D) dazu bekommen, hätte ich sie vlt. gekauft, obwohl du im nachinein betrachtet natürlich Recht hast und diese Rechnung allein recht wenig aussagt, so lange ich diese Rechnung nicht beim Kauf von dem Händler bekommen habe und somit genau weiß, dass die Uhr nicht zwischenzeitlich vlt. ausgeführt wurde...Geändert von kAot (03.12.2015 um 11:54 Uhr)
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