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  1. #221
    Original von KlausMB
    Na super - dann nehme ich künftig zusätzlich noch einen Aktenkoffen mit alten Belegen mit.
    Um dazu noch mal etwas Substanz beizutragen: Das ist natürlich nicht notwendig. Man kann sich für wertvolle Güter, die man z.B. für Urlaub oder Geschäftsreise ins EU-Ausland mitnimmt, vor der Abreise eine sog. Nämlichkeitsbescheinigung beim Zollamt ausstellen lassen. Das ist ein Dokument, mit dem man bei Wiedereinreise auch ohne alte Belege beweisen kann, dass man augenscheinlich schon vor der Abreise ins Ausland im Besitz der betreffenden Güter (Uhren, Schmuck, Fotoausrüstung etc.) war. Und schon kann man Empörung und Panik auch wieder vertagen.

    Holger

  2. #222
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Holger,

    haste das schon mal gemacht???? Ich schon...frißt 1,5h Zeit....
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  3. #223
    Day-Date Avatar von acid303
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    meine frage wäre, gilt diese bescheinigung nur auf eine bestimmte zeit oder ist die zeitlich unbefristet auf den namen gültig, der in diesem dokument steht? würde ja erheblich zeit sparen wenn man das nur 1x machen müsste für jede zwiebel, solange man in deren besitz ist
    Gruss Monty

  4. #224
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Mußt Du bei jedem Ausflug in ein Nicht-EU-Land machen.....
    Gruß,

    Michi

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  5. #225
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Ich habe eh immer einen USB-Stick in der Hosentasche und da sind auch alle relevanten Rechnungen und Zertis als PDF drauf.

    Gruß

    Stefan
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  6. #226
    Wilde Amazone Avatar von karlhesselbach
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    Ich bin dann mal weg, PDF Dateien anfertigen.
    Ich verlasse zwar das Land nicht, aber ich habe gehört,
    unseriös aussehende Personen werden jetzt öfter kontrolliert
    Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
    Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören

    Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler

  7. #227
    Yacht-Master Avatar von Lord Sinclair
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    Also grundsätzlich gilt ja wohl auch bei einem Reisenden erst mal die Unschuldsvermutung.

    Wenn ich innerhalb der EU beim Zocken oder im Casino eine Rolex günstig erwerbe, weil der andere Zocker dringend Kohle braucht, habe ich weder Rechnung, noch Box oder Papiere, die Uhr aber doch redlich erworben.

    Ich kann ja auch eine Uhr geerbt haben und die Rechnung des Käufers ging irgendwo nach dessen Tod verloren.

    Da müsste mir wohl der Zoll erst einen vermeintlichen Schmuggel nachweisen und nicht ich meine Unschuld.
    Mit besten Grüßen,
    Stefan

  8. #228
    StefanS
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    Also ich denken wir driften jetzt etwas ab.

    Kein Zöllner wird Jemanden wegen einer getragenen Uhr ansprechen, woher die ist .

    Wir sprechen hier von neuen Uhren, die im Ausland gekauft werden und dann ohne ordnungsgemäßer Einfuhrerklärung nach Deutschland eingeführt werden.

    Diese Personen gehen das Risiko ein, denn jeder weiß es beim Kauf und Geiz frißt Hirn und ich habe auch kein Mitleid, wenn einer von diesen Vollpfosten erwischt wird

    Just meine Meinung

  9. #229
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Nochmal und nochmal und nochmal und nochmal und nochmal:


    Wer keinen Nachweis über die Herkunft hat, sollte vor dem Verlassen der EU eine INF3 Bescheinigung beim Zoll erstellen lassen. Dann hat man bei der Wiedereinfuhr kein Problem. Ist doch nicht so schwer.


    Quelle www.zoll.de :
    Ich nehme meine Fotoausrüstung mit in den Urlaub. Was muss ich beachten, damit es bei der Wiedereinreise keine Probleme gibt?

    Grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

    Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.


    Original von Vanessa
    Holger,

    haste das schon mal gemacht???? Ich schon...frißt 1,5h Zeit....
    Ein Diskussion bei der Wiedereinreise durchs grüne Türchen könnt u.U. länger dauern

  10. #230
    Yacht-Master Avatar von Reverend_O
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    Original von Ingo.L


    Nochmal und nochmal und nochmal und nochmal und nochmal:


    Wer keinen Nachweis über die Herkunft hat, sollte vor dem Verlassen der EU eine INF3 Bescheinigung beim Zoll erstellen lassen. Dann hat man bei der Wiedereinfuhr kein Problem. Ist doch nicht so schwer.


    Quelle www.zoll.de :
    Ich nehme meine Fotoausrüstung mit in den Urlaub. Was muss ich beachten, damit es bei der Wiedereinreise keine Probleme gibt?

    Grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

    Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.


    Original von Vanessa
    Holger,

    haste das schon mal gemacht???? Ich schon...frißt 1,5h Zeit....
    Ein Diskussion bei der Wiedereinreise durchs grüne Türchen könnt u.U. länger dauern
    Soweit die Theorie.

    Im DSLR-Forum gibts es eine lesenswerte Übersicht zum Thema Einfuhr aus dem Nicht-EU Ausland, auch der Diskussionsthread ist recht informativ und es sind auch einige gute Tipps dabei.

    Leider sieht die Praxis (zumindest manchmal) ganz anders aus:
    Vor einem Jahr DSLR-Kameraausrüstung mit nach Florida genommen, Infos gelesen, Auflistung der Kamera & Objektive inkl. SN gemacht und zwei Stunden vor Abflug am Münchner Flughafen beim Zoll aufgelaufen.

    Ich: "Ich nehme meine Kameraausrüstung mit nach USA, würde mir gern die Nämlichkeit bescheinigen lassen, für die Wiedereinfuhr"
    Zöllner 1 zu Zöllner 2: "Da brauch ich das INF3, oder?" [Zöllner 1 fängt an Auszufüllen]
    Zöllner 2: "Haben Sie die Rechnungen für die Geräte dabei?"
    Ich: "Nein, dann bräuchte ich ja die INF3 nicht, weil ich dann bei der Einreise die passenden Rechnungen vorweisen könnte"
    Zöllner 2: "Ja aber wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie die Ware in der EU gekauft haben, können wir Ihnen die INF3 nicht ausstellen, denn dann könnten Sie die Geräte ja zu einem früheren Zeitpunkt ins Land geschmuggelt haben, und wir würden Ihnen dann hier die Geräte 'waschen' "

    Blieb mir also nichts anderes übrig, als unverrichteter (und unregistrierter) Dinge wieder abzuziehen.
    Er hat ja im Prinzip Recht, bedeutet aber, wenn ich mit INF3 und meinem gesammelten Klump ins Nicht-EU Ausland fahre, ich vorher zum Zollamt, die Rechnungen mitschleppen und das INF3 ausstellen lassen muss.
    Bisschen viel Aufwand dafür, evtl. das Risiko zu vermeiden, evtl. mit einem übel gelaunten Zöllner Verhandlungen über den Ursprung meiner privaten Waren führen zu müssen.

    Von daher habe ich aber, wenn ich keinen Nachweis über die Herkunft habe, keine Chance, völlig problemlos durch den Zoll zu kommen.
    Im Zweifel kann der Zöllner also auch z.B. für eine getragene, offensichtlich gebrauchte Rolex einen Herkunftsnachweis verlangen (denn die Uhr könnte ja zu irgendeinem Zeitpunkt unverzollt ins EU-Gebiet eingeführt worden sein), und die Nachweispflicht liegt, wie oben schon beschrieben, beim Eigentümer...

    Das Einzige, was mir da z.B. zum Gebrauchtkauf von privat einfällt, ist, dass ich mir vom Verkäufer schriftlich (mit Ausweiskopie) bestätigen lasse, dass es sich um "reguläre" Ware handelt. Aber wer denkt da schon immer dran?

    Just my 2 cents
    Reverend_O
    Cheers, Oliver

    "Unfortunately, no one can be told, what the Matrix is; you have to see it for yourself."

  11. #231
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Priester: Der Zöllner lag falsch. Bei Vorzeigen im EU-Land muß er zollrechtlich annehmen, daß die Ware einwandfrei ist...und das INF13 rausrücken. Es gilt nur im Transitbereich, man kann also ned wieder raus, das Zeug abgeben und dann die gleiche Ware nochmal im Non-EU-Ausland erwerben und es gilt nur für eine Reise....
    Gruß,

    Michi

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  12. #232
    Administrator Avatar von PCS
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    Also ich kann das NUR am Flughafen machen lassen und dort auch NUR
    bei der Abreise? Wo finde ich denn da den Zoll?
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  13. #233
    Day-Date Avatar von acid303
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    ich hoffe michi korrigiert mich nicht wieder (ansonsten bitte gerne), aber wenn ich vom gleichen formular rede was er meint, das habe ich mal beim zoll ein paar orte weiter machen lassen (wohne sonst ca. 250km von der nächstes landesgrenze). da gabs ein büro oder was auch immer das war, musste mal etwas technisches equipment ins aussereuopäische ausland mitnehmen, und hab mir das auch auf formularen (mit seriennummer etc) vermerken lassen. das war dann für aus- und einreise gültig. ich konnte das also schon vorab machen, musste net erst bis zur grenze fahren (war mit dem auto unterwegs). vielleicht kann michi das aber noch detailierter erklären
    Gruss Monty

  14. #234
    Administrator Avatar von PCS
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    Original von acid303
    vielleicht kann michi das aber noch detailierter erklären

    Ja, das wäre schön. Denn lieber fahre ich in aller Ruhe hier zum Zollamt als
    dass ich noch 2 Stunden früher am Flughafen stehe....
    Gruß Percy



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  15. #235
    Yacht-Master Avatar von Reverend_O
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    Original von PCS
    Also ich kann das NUR am Flughafen machen lassen und dort auch NUR
    bei der Abreise? Wo finde ich denn da den Zoll?
    Also, vielleicht noch mal ein etwas allgemeinerer Rahmen:
    Prinzipiell muss jede Ware, die den EU-Raum im gewerblichen Interesse verlässt, beim Zoll angemeldet werden. Dabei gibt es aber z.B. Wertgrenzen, bei einem Warenwert unter 1.000,- € genügt z.B. eine so genannte mündliche Anmeldung, die Ware muss also nicht beim Zoll schriftlich angemeldet und evtl. vorgeführt werden.
    Zolltechnisch gibt es außerdem mehrere Formen der "vorübergehenden Ausfuhr" (also das temporäre Verlassen einer Ware aus dem EU-Wirtschaftsraum):
    - Z.B. zur sog. passiven Veredelung (z.B. Du kaufst eine Maschine in den U.S.A., das Ding geht nach drei Monaten kaputt, und Du schickst es auf Garantie zurück - damit Du bei der Wiedereinfuhr nach D nicht wieder Zoll und Einfuhr-USt. zahlen musst, gibt es ein entsprechendes Anmeldeverfahren)
    - Mit einem sog. Carnet A.T.A., das ist sozusagen ein "Gerätepass", auf dem die Warenbezeichnung und wenn möglich die Serien-Nr. eingetragen wird. Dein zuständiges Zollamt stellt dann die sog. Nämlichkeit fest (prüft also z.B., ob die angegebene Serien-Nr. am Gerät angebracht ist) und gibt das Gerät für die Ausfuhr frei. Dabei wird für den Zollwert der Ware eine Sicherheit hinterlegt (üblicherweise über die IHK), die eingezogen wird, sofern die Ware nicht im Verlauf der Gültigkeit wieder in die EU eingeführt wird. Mit den Papieren wird das Gerät dann an der Grenze angemeldet, die Ausfuhr bestätigt und bei Rückkehr ebenfalls. Alle sind glücklich, und man hat etliche Stunden mit Papierkram verbracht (macht man z.B. für Messen, wen man seine neuen Geräte etc. vorführen möchte).
    . Gibt noch etliche weitere Möglichkeiten, die sind aber auch nicht weniger aufwendig.

    Wie ihr seht, sind die Verfahren sehr zeitaufwändig, normalen Touristen/Privatpersonen eigentlich nicht zumutbar, bzw. nachdem der Tourist an sich ja nicht gewerblich unterwegs ist, gelten die Vorschriften auch nicht.
    Das in früheren Threads erwähnte Formular INF 3 ist meines Wissens eigentlich auch für die gewerbliche vorübergehende Ausfuhr konzipiert, und wird im privaten Bereich nur verwendet, um Probleme bei der Einreise von Touristen mit hochwertigen Waren (darunter fällt z.B. auch Sportgepäck, Computer) zu vermeiden. Dieses Formular stellt nach meinen Informationen jedes Zollamt aus und ist theoretisch auch nur für die einmalige Verwendung gültig; wenn man also ganz sicher gehen will, geht man irgendwann vor seiner Reise zum Zollamt um die Ecke, führt die Sachen vor und hat am besten dann auch die Rechnungen/Kaufbelege dabei (siehe auch Zoll)

    Erfahrungsgemäß, und das ist das Ärgerliche, macht das dann doch jeder Zöllner nach Lust und Laune...

    Ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert und Michi kann das bestätigen (bin erst seit ein paar Wochen im Zollwesen/Exportkontrolle unterwegs)

    Viele Grüße
    Reverend_O
    Cheers, Oliver

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  16. #236
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Prinzipiell hat der Reverend recht: Man kann das INF3 auch bei jedem Zollamt ausstellen lassen, muß es sich jedoch bei der Ausreise in ein Nicht-EU-Land wieder vom Zoll bestätigen lassen bei der Ausreise- fast gleicher zeitlicher Aufwand, da wirklich ALLES verglichen wird, außer man läßt das von nem Export-Kontrollbeauftragten, der ZHP ist (Zollhilfsperson) bestätigen- hat m.W. nach nur Siemens....

    Also- gehupft wie gesprungen- mehr Zeit mitbringen und das Ganze vor Ort machen. Ich hatte das mit meiner BC bei der Reise nach GEnf gemacht und bin am Abend vorher zum Flughafen gefahren....völlig umsonst- am nächsten Tag wurde alles geprüft, als ob ich nie da gewesen wäre- und ein Zöllner war der gleiche....

    Merke: ALS ANMELDER MUSST DU ALLES WISSEN, DER ZOLL DARF SICH IRREN!!!! Kein Witz, darf ich gerade schmerzlich erfahren....
    Gruß,

    Michi

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  17. #237
    Day-Date Avatar von acid303
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    Man kann das INF3 auch bei jedem Zollamt ausstellen lassen, muß es sich jedoch bei der Ausreise in ein Nicht-EU-Land wieder vom Zoll bestätigen lassen
    michi, wenn man das formular beim zollamt in seiner nähe ausfüllen lässt, warum muss man dann am zoll an der grenze nochmals vorsprechen? das formular ist doch dann bereits schon komplett ausgefüllt und ich glaube ein stempel hauen die ja auch gleich mit drauf, also hat man doch eigenltich schon ein offizielles dokument?!
    Gruss Monty

  18. #238
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Der Zoll im Transit begutachtet das Formular UND die Ware (vor allem die!) die in ein Nicht-EU-Land ausgeführt werden soll und wieder in die EU verbracht werden soll zu einem späteren Zeitpunkt- sonst wäre das ganze ja absurd, oder?
    Gruß,

    Michi

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  19. #239
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Original von acid303
    Man kann das INF3 auch bei jedem Zollamt ausstellen lassen, muß es sich jedoch bei der Ausreise in ein Nicht-EU-Land wieder vom Zoll bestätigen lassen
    michi, wenn man das formular beim zollamt in seiner nähe ausfüllen lässt, warum muss man dann am zoll an der grenze nochmals vorsprechen? das formular ist doch dann bereits schon komplett ausgefüllt und ich glaube ein stempel hauen die ja auch gleich mit drauf, also hat man doch eigenltich schon ein offizielles dokument?!
    Situation:

    Mann kauft Uhr für 50 k. Geht zum Zoll und holt sich ein INF3.
    Dann gibt er die Uhr seinem schweizer Freund. Der lässt sich bei der Ausreise in die Schweiz die deutsche MWSt. erstatten und bezahlt die schweizer Steuer.
    Den Tag danach geht der Mann die Uhr wieder bei seinem Freund abholen und bringt sie mit dem INF3 zurück nach Deutschland.

    Deshalb muss man die Ware auch bei der Ausfuhr vorzeigen

  20. #240
    Yacht-Master Avatar von Lord Sinclair
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    Also ich hab das einmal interessehalber bei der Ausreise von Österreich in die Schweiz gemacht:

    Rein ins Zollgebäude, in einer Schlange Trucker gestanden, als ich dran war, wusste die Dame überhaupt nicht was ich wollte - kommt offenbar nicht sehr häufig vor.

    Nach langem Drängen meinerseits, daß ich nur eine Bestätigung zur Wiedereinfuhr meiner Rolex benötige, gab sie mir endlich ein weißes, leeres (!) Blatt Papier und meinte, ich solle da drauf schreiben, welche Uhr ich ausführen möchte.

    Daraufhin schrieb ich absichtlich statt Explorer II GMT II drauf. Keine Seriennummer, nichts weiter. Die Dame nahm das Blatt, knallte einen Stempel drauf und gab mir das Blatt zurück.

    Geht also doch einfacher als mit INF3

    Wenn ich das Blatt noch finde (hab es bei der Ausreise nicht benutzt), stelle ich es hier rein, falls es wen interessiert.
    Mit besten Grüßen,
    Stefan

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