zum thema "angemeldet" oder nicht, bin ich vor ver wochen von meinem ersicherungsmenschen aufgeklärt worden:
steht im kaufvertrag das datum und die uhrzeit de rübergabe, kann MIR als versicherungsnehmer nichts passieren.
ich ZAHLE zwar die versicherung, bis der wagen umgemeldet wird, aer WENN ein schaden verursacht werden würde, würde zwar die versicherung diesen schaden regulieren, aber gleichzeitig dem käufer einen versicherungsvertrag vom zeitpunkt der übergabe an in rechnung stellen.
ich weiss das diese rechnung selbstverständlich NICHt aufgeht, aber mir ging es expliziet um das problem:
was ist wenn...?
ich hab zwei autos verkauft, die jew. auf 35% in der haftpflicht standen/stehen ... da hätte ich mich mächtig "übereben" müssen, wenn da eine bratzbirne mir diese in 18 jahren "erfahrenen" prozente runiert hätte!
(vor allem weil meine frau mir den porsche solange vorenthält, wie nicht BEIDE autos auf 30 % fahren...weil: billiger geht ned *g*)...aber wahrscheinlich wird sie ihr endgültiges OK erst dann geben, wenn auch mein dritter vertrag auf 30% ist ... und das dauert bei derzeit 55% noch ein bisschen :-(
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Thomas