Hmm, interessante Frage. Normalerweise müsste, da deutscher Standort, deutsches Finanzamt - der deutsche netto Listenpreis zzgl. gültiger Umsatzsteuer zum tragen kommen.
Ist aber nur eine Vermutung.
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Thema: Frage an die Steuerexperten
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03.01.2007, 15:15 #1
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Frage an die Steuerexperten
ich habe eine frage zum thema dienstwagen:
wenn ich einen dienstwagen gebraucht kaufe und privat nutze, wird mir ja 1% des listenpreises pauschal pro monat als geldwerter vorteil berechnet.
wie verhält es sich, wenn ich ein eu-fahrzeug neu kaufe, bei einem deutschen händler? wird mir dann der deutsche listenpreis oder der preis des eu-händlers als grundlage berechnet?
vielen dank!Beste Grüße
Johann
I'm not calling you a liar but....I can't think of a way to finish that sentence.
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03.01.2007, 15:20 #2Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
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03.01.2007, 15:22 #3
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Themenstarter
Original von Passion
Hmm, interessante Frage. Normalerweise müsste, da deutscher Standort, deutsches Finanzamt - der deutsche netto Listenpreis zzgl. gültiger Umsatzsteuer zum tragen kommen.
Ist aber nur eine Vermutung.naja, das wäre nichts neues in deutschland...
danke!Beste Grüße
Johann
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03.01.2007, 15:24 #4
Ich gehe zu 99% davon aus, dass es der Deutsche LP ist. Hole morgen auch mein Auto ab...
Viele Grüße, Manuel
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03.01.2007, 15:24 #5
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RE: Frage an die Steuerexperten
Original von An der Alster
ich habe eine frage zum thema dienstwagen:
wenn ich einen dienstwagen gebraucht kaufe und privat nutze, wird mir ja 1% des listenpreises pauschal pro monat als geldwerter vorteil berechnet.
wie verhält es sich, wenn ich ein eu-fahrzeug neu kaufe, bei einem deutschen händler? wird mir dann der deutsche listenpreis oder der preis des eu-händlers als grundlage berechnet?
vielen dank!
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03.01.2007, 15:25 #6
Deutscher Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
Was du bzw. die Firma für den Wagen bezahlt hat spielt keine Rolle.Gruß
Michael
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03.01.2007, 15:28 #7Original von An der Alster...
ich hoffe nicht (aber ich vermute, dass du recht hast)! man versucht wirtschafltich zu handeln und kauft einen jungen gebrauchten oder einen reimport und wird dafür dann steuerlich abgewatschtnaja, das wäre nichts neues in deutschland...
danke!
Ist so gewollt, damit die Wirtschaft - das ewige Rad - sich dreht....
Reichtum ist nicht gewollt.... ein immerzu fließender cash-flow hingegen.
Ist bei einer Ansparabschreibung das gleiche.
Vielleicht auch gut so.Michael
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03.01.2007, 15:30 #8
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Bruttolistenneupreis incl. jedweder Sonderausstattung im Inland am Tag der Erstzulassung bzw. Inbetriebnahme ohne Preisnachlässe! Aber du darfst auf volle 100 Euro nach unten abrunden
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03.01.2007, 15:31 #9
Wie genau sind denn die Steuerprüfer und woher kennen die alle Sonderausstattungen und deren Preise, wenn die nicht genau im KV vermerkt sind???
Viele Grüße, Manuel
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03.01.2007, 15:36 #10
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Steht § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG
Gegenbeispiel: richtiger Oldtimer!
Preis 1930 z.B. 30.000 Reichsmark
Heute: unbezahlbar!
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03.01.2007, 15:40 #11Original von Black RS
........ohne Preisnachlässe! ...
1000% sicher?Michael
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03.01.2007, 15:45 #12
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Original von Moehf
Wie genau sind denn die Steuerprüfer und woher kennen die alle Sonderausstattungen und deren Preise, wenn die nicht genau im KV vermerkt sind???
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03.01.2007, 15:46 #13
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Original von Passion
Original von Black RS
........ohne Preisnachlässe! ...
1000% sicher?
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03.01.2007, 15:49 #14
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Themenstarter
merci, dann ist es, wie ich befürchtet habe...
Beste Grüße
Johann
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03.01.2007, 15:57 #15
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Original von Passion
Original von Black RS
........ohne Preisnachlässe! ...
1000% sicher?
BFH IV R 27/00 BStBl II 2001, S. 403 = der Listenpreis entspricht wegen der üblichen Nachlässe idR nicht dem Kaufpreis. Gleichwohl ist die typisierende Regelung nicht zu beanstanden.
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03.01.2007, 16:01 #16
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Ihr müsst Euch einen Oldtimer zulegen, als Hobby. Selbst wenn die Kiste heute 100k wert ist, berechnet das FA den ehemaligen Listenpreis von z.B. 8000 DM = ca. 4000 Euro und man kann alle Wartungskosten absetzen....
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03.01.2007, 16:20 #17Original von Moehf
Ich gehe zu 99% davon aus, dass es der Deutsche LP ist. Hole morgen auch mein Auto ab...
Bringt also steuerlich wenig das Auto günstig zu kaufenlg Michael
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03.01.2007, 16:23 #18Original von Black RS
Original von Moehf
Wie genau sind denn die Steuerprüfer und woher kennen die alle Sonderausstattungen und deren Preise, wenn die nicht genau im KV vermerkt sind???Viele Grüße, Manuel
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03.01.2007, 16:38 #19
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Original von Moehf
Original von Black RS
Original von Moehf
Wie genau sind denn die Steuerprüfer und woher kennen die alle Sonderausstattungen und deren Preise, wenn die nicht genau im KV vermerkt sind???
Beamte = Leben in gesichterter Armut
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03.01.2007, 16:44 #20Original von Black RS
Original von Moehf
Original von Black RS
Original von Moehf
Wie genau sind denn die Steuerprüfer und woher kennen die alle Sonderausstattungen und deren Preise, wenn die nicht genau im KV vermerkt sind???
Beamte = Leben in gesichterter Armut, na ja spätestens zur Rente wirst Du dann ausgelacht...
Woher finde ich denn den Listenpreis eines Gebrauchten als dummer Autokäufer raus??Viele Grüße, Manuel
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