Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 20 von 28
  1. #1
    Yacht-Master
    Registriert seit
    19.09.2005
    Beiträge
    2.021

    Frage an die Steuerexperten

    ich habe eine frage zum thema dienstwagen:

    wenn ich einen dienstwagen gebraucht kaufe und privat nutze, wird mir ja 1% des listenpreises pauschal pro monat als geldwerter vorteil berechnet.

    wie verhält es sich, wenn ich ein eu-fahrzeug neu kaufe, bei einem deutschen händler? wird mir dann der deutsche listenpreis oder der preis des eu-händlers als grundlage berechnet?

    vielen dank!
    Beste Grüße


    Johann

    I'm not calling you a liar but....I can't think of a way to finish that sentence.

  2. #2
    E X P L O R E R Avatar von Passion
    Registriert seit
    17.02.2004
    Beiträge
    11.544
    Hmm, interessante Frage. Normalerweise müsste, da deutscher Standort, deutsches Finanzamt - der deutsche netto Listenpreis zzgl. gültiger Umsatzsteuer zum tragen kommen.

    Ist aber nur eine Vermutung.
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  3. #3
    Yacht-Master
    Registriert seit
    19.09.2005
    Beiträge
    2.021
    Themenstarter
    Original von Passion
    Hmm, interessante Frage. Normalerweise müsste, da deutscher Standort, deutsches Finanzamt - der deutsche netto Listenpreis zzgl. gültiger Umsatzsteuer zum tragen kommen.

    Ist aber nur eine Vermutung.
    ich hoffe nicht (aber ich vermute, dass du recht hast)! man versucht wirtschafltich zu handeln und kauft einen jungen gebrauchten oder einen reimport und wird dafür dann steuerlich abgewatscht naja, das wäre nichts neues in deutschland...

    danke!
    Beste Grüße


    Johann

    I'm not calling you a liar but....I can't think of a way to finish that sentence.

  4. #4
    Ich gehe zu 99% davon aus, dass es der Deutsche LP ist. Hole morgen auch mein Auto ab...
    Viele Grüße, Manuel

  5. #5
    Gesperrter User
    Registriert seit
    24.08.2006
    Beiträge
    11.439

    RE: Frage an die Steuerexperten

    Original von An der Alster
    ich habe eine frage zum thema dienstwagen:

    wenn ich einen dienstwagen gebraucht kaufe und privat nutze, wird mir ja 1% des listenpreises pauschal pro monat als geldwerter vorteil berechnet.

    wie verhält es sich, wenn ich ein eu-fahrzeug neu kaufe, bei einem deutschen händler? wird mir dann der deutsche listenpreis oder der preis des eu-händlers als grundlage berechnet?

    vielen dank!
    Immer der innländische Listenpreis

  6. #6
    Deepsea Avatar von leonifelix
    Registriert seit
    06.05.2006
    Beiträge
    1.120
    Deutscher Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
    Was du bzw. die Firma für den Wagen bezahlt hat spielt keine Rolle.
    Gruß
    Michael

  7. #7
    E X P L O R E R Avatar von Passion
    Registriert seit
    17.02.2004
    Beiträge
    11.544
    Original von An der Alster...
    ich hoffe nicht (aber ich vermute, dass du recht hast)! man versucht wirtschafltich zu handeln und kauft einen jungen gebrauchten oder einen reimport und wird dafür dann steuerlich abgewatscht naja, das wäre nichts neues in deutschland...

    danke!
    Nun, ist ja das gleiche wenn Du Dir eine "alte" S-Klasse von 96 für 8.000€ kaufst musst Du trotzdem bspw. 80.000€ Listenpreis ansetzen.

    Ist so gewollt, damit die Wirtschaft - das ewige Rad - sich dreht....

    Reichtum ist nicht gewollt.... ein immerzu fließender cash-flow hingegen.
    Ist bei einer Ansparabschreibung das gleiche.

    Vielleicht auch gut so.
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  8. #8
    Gesperrter User
    Registriert seit
    26.06.2005
    Beiträge
    605
    Bruttolistenneupreis incl. jedweder Sonderausstattung im Inland am Tag der Erstzulassung bzw. Inbetriebnahme ohne Preisnachlässe! Aber du darfst auf volle 100 Euro nach unten abrunden

  9. #9
    Wie genau sind denn die Steuerprüfer und woher kennen die alle Sonderausstattungen und deren Preise, wenn die nicht genau im KV vermerkt sind???
    Viele Grüße, Manuel

  10. #10
    Gesperrter User
    Registriert seit
    26.06.2005
    Beiträge
    605
    Steht § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG

    Gegenbeispiel: richtiger Oldtimer!

    Preis 1930 z.B. 30.000 Reichsmark

    Heute: unbezahlbar!

  11. #11
    E X P L O R E R Avatar von Passion
    Registriert seit
    17.02.2004
    Beiträge
    11.544
    Original von Black RS
    ........ohne Preisnachlässe! ...

    1000% sicher?
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  12. #12
    Gesperrter User
    Registriert seit
    26.06.2005
    Beiträge
    605
    Original von Moehf
    Wie genau sind denn die Steuerprüfer und woher kennen die alle Sonderausstattungen und deren Preise, wenn die nicht genau im KV vermerkt sind???
    Lieber Manuel die beim Finanzamt sind nimmer mehr von vorgestern! die haben auch Internet und schwacke und listen und Gedöns! Die runden auch mal gerne auf und dann bist "du" am Zug das Gegenteil zu beweisen! :twisted:

  13. #13
    Gesperrter User
    Registriert seit
    26.06.2005
    Beiträge
    605
    Original von Passion
    Original von Black RS
    ........ohne Preisnachlässe! ...

    1000% sicher?
    Yep! www.schuhmacher-maurath.de

  14. #14
    Yacht-Master
    Registriert seit
    19.09.2005
    Beiträge
    2.021
    Themenstarter
    merci, dann ist es, wie ich befürchtet habe...
    Beste Grüße


    Johann

    I'm not calling you a liar but....I can't think of a way to finish that sentence.

  15. #15
    Gesperrter User
    Registriert seit
    26.06.2005
    Beiträge
    605
    Original von Passion
    Original von Black RS
    ........ohne Preisnachlässe! ...

    1000% sicher?
    ... es gab mal ein Urteil:

    BFH IV R 27/00 BStBl II 2001, S. 403 = der Listenpreis entspricht wegen der üblichen Nachlässe idR nicht dem Kaufpreis. Gleichwohl ist die typisierende Regelung nicht zu beanstanden.

  16. #16
    Gesperrter User
    Registriert seit
    24.08.2006
    Beiträge
    11.439
    Ihr müsst Euch einen Oldtimer zulegen, als Hobby. Selbst wenn die Kiste heute 100k wert ist, berechnet das FA den ehemaligen Listenpreis von z.B. 8000 DM = ca. 4000 Euro und man kann alle Wartungskosten absetzen....

  17. #17
    Administrator Avatar von THX_Ultra
    Registriert seit
    13.02.2004
    Beiträge
    19.295
    Blog-Einträge
    4
    Original von Moehf
    Ich gehe zu 99% davon aus, dass es der Deutsche LP ist. Hole morgen auch mein Auto ab...
    Gilt zumindest für Österreich auch so. Zudem kommt bei uns dann noch die NoVa (Normverbrauchsabgabe von bis zu 16% dazu)

    Bringt also steuerlich wenig das Auto günstig zu kaufen
    lg Michael


  18. #18
    Original von Black RS
    Original von Moehf
    Wie genau sind denn die Steuerprüfer und woher kennen die alle Sonderausstattungen und deren Preise, wenn die nicht genau im KV vermerkt sind???
    Lieber Manuel die beim Finanzamt sind nimmer mehr von vorgestern! die haben auch Internet und schwacke und listen und Gedöns! Die runden auch mal gerne auf und dann bist "du" am Zug das Gegenteil zu beweisen! :twisted:
    Das befürchte ich auch fast, und die haben wirklich schon Internet???
    Viele Grüße, Manuel

  19. #19
    Gesperrter User
    Registriert seit
    26.06.2005
    Beiträge
    605
    Original von Moehf
    Original von Black RS
    Original von Moehf
    Wie genau sind denn die Steuerprüfer und woher kennen die alle Sonderausstattungen und deren Preise, wenn die nicht genau im KV vermerkt sind???
    Lieber Manuel die beim Finanzamt sind nimmer mehr von vorgestern! die haben auch Internet und schwacke und listen und Gedöns! Die runden auch mal gerne auf und dann bist "du" am Zug das Gegenteil zu beweisen! :twisted:
    Das befürchte ich auch fast, und die haben wirklich schon Internet???
    Zu Hause

    Beamte = Leben in gesichterter Armut

  20. #20
    Original von Black RS
    Original von Moehf
    Original von Black RS
    Original von Moehf
    Wie genau sind denn die Steuerprüfer und woher kennen die alle Sonderausstattungen und deren Preise, wenn die nicht genau im KV vermerkt sind???
    Lieber Manuel die beim Finanzamt sind nimmer mehr von vorgestern! die haben auch Internet und schwacke und listen und Gedöns! Die runden auch mal gerne auf und dann bist "du" am Zug das Gegenteil zu beweisen! :twisted:
    Das befürchte ich auch fast, und die haben wirklich schon Internet???
    Zu Hause

    Beamte = Leben in gesichterter Armut
    , na ja spätestens zur Rente wirst Du dann ausgelacht...

    Woher finde ich denn den Listenpreis eines Gebrauchten als dummer Autokäufer raus??
    Viele Grüße, Manuel

Ähnliche Themen

  1. Frage an die Steuerexperten
    Von AcidUser im Forum Off Topic
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 24.03.2010, 17:34
  2. An die Steuerexperten: Umzug absetzen
    Von kurvenfeger im Forum Off Topic
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 05.09.2008, 09:33
  3. Frage an die Steuerexperten?
    Von romex im Forum Off Topic
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 28.12.2007, 19:35
  4. Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 15.07.2007, 22:24
  5. Box Frage 62 00 01
    Von couperusduin im Forum Rolex - Tech-Talk
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 20.02.2007, 19:59

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •