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Thema: Frage an die Steuerexperten
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23.03.2010, 18:08 #1
Frage an die Steuerexperten
Gibt es eine Erklärung dafür, warum bei der Lohnsteuerberechnung seit 1.1.2010 Privatversicherte eine höhere Lohnsteuer zahlen als Gesetzlichversicherte, trotz gleichem Bruttoeinkommens? Müssen Privatversicherte sich diese Steuer nachträglich über die Steuererklärung zurückholen?
Kann mir dies jemand in verständlicher Form erklären?
Danke!Grüsse ausser Hauptstadt,
Frank (U.N.V.E.U)
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23.03.2010, 18:34 #2
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24.03.2010, 00:40 #3
Ich bin dem Link gefolgt, habe etwas quer gelesen aber leider keine Antwort gefunden.
Für mich führt das Bürgerentlastungsgesetz aktuell zu einer Mehrbelastung. Warum denn nur?Linksträger.
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24.03.2010, 07:38 #4
VERMUTUNG
IMHO können Privatpatienten nur einen Teil ihrer Krankenversicherungskosten steuerlich geltend machen. Aus Gleichbehandlungsgründen werden die Kosten für Leistungen, die ein GKV-Versicherter nicht erhält, auch nicht angerechnet.
Rheinische Grüße, Frank
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24.03.2010, 08:34 #5
Das ist richtig!
Privatversicherte können zwischen 79,59 % und 100 % absetzen.
Gesetzlich versicherte können dagegen 96 % Ihres Beitrages absetzen. Hier fällt das Krankentagegeld raus.
Das liegt daran, dass PKV versicherte nur den Anteil heranziehen können, der den Leistungen der GKV entspricht. Alles was darüber ist, wird nicht berücksichtigt.
Dafür gibt es ein Punktesystem, welches für jeden Tarif für jede PKV die entsprechende Prozente ausweist.
Auch sollte man beachten, dass Beitragsrückgewähr und Selbstbeteiligung nicht mit reinfallen. Sowie der AG-Zuschuss.
Steuerlich macht es also jetzt mehr sinn eine kleine SB zu haben.
Noch Fragen?Benjamin
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24.03.2010, 09:30 #6
Und wie war das mit der Steuerlichen Absetzbarkeit der PKV bis Dez. 09?
Und was hat das alles mit der, mir monatlich berechneten, Lohnsteuer zu tun?
Bisher hatte ich die Beiträge zur PKV erst am Jahresende bei der Steuererklärung angegeben! Ich würde verstehen wenn sich dies, da auswirken würde. Aber weshalb habe ich momentan jeden Monat, netto weniger in der Tasche als noch im Dezember?
Original von Pappie
Dafür gibt es ein Punktesystem, welches für jeden Tarif für jede PKV die entsprechende Prozente ausweist.
Auch sollte man beachten, dass Beitragsrückgewähr und Selbstbeteiligung nicht mit reinfallen.Grüsse ausser Hauptstadt,
Frank (U.N.V.E.U)
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24.03.2010, 11:23 #7
Also, ich gehe mal die ganze Zeit davon aus, dass Du angestellt bist.
Steuerliche Absetzbarkeit 2009:
Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen allerdings nur bis 1.500 Euro p. a.
Diese wurde jetzt um 400 Euro angehoben, bzw. alle KV und PV Beiträge über 1.900 Euro sind auch abzugsfähig.
Dies berücksichtigt Dein AG schon im laufenden Jahr. Dazu hast Du (hoffentlich) von Deiner PKV eine so genannte Sollbescheinigung erhalten.
Hier ist ersichtlich, welcher Betrag abzugsfähig ist.
Sollte diese Sollbescheinigung nicht beim AG gelandet sein, wird dieser wohl nach der Vorsorgepauschale abrechnen.
Daher kann es sein, dass 2010 das netto Einkommen etwas geringer sit als 2009. Allerdings kann es nicht viel sein.
Ab 2011 wird dann der AG die Beiträge elektronisch anfordern können.
Weitere Fragen?Benjamin
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24.03.2010, 14:24 #8
Danke!
Grüsse ausser Hauptstadt,
Frank (U.N.V.E.U)
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24.03.2010, 15:45 #9
- Registriert seit
- 24.03.2004
- Ort
- BaWü
- Beiträge
- 1.644
Original von Pappie
Steuerlich macht es also jetzt mehr sinn eine kleine SB zu haben.Gruß Andi S. aus V.
"Man versehe mich mit Luxus, auf alles Notwendige kann ich verzichten." (Oscar Wilde)
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24.03.2010, 17:34 #10
Das Thema Bürgerentlastungsgesetz ist noch harmlos. Alle die, die ein paar € Kapitaleinkünfte (muss ned viel sein) aus verschiedenen Quellen haben, werden verwundert sein, wenn sie die Anlage KAP zur ESt-Erklärung 2009 ausfüllen müssen bzw. wollen. So geht Vereinfachung in Deutschland
.
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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