ich habe eine frage zum thema dienstwagen:
wenn ich einen dienstwagen gebraucht kaufe und privat nutze, wird mir ja 1% des listenpreises pauschal pro monat als geldwerter vorteil berechnet.
wie verhält es sich, wenn ich ein eu-fahrzeug neu kaufe, bei einem deutschen händler? wird mir dann der deutsche listenpreis oder der preis des eu-händlers als grundlage berechnet?
vielen dank!
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Thema: Frage an die Steuerexperten
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03.01.2007, 15:15 #1
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Frage an die Steuerexperten
Beste Grüße
Johann
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