ich habe eine frage zum thema dienstwagen:

wenn ich einen dienstwagen gebraucht kaufe und privat nutze, wird mir ja 1% des listenpreises pauschal pro monat als geldwerter vorteil berechnet.

wie verhält es sich, wenn ich ein eu-fahrzeug neu kaufe, bei einem deutschen händler? wird mir dann der deutsche listenpreis oder der preis des eu-händlers als grundlage berechnet?

vielen dank!