Original von Hannes
Original von urmelausdemeis
Original von Hannes
Gibt es da bei den Sprays nicht auch Unterschiede in
Bezug auf den Tatbestand der Körperverletzung bei Anwendung?

Pfefferspray: Nein, CS-Gas: Ja ??????

Wer weiß mehr????
Ich denke das ist im Falle der Notwehr kein Problem, es soll ja auch nur dafür sein
Da würde ich mich bei unseren Richtern aber nicht einfach so drauf verlassen
Hannes sagt da nichts unwahres!!!

Wie manche Verhandlungen ausgehen, ist für mich nicht ganz nachvollziebar.