Soweit korrekt.Original von watoo
Ist nicht falsch,Du darfst vielleicht eine Waffe nicht besitzen oder führen,sie aber im Falle der Notwehr benutzen.Der Besitz ist dann zwar eventuell strafbar,aber nicht die Benutzung im Rahmen der Notwehr.Original von watchman
falsch!Original von watoo
auch Waffen.
da du entweder gar nicht im besitz der waffe sein darfst oder wenn ja den passenden schein haben mußt.
Glaub mir Markus,ich hab das lang und breit gelernt.
Für die Notwehr (sofern der Richter das dann als Notwehr einstuft) bist Du dann fein raus. Du bekommst dann aber einen dran wegen illegalem Waffenbesitz. Gut, wenn man dadurch sein Leben rettet oder einer Vergewaltigung entgeht, kann man damit leben.
Wird die illegale Waffe kurz vor der Tat gekauft und zum Zweck die drohende Notwehr abzuwenden, kann man sogar aus dem illegalem Waffenbesitz rauskommen. Hängt dann vom Richter ab, gibt aber entsprechende Urteile.
Gruß
Lutz
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Thema: Pfefferspray
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