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  1. #41
    Deepsea Avatar von Andy Ommsen
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    ....ja, meiner ist nicht foliert, sondern jungfräulich weiß lackiert


    Der Aventador SVJ von einem Bekannten hatte ebenfalls Mängel an der Lackierung, aber lediglich 2 Stellen jeweils am Kotflügel vorne und hinten. Ist von Lamborghini anstandslos behoben worden, die Arbeiten wurden aber dokumentiert. Wenn aber das komplette Fahrzeug lackiert werden muss ist das schon eine Nummer. Ich vermute, es handelt sich um einen Urus, den würde ich auch behalten und nicht den Hybrid nehmen
    Geändert von Andy Ommsen (31.01.2024 um 17:11 Uhr)
    Man sollte nicht alles glauben, was einem erzählt wird

    Gruß Jan


  2. #42
    Milgauss
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    Wurde das Fahrzeug in Deutschland gekauft?
    Wurde das Fahrzeug zu (jedenfalls überwiegend) privaten Zwecken gekauft? Dann liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor. Vieles kann dann durch Vereinbarungen auch nicht abbedungen werden.

    Zitat Zitat von Maedock Beitrag anzeigen
    Der Händler ist sehr bemüht die Situation für alle gut zu lösen. Er hat meines Wissens nach auch das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung.
    Der Händler muss und darf nacherfüllen. Das meint aber sowohl Nachbesserung (= Reparatur = das, was er gerade anbietet) oder Nachlieferung (= Lieferung eines neuen Fahrzeugs). Im Ausgangspunkt darf der Käufer(!) wählen. Der Verkäufer kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie gegenüber der anderen Art unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht. Das muss der Verkäufer aber darlegen und ggf. beweisen. Zu berücksichtigen wird man mE aber auch haben, dass wir schon die Gefahr eines merkantilen Minderwerts haben, wenn nachgebessert wird.
    Viele Grüße, Frank

  3. #43
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    Zitat Zitat von ictus Beitrag anzeigen
    Wurde das Fahrzeug in Deutschland gekauft?
    Wurde das Fahrzeug zu (jedenfalls überwiegend) privaten Zwecken gekauft? Dann liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor. Vieles kann dann durch Vereinbarungen auch nicht abbedungen werden.



    Der Händler muss und darf nacherfüllen. Das meint aber sowohl Nachbesserung (= Reparatur = das, was er gerade anbietet) oder Nachlieferung (= Lieferung eines neuen Fahrzeugs). Im Ausgangspunkt darf der Käufer(!) wählen. Der Verkäufer kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie gegenüber der anderen Art unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht. Das muss der Verkäufer aber darlegen und ggf. beweisen. Zu berücksichtigen wird man mE aber auch haben, dass wir schon die Gefahr eines merkantilen Minderwerts haben, wenn nachgebessert wird.
    Das Auto wurde in D privat gekauft.
    Zum Thema Wertverlust habe ich einige widersprüchliche Beiträge im Netz gelesen…. Daher meine Frage anfangs. Die meisten Beiträge befassen sich mit den üblichen Teillackierungen…
    Wer kann sowas besser beantworten? Fachanwalt (wenn man einen findet, der sich mit sowas auskennt) oder ein guter Gutachter?

  4. #44
    Milgauss
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    Die Frage eines möglichen Wertverlusts kann nur ein Gutachter beantworten. Das ist ja etwas Tatsächliches, nichts Rechtliches.
    Ich würde mal bei TÜV, Dekra etc. anrufen und fragen, ob die jemanden haben, der darauf (solche Fahrzeuge) spezialisiert ist.

    Fachanwalt dafür gibt es nicht. Das muss jemand sein, der sich im Kaufrecht richtig gut auskennt. Soweit ich das sehe, gibt es noch keine einschlägige Entscheidung und es stellen sich einige schwierigere Rechtsfragen.

    Ich würde den Händler darauf hinweisen, dass du die Art der Nacherfüllung wählen kannst und du die Lieferung eines neuen mangelfreien Fahrzeugs wählst.

  5. #45
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Und hier ist es ja ein spezieller Fall.
    Der Urus wird (wahrscheinlich) in einem Jahr mehr Wert sein, als Du bezahlt hast.
    Das sind vollkommen andere Voraussetzungen, als wenn Du einen Standard-SUV mit so etwas hast.
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  6. #46
    Milgauss Avatar von Rafterman
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    Oft bekommt der Kunde nicht einmal mit, dass erneut lackiert wurde, weil der Fehler schon vor der Fahrzeugausgabe auffällt. Es ist keine Wertminderung und das Fahrzeug dadurch nicht schlechter.

  7. #47
    Milgauss
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    Zitat Zitat von Kalle Beitrag anzeigen
    Und hier ist es ja ein spezieller Fall.
    Der Urus wird (wahrscheinlich) in einem Jahr mehr Wert sein, als Du bezahlt hast.
    Wobei er vielleicht ohne die Neulackierung noch mehr wert wäre?


    All das ist aber etwas, was ich einen Sachverständigen beantworten lassen würde, der sich mit diesem sehr speziellen Markt auseinandersetzen muss.

    Bei dem Kaufpreis macht es ja auch absolut einen Unterschied, ob 0%, 5%, 10% oder whatever merkantiler Minderwert verbleiben. Da wäre mir eine Lösung ohne Expertise zu heiß.

  8. #48
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    Zitat Zitat von ictus Beitrag anzeigen
    Wobei er vielleicht ohne die Neulackierung noch mehr wert wäre?


    All das ist aber etwas, was ich einen Sachverständigen beantworten lassen würde, der sich mit diesem sehr speziellen Markt auseinandersetzen muss.

    Bei dem Kaufpreis macht es ja auch absolut einen Unterschied, ob 0%, 5%, 10% oder whatever merkantiler Minderwert verbleiben. Da wäre mir eine Lösung ohne Expertise zu heiß.
    Ich habe einen guten Bekannten der bei einem der großen Sachverständigen Organisationen arbeitet kontaktiert und ihm Fotos zugeschickt. Er bespricht das mit ein paar Kollegen und gibt mir die Tage Rückinfo bzw. kann mir dann einen Spezialisten nennen.
    Alles andere macht schlichtweg keinen Sinn und ist mir zu sehr "Roulette spielen".

  9. #49
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    Zitat Zitat von ictus Beitrag anzeigen
    Ich würde den Händler darauf hinweisen, dass du die Art der Nacherfüllung wählen kannst und du die Lieferung eines neuen mangelfreien Fahrzeugs wählst.
    Was soll das bringen außer die Fronten zu verhärten?
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  10. #50
    PREMIUM MEMBER Avatar von Retto
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    Was sagt der Hersteller denn überhaupt dazu?
    Wurde der schon mal kontaktiert?

    Wir hatten das mal mit nem Ferrari und da kam nachher jemand vom Hersteller und dann haben wir das zu dritt geklärt.
    Also Hersteller, Händler und wir als Kunde
    liebe grüße von der Küste Andre´

  11. #51
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    Da braucht es auch keinen "speziellen" Gutachter. Das kann jeder KFZ Schadensgutachter. Da gibt es vorgegebene Stundensätze für Lack, Mechanik usw. auch die Wertminderung ist an die Schadenshöhe gekoppelt nicht an einen zukünftigen Verkauf. Auch ein Lambo ist ein Serienauto kein Unikat.
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  12. #52
    PREMIUM MEMBER Avatar von IronMichl
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    Bin soeben erst auf diesen Thread gestoßen.

    Viele Meinungen.
    Dafür, dagegen.

    Ich möchte nur mal die Variante / Möglichkeit einer "Verschlimmbesserung" in den Raum werfen.

    Ist eine werksseitig "mäßige" Lackierung schlechter (oder gar vielleicht sogar "besser") als eine weitere Lackierung oben drauf?


    Mein Motto wäre:
    "Was kann ich falsch machen?"

    - neu lackieren kannst jederzeit
    - Folie drauf?
    - jetzt neu lackieren lassen mit dem Erfolg das "nachlackiert" wurde und somit Fragezeichen auftauchen wo vorher keine waren?

    Wenn ich das Auto haben möchte, es keine Alternative (Neufahrzeug) gibt dät ich das behalten, mich dran freuen und ........... nix machen.


    Michl
    Am Material liegt es (meistens) nicht!

  13. #53
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    Zitat Zitat von IronMichl Beitrag anzeigen
    Ist eine werksseitig "mäßige" Lackierung schlechter (oder gar vielleicht sogar "besser") als eine weitere Lackierung oben drauf?
    genau so ist es. Wer garantiert das die Nachlackierung besser wird. Und dazu wird noch das ganze Auto zerlegt. Alleine das wäre für mich inakzeptabel. Aber dafür bin ich wohl zu oft hinter den Kulissen....

    Ich bin beim Michl ....nix machen und Entschädigung nehmen.
    Geändert von cardealer (01.02.2024 um 11:05 Uhr)
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  14. #54
    Milgauss
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    Zitat Zitat von cardealer Beitrag anzeigen
    Was soll das bringen außer die Fronten zu verhärten?
    Der Händler kann sich - weil Verbrauchsgüterkauf - bei seinem Lieferanten (vermutlich Hersteller) schadlos halten. So verhärtet werden die Fronten deshalb vielleicht auch gar nicht sein. Der Händler muss sich dann halt mit seinem Hersteller auseinandersetzen (und das scheint er zu scheuen und wählt den für ihn bequemsten Weg).

    Ich kenne mich mit diesen Autos nicht aus, meine aber etwas von einem Listenpreis von mehr als 250.000 € gelesen zu haben. Da wäre mir das Risiko, dass ich jetzt zu wenig monetäre Kompensation bekomme, einfach zu groß. Niemand von uns wird wissen, wie sich der Markt entwickelt und ob das in einigen Jahren bei einem Verkauf nicht doch ein größeres Thema wird. Dann ist ein Abschlag von x% eben vielleicht deutlich mehr als ich heute in der Summe bei einer Minderung um x% bekomme. Dieses Risiko würde ich ohne Not als Käufer nicht tragen wollen. Egal wie man es wendet: In großem Umfang nachlackiert (und eben nicht originallackiert) bleibt das Fahrzeug. Das ist das, wofür ich als Käufer den vollen Kaufpreis versprochen habe - und dafür hätte ich als Käufer gerne ein fabrikneues mangelfreies Fahrzeug.

    Warum soll der Käufer sich jetzt all diese Gedanken machen, wenn das Gesetz - übrigens zurückgehend auf Europäisches Recht - sagt: Der Käufer soll wählen können - eben auch weil die Nacherfüllung für ihn nicht mit wesentlichen Unannehmlichkeiten verbunden sein soll - und es soll am Verkäufer liegen, darzulegen, dass die andere Art der Nacherfüllung für ihn unverhältnismäßige Kosten verursacht. Diese Kalkulation kann Maedock ja dann von einem Gutachter nachprüfen lassen. Und dann kann man im Ergebnis auch sinnvoll abwägen. Vielleicht ist mangels Verfügbarkeit etc. ja wirklich auch nichts weiter machen und Geld nehmen eine Option.
    Geändert von ictus (01.02.2024 um 12:19 Uhr)
    Viele Grüße, Frank

  15. #55
    Milgauss
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    Zitat Zitat von cardealer Beitrag anzeigen
    Da braucht es auch keinen "speziellen" Gutachter. Das kann jeder KFZ Schadensgutachter. Da gibt es vorgegebene Stundensätze für Lack, Mechanik usw. auch die Wertminderung ist an die Schadenshöhe gekoppelt nicht an einen zukünftigen Verkauf. Auch ein Lambo ist ein Serienauto kein Unikat.
    Diese Methode, den merkantilen Minderwert zu berechnen, ist aber nur eine von mehreren - wie Gerichte vorgehen, kann regional unterschiedlich sein, manche akzeptieren auch mehrere Methoden.
    Ich will aber noch zwei Sachen zu bedenken geben: Beim einem Unfallschaden (wo das Problem eigentlich auftritt und wo diese Formeln herkommen) geht es um das Integritätsinteresse. Bei der Minderung geht es um das Erfüllungsinteresse und schon deshalb wird man das nicht 1:1 übertragen können. Hinzu kommt, dass diese Methoden für den Massenmarkt entwickelt wurden. Da habe ich nach wie vor Zweifel, ob das bei einem Fahrzeug in dieser Preisklasse passt. Der Markt wird doch ein anderer sein als bei einem A4, einem X3 oder einem C180 und deshalb auch anders reagieren.
    Viele Grüße, Frank

  16. #56
    officially certified Avatar von cardealer
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    Wenn die Produktion ausgelaufen ist bekommt die NIEMAND wieder in Gang. Das bedeutet es wird kein neues Auto geben. Logisch kann man trotz dieses Wissens mit einem Anwalt auf Hersteller und Händler losgehen, versuchen das Einzuklagen und sich an einem jahrelangen Prozess erfreuen

    Ebenfalls kann man den Minderwert im TÜV/DEKRA Gutachten mit einem Anwalt in Frage stellen und dann die Wertentwicklung der nächsten Jahre darstellen. Auch das wird vor Gericht gehen....

    wie beides ausgeht weis man nicht und ob der TS darauf Lust hat muss er halt entscheiden
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  17. #57
    Milgauss
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    Ich bin kein Verfechter von Rechtsstreit um jeden Preis, nur sollte man eben möglichst viel wissen, um nicht hinterher überrascht zu werden und sich zu ärgern, wenn es zu spät ist.

    Zitat Zitat von cardealer
    Wenn die Produktion ausgelaufen ist bekommt die NIEMAND wieder in Gang. Das bedeutet es wird kein neues Auto geben. Logisch kann man trotz dieses Wissens mit einem Anwalt auf Hersteller und Händler losgehen, versuchen das Einzuklagen und sich an einem jahrelangen Prozess erfreuen
    Wenn ich das auf die Schnelle richtig gesehen habe, läuft die Produktion aber aktuell noch. Auch wenn keine Neubestellungen mehr möglich sind, heißt das ja nicht automatisch, dass man nicht doch noch ein Fahrzeug in die Produktion bekommt. Schließlich hat der Hersteller das Problem selbst verursacht.
    Ich will damit nicht sagen, dass das der Weg ist, den man im Ergebnis immer gehen sollte. Dann muss man halt versuchen, das bei der Höhe der Ausgleichszahlung zu berücksichtigen.

    Zitat Zitat von cardealer
    Ebenfalls kann man den Minderwert im TÜV/DEKRA Gutachten mit einem Anwalt in Frage stellen und dann die Wertentwicklung der nächsten Jahre darstellen. Auch das wird vor Gericht gehen....
    Oder jetzt einen Gutachter suchen, der das nicht nach dem üblichen (Verkehrsunfall-)Schema F macht. Dann kann man sich immer noch einigen.

    Zitat Zitat von cardealer
    wie beides ausgeht weis man nicht und ob der TS darauf Lust hat muss er halt entscheiden
    Das sehe ich im Ergebnis ganz genauso. Das gilt umso mehr, weil die Rechtsfragen schwierig und bislang kaum entschieden sind, das Gutachterfeld überschaubar sein wird. Es ist am Ende eine Abwägung von Zahlen, Wahrscheinlichkeiten und Befindlichkeiten (ein Rechtsstreit kann einem die Freude am neuen Auto auch ganz schön vermiesen).
    Geändert von ictus (01.02.2024 um 14:19 Uhr)
    Viele Grüße, Frank

  18. #58
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Zitat Zitat von ictus Beitrag anzeigen

    Wenn ich das auf die Schnelle richtig gesehen habe, läuft die Produktion aber aktuell noch. Auch wenn keine Neubestellungen mehr möglich sind, heißt das ja nicht automatisch, dass man nicht doch noch ein Fahrzeug in die Produktion bekommt. Schließlich hat der Hersteller das Problem selbst verursacht.
    Ich will damit nicht sagen, dass das der Weg ist, den man im Ergebnis immer gehen sollte. Dann muss man halt versuchen, das bei der Höhe der Ausgleichszahlung zu berücksichtigen.



    AUSVERKAUFT IST AUSVERKAUFT!!!!!!

    Da geht nix und das sage ich Dir als Verbandspartner von Volumenherstellern. Da wird kein Auto aus dem Hut gezaubert. Wenn das einer der letzten thermischen ist, gibt den keiner ab. Niemals nie.

    Klar kann man hoffen. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Aber vergiß nicht: sie stirbt.
    Geändert von obiwankenobi (01.02.2024 um 14:22 Uhr)
    Langweile mich nicht mit Details

  19. #59
    Daytona Avatar von GPX8888
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    Im wilden Süden
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    Echt doofe Situation. Komplette Neulackierung würde ich nicht wollen, Gründe wurden ja schon genannt. Wenn ich das Auto unbedingt möchte, dann damit leben oder aber folieren.
    Gruß,
    Michael


    Ich verliere nicht - entweder ich gewinne oder ich lerne!

  20. #60
    Daytona Avatar von heradot
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    Links der Isar
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    Für diejenigen, die mit Serienproduktion nicht so ganz firm sind: An so einem Auto hängen hunderte von Lieferanten mit tausenden Sublieferanten. Der Auslauf eines Produktes wird minutiös schon Monate vorher geplant. Viele Teile sind bereits vorproduziert, die Anlagen abgebaut oder auf den Nachfolger umgebaut. Die Mitarbeiter sind schon sonst wo im Einsatz. NIEMAND fasst dieses Programm mehr an; eher würde Lambo einen finanziellen Ausgleich leisten und das Fzg. zurücknehmen. Und wenn ein anderer Kunde tatsächlich abspringt bleibt die Frage inwieweit die Konfiguration aus o.g. Gründen überhaupt noch zu ändern wäre oder man eine Farbe/Ausstattung hätte, die nicht der eigenen Vorstellung entspricht.

    Von daher: Ich würde auch versuchen einen finanziellen Ausgleich min in Höhe der Nachlackierungskosten zu bekommen und das Fzg. so zu lassen. Wenn es erst unter LED in der Garage aufgefallen ist, scheint es nicht dramatisch zu sein.

    Viele Grüße, Marco

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