Da hast du natürlich recht. Trotzdem gibt ihm das Gewährleistungsrecht die Möglichkeit, zweimal nachzubessern. Erst danach hat man ein Recht auf Wandlung. Grundsätzlich möchte ich das Rad ja behalten. Aber es muss ohne Mucken funktionieren. Über die Art des Umgangs mit der Situation und mir als Kunde, gibt es allerdings wohl keine zwei Meinungen.