Da hast du natürlich recht. Trotzdem gibt ihm das Gewährleistungsrecht die Möglichkeit, zweimal nachzubessern. Erst danach hat man ein Recht auf Wandlung. Grundsätzlich möchte ich das Rad ja behalten. Aber es muss ohne Mucken funktionieren. Über die Art des Umgangs mit der Situation und mir als Kunde, gibt es allerdings wohl keine zwei Meinungen.
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Thema: !! DER Rennradfaden...!! 3
Hybrid-Darstellung
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23.08.2024, 21:15 #1Häätzliche Jröß vum Rhing
dä Jacques
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24.08.2024, 07:01 #2Submariner
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Das stimmt in dieser Allgemeinheit so nicht. Und das neue (seit 1.1.2022 geltende) Verbrauchsgüterkaufrecht hat hier nochmals deutliche Erleichterungen gebracht. Ich will den schönen Thread nicht mit langweiligem Paragraphengedudel überfrachten. Ich bin ab Montag zwei Wochen im Urlaub, meld dich dann gerne per PN, wenn ich da noch was beisteuern kann. Bis dahin ist hier noch Land (Schreibtisch) unter... - was mir bei dem angesagten schönen Wetter besonders leid tut, aber vielleicht schaffe ich es wenigstens noch eine Stunde auf den KICKR.
marathonisti: Schönes Panorama
Viele Grüße, Frank
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