Dachte ich mir.
War vor einigen Wochen bei Wempe und habe bei der Gelegenheit meine gebraucht gekaufte 116613LB checken lassen.
Der Verkäufer sagte vorher klar "wenn was damit ist" werden Wir sie einbehalten - ich wollte Gewissheit und es war zum Glück alles OK bei der Abfrage.
Hatte die Uhr im Mai 23 in Berlin gekauft und Bedenken das die "heiß" sein könnte.
Ergebnis 501 bis 520 von 579
Hybrid-Darstellung
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02.04.2024, 09:55 #1Gesperrter User
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Geändert von Chkahl77 (02.04.2024 um 09:59 Uhr)
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02.04.2024, 11:30 #2
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02.04.2024, 08:20 #3GMT-Master
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Moin zusammen,
gibt es eigentlich Neuigkeiten im Verfahren Insolvenzverwalter vs. Versicherung? Als geschädigter finde ich den Informationnsfluss eher dürftig mit dem eingerichteten Portal...
LG
Daniel
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02.04.2024, 10:29 #4
Ich habe schon vor Monaten darauf hingewiesen, dass der Kauf von Privat oder vom Grauen auf Grund des Diebstahles gewisse Schwierigkeiten birgt. Wird die Uhr beim Konzi oder durch Rolex selbst überprüft und als "positiv" festgestellt, kann das den Totalverlust bedeuten.
Selbst hier im SC sind wird doch eigentlich nicht davor geschützt.Gruß Gunnar
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02.04.2024, 10:39 #5Gesperrter User
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Genau das hab ich mir nach dem Kauf auch gedacht,umso erleichterter bin ich das alles in Ordnung ist.
Man bekommt beim Konzi auch kein Schriftstück darüber, sondern es wird einem nur mündlich mitgeteilt.
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02.04.2024, 12:00 #6Gesperrter User
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Ich hab die Uhr in Berlin von einem Händler gekauft ,doch bei 1000 gestohlenen Rolex Uhren nur wenige Monate vorher alleine in Berlin aus dieser Schließfachanlage wollte ich Gewissheit.
Das perfide ist ja, dass die Uhren komplett mit Papieren gestohlen wurden, ich denke nicht, dass jeder Händler eine Abfrage beim Ankauf macht.
Selbstverständlich habe ich auch eine Händler Rechnung dafür. Was würde das bei einem Diebstahl nützen? Vermutlich nichts.
Wie sieht es eigentlich mit der Verjährungsfrist aus? Angenommen, man hätte so eine Uhr,
gillt da die zehn Jahres Regel?
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02.04.2024, 12:03 #7Gesperrter User
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Hab mal eben gegoogelt also wenn man doch bei einer gekauften Uhr nicht so recht weiß, sollte man vielleicht mindestens fünf Jahre mit der Revision warten danach ist das wohl verjährt.
Hehlerei verjährt gemäß § 78 StGB wie alle anderen Straftaten, außer Mord, und kann nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr verfolgt, sprich bestraft werden. Die Verjährungsfrist für Hehlerei beträgt 5 Jahre.Geändert von Chkahl77 (02.04.2024 um 12:04 Uhr)
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02.04.2024, 12:10 #8
Welcher normal denkende Mensch hat Bock auf so einen dämlichen Move?
Wie mir mal ein GF eines Juweliers erzählte, - bei dem eingebrochen wurde, sagte die Kripo, dass die Uhren vermutlich im tiefsten Osten sein werden und genau so denke ich auch hier.
Aber wenn Konzis prüfen können, ist doch alles bone.**CERTIFIED ADHS TAX ROLEX BUYER**
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02.04.2024, 12:48 #9
Die Formulierung ich habe Bedenken, dass die Uhr „heiß“ sein könnte, ist einfach ungeeignet, wenn man nach dem Grund einer Überprüfung gefragt wird.
Ich hab die Uhr aus seriöser Quelle zu einem marktüblichen Preis erworben und habe deswegen keine Bedenken, wenn sie die Uhr überprüfen, taugt da mehr
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02.04.2024, 13:02 #10Gesperrter User
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02.04.2024, 17:48 #11
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02.04.2024, 18:13 #12
Dass Schränker-Ede einem im Goldenen Handschuh ne heiße Rolex für 800 € in die Hand drückt, ist sehr unwahrscheinlich. Da gibt es Profis, die die Vertriebswege für maximalen Profit kennen bzw. aktiv ausbauen.
Deutschland und deutsches Recht ist nicht Nabel der Welt und sogar hier kannst Du in einer Pfandauktion an einer dort offiziell, aber mit falschem Ausweis versetzten Uhr Eigentum erwerben.Ciao, Sascha
última estación - esperanza
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02.04.2024, 18:25 #13Gesperrter User
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02.04.2024, 19:23 #14Air-King
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Scheinbar wurden bei Durchsuchungen einige Luxusuhren bei den Beschuldigten gefunden. (Eingewickelt in Socken in einer Garage?) Ob es sich dabei um Uhren aus der Tresoranlage handelt ist nicht bekannt.
Ich vermute aber, dass der Großteil der Uhren schon längst nicht mehr in Deutschland ist.
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02.04.2024, 20:55 #15
Dass die Hehlerei irgendwann als Straftat verjährt, sehe ich ein. Aber kann man an einer gestohlenen Uhr tatsächlich Eigentum erwerben? Ohne jetzt nochmal ins Gesetz zu schauen, habe ich vor langer Zeit mal gelernt, dass der (gutgläubige) Eigentumserwerb an gestohlenen und abhandengekommenen Sachen in Deutschland nicht möglich ist. Unterschlagung ist natürlich etwas anderes. ...und in anderen Ländern sieht es auch anders aus.
Ist die Pfandleihe hier ein Sonderfall?Beste Grüße Rick
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02.04.2024, 21:19 #16
Ja, genau, § 935 Abs. 2 BGB definiert diese Ausnahme:
Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden.
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02.04.2024, 21:24 #17Gesperrter User
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Gibt es hier im Forum einen Juristen ?
Was passiert denn wenn man im guten Glauben eine Uhr aus dem Schließfachraub gekauft hätte ?
Hab das hier gefunden:
§ 852 BGB – Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung
1Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet.
2Dieser Anspruch verjährt in 10 Jahren von seiner Entstehung an, ohne Rücksicht auf die Entstehung in 30 Jahren von der Begehung der Verletzungshandlung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.
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02.04.2024, 22:05 #18
Sara hat alles dazu gesagt.
Gruß Percy

"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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02.04.2024, 22:18 #19Gesperrter User
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02.04.2024, 22:32 #20
Da geht’s ned. Zumindest ned in Deutschland.
Gruß Percy

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