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Hybrid-Darstellung
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17.04.2024, 14:18 #1Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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17.04.2024, 15:11 #2
In Kanada und Australien scheint es schon beim Abheben von Bargeld eine Hürde zu geben, man muss angeben und beschreiben, wozu man das Geld braucht. Ein unverfrorener Eingriff in die Privatsphäre, wie ich finde. Auch in DE werde ich bei größeren Summe immer wieder gefragt, auch wenn man mir eher Anlage-/Finanzprodukte verkaufen will
, aber auch das stört schon.
Ich bin zwar generell auch gegen Schwarzgeld, neide aber dem Pizzamann seinen Euro nicht. Der geht immerhin direkt und ungefiltert wieder in die Wirtschaft... Bargeldgrenzen halte ich aber für sehr schwierig bis antidemokratisch, Bargeld ist Freiheit.Geändert von kleff (17.04.2024 um 15:14 Uhr)
Gruß,
Henry
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17.04.2024, 11:56 #3
Du meinst "out of the system" sozusagen? - Das wird vermutlich dann noch begehrter, wenn es endgültig kein Bargeld mehr gibt.
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17.04.2024, 12:56 #4
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Da tut sich für kleine Händler eine große Chance auf.
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17.04.2024, 13:26 #5
Finanzämter hassen diesen Trick.
Peter
Bekennender Längsdenker
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17.04.2024, 15:30 #6
Da will Dir Niemand Geldanlagen verkaufen, bei größeren Bargeldeinzahlungen gibt es schlicht gesetzliche Vorgaben
.
Beste Grüße, Thilo
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17.04.2024, 16:55 #7
Bei den ABHEBUNGEN, mein Bester, nicht beim Einzahlen. Beim Einzahlen ist ja vollkommen klar, §8 GwG und so. Aber beim Abheben werde ich auch hier, wie oben erwähnt, gefragt was man denn schönes kaufen will und man sehe, dass ich ja etwas Geld gespart habe, ob man mir da nicht helfen könnte beim Anlegen. Passt. Krone ist beste Anlage. Tägliche Verzinsung durchs tragen
. Besser geht's nicht.
Geändert von kleff (17.04.2024 um 16:59 Uhr)
Gruß,
Henry
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17.04.2024, 15:40 #8
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Ganz einfach,laut EU ist die Bargeldobergrenze bald 10k.
Es gibt aber viele Leute die wollen nicht per Überweisung oder Karte bezahlen,sondern mit Bargeld.
Viele haben Angst davor,in ein EU Vermögensregister zu kommen oder beim FAmt gläsern zu sein.
Kleine Händler werden das im Gegensatz zu großen Konzis sicherlich „flexibler“ gestalten.
Gilt übrigens auch für die Ausweißplicht und Datenerfassung für Goldkäufe ab 2k.
Wer also einen Krügerrand kauft ist da schon drin.
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17.04.2024, 17:59 #9
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17.04.2024, 17:54 #10
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A bisserl Schmarrn auf den letzten Seiten zu lesen
Alex
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17.04.2024, 18:05 #11
Allerdings, für die Grauhändler gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen, wie für alle anderen auch. So als kleiner Hinweis, das wird auch geprüft
Würden die davon abweichen wollen, wäre das für mich schon ein Grund nicht dort zu kaufen.
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17.04.2024, 18:51 #12
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Leider muss ich da Dein Weltbild etwas erschüttern.
Nö, glauben tue ich nichts,ich erlebe es real !
Als Stammkunde bekomme ich,und Kunden die ich empfehle Edelmetalle in unbegrenzter Höhe.
Selbstverständlich wird sich das auch nicht ändern.
Ich kenne mehrere Händler die das so handhaben,weil das deren Geschäftsphilosophie ist - nähe am Kunden,persönlicher Kontackt und guter Service.
Ein Händler tickert mich sogar an,wenn er Barren oder Krügerrands angekauft hat,ob ich interessiert bin.
Bei Rolexuhren ist es genauso und ich wette mal,das nach zwei bis drei Käufen sich die meisten Händler so verhalten.
Logo das das nicht an die große Glocke gehangen wird,und Namen werden auch nicht genannt.
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17.04.2024, 18:59 #13
Fein, mal sehen, ob er das nach einem behördlichen Besuch immer noch so sieht.
Ohne Signatur
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17.04.2024, 19:02 #14
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17.04.2024, 19:05 #15
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17.04.2024, 19:07 #16
Das Geldwäschegesetz sieht bestimmte Anforderungen vor, ob die erfüllt sind (gerade in dieser Branche) wird in den unterschiedlichen Bundesländern mKn durch unterschiedliche Behörden geprüft. Wenn ich den § 30 AO richtig in Erinnerung habe, sind ein Teil der Aufzeichnungen ebenfalls für das Finanzamt im Rahmen einer Außenprüfung vorzulegen, kommt es da erkennbar zu Nichteinhaltung der Aufzeichnungspflichten des Geldwäschegesetzes, kann in bestimmten Konstellationen eine Mitteilung an die für die Geldwäsche zuständige Behörde erfolgen. Ob und in welchem Rahmen Bußgelder verhängt werden, entzieht sich meinem jetzigen Kenntnisstand.
Ohne Signatur
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17.04.2024, 19:16 #17
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Das hört sich ja, wenn man das so liest, theoretisch auch ganz schlüssig an. Doch wenn der Händler in der Praxis einen 100 g Barren kauft und den dann einfach weiter verkauft, ohne dass überhaupt etwas dokumentiert wird wie soll dann geprüft werden?
Der Händler dreht den Goldbarren, macht seine 300 € Gewinn und das war’s
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17.04.2024, 19:26 #18
Ich glaube wir verlassen hier so ziemlich den Bereich der Insolvenz von Watchmaster. Das was du bei deinem Händler beschreibst, ist schlicht und ergreifend Steuerhinterziehung - sofern er die 300 nicht erklärt (…keine Dokumentation). Erklärt er die 300 Gewinn ohne jegliche Aufzeichnung, verstößt er gegen Buchführungs und Geldwäscheaufzeichnungspflichten. Solides Geschäftsgebahren, damit möchte ich es hier belassen.
Ohne Signatur
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18.04.2024, 08:07 #19
Ja, das wäre schön
Ja, ok, ja, ja, ja, ok, ja, ok, ich weiss, ok, ja, Tschüss Mama.
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19.07.2024, 07:58 #20
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- 25.11.2022
- Beiträge
- 47
https://www.n-tv.de/panorama/Million...e25099658.html
https://www.capital.de/wirtschaft-po...-34884820.html
Bin mal gespannt wie es weiter geht. Die Versicherung muß jetzt ja die Hose runterlassen und mitteilen, ob sie reguliert oder nicht. Verweigert sie es, kann der Insolvenzverwalter nach meinem Verständnis Klage einreichenGeändert von Edi (19.07.2024 um 08:02 Uhr)
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