Zitat Zitat von Chkahl77 Beitrag anzeigen
Macht wohl wenig Sinn:

Die beschränkte Haftung ist die gesetzlich festgelegte Reduzierung des Haftungsumfanges. Dies bedeutet, dass ein Gesellschafter mit beschränkter Haftung nicht vollständig für die Gesellschaft haftet, sondern nur bis zur Höhe seiner zu Anfang erbrachten Einlage (GmbH).
Das stimmt so nicht. Der Insolvenzverwalter kann die Geschäftsleitung selbstverständlich auch persönlich in Haftung nehmen.